| Meldungen aus dem Rems-Murr-Kreis / Forschung & Technologie 31.07.2008 Vor der Sitzung hatte der Gemeinderat die Krebsbachbrücke in Oberbrüden besichtigt. Über die Sanierung wird in einer der nächsten Sitzungen entschieden.
Bausache
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat zu der einzigen Bausache das Einvernehmen erteilt.
Bau eines Mess- und Steuerschachtes für die Regenüberlaufbecken in Unterbrüden
Das Ingenieurbüro Riker & Rebmann, Murrhardt, hat die Entwurfsplanung für den Bau eines Mess- und Steuerschachtes für die Regenüberlaufbecken in Unterbrüden fertig gestellt. Inhaltlich sind jetzt die Erkenntnisse der geologischen Untersuchung eingeflossen. Gegenüber der dem Gemeinderat vorgestellten Vorentwurfsplanung hat sich herausgestellt, dass bedingt durch die Ablaufleitung vom bestehenden RÜB eine teilweise Spundung des Steuer- und Messschachtes notwendig wird. Aufgrund der Empfehlungen des Geologen hat Herr Rebmann jetzt die gesamte Baugrube mit einer Spundwand gesichert. Die Kosten für die Baugrubensicherung können nach seinen Angaben durch entfallende Positionen für den Ausbruch und die Wiederherstellung des Weges sowie durch die geplante Herstellung des Schachtbauwerks in einem Stück kompensiert werden. Bezüglich der sonstigen Technik hat sich gegenüber dem Vorentwurf nichts geändert.
Ger Gemeinderat hat der Entwurfsplanung zugestimmt und den Ausschreibungsbeschluss gefasst
Kindergarten-Bedarfsplanung
Bestand
In den vier Kindergärten in Auenwald gibt es derzeit 11 Gruppen, in denen zum Ende des laufenden Kindergartenjahres 236 Kinder aufgenommen sind:
Brückenweg 25
Lippoldsweiler 98
Oberbrüden 68
Stockrain 46
In allen Einrichtungen werden neben den Regelgruppen verlängerte Öffnungszeiten von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr angeboten, im Kindergarten Stockrain ist nachmittags geschlossen. Die Ferien sind so verteilt, dass immer mindestens eine Gruppe geöffnet hat und hier dann auch Kinder aus anderen Kindergärten aufgenommen werden können. Lediglich in den Weihnachtsferien haben in einer Woche alle Gruppen geschlossen. Die Kinder werden ab dem 3. Geburtstag (derzeitiger Rechtsanspruch) in jedem Fall aufgenommen, in den letzten Jahren auch fast immer in ihrem Ortsteil-Kindergarten. Nachdem seit 2006/2007 die Gruppen teilweise nicht mehr voll ausgelastet waren, wurde ab 2007/2008 für max. 2 Kinder pro Gruppe das Aufnahmealter auf 2 ¾ Jahre herunter gesetzt, bisher jedoch ohne Anspruch auf Aufnahme und ohne Zuschlag zur Gebühr.
In einer Regelgruppe sind bis zu 28 Kinder möglich, bei verlängerter Öffnungszeit max. 25 Kinder über drei Jahren. Jedes Kind unter drei Jahren nimmt bei der Berechnung zwei Plätze in Anspruch. Derzeit wird in den Fachverbänden darüber diskutiert, die Höchstzahl nach Umsetzung des Orientierungsplans um weitere 3 Kinder zu verringern und den Personalschlüssel wegen des größeren Aufwands zu erhöhen.
Die Kernzeitenbetreuung an den Grundschulen dauert von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Das Angebot wird derzeit von 97 Kindern angenommen (Li. 36, Ub. 24, Ob. 37).
In allen Ferien wird seit Pfingsten 2008 in mindestens einer Schule eine Betreuung zu den genannten Zeiten angeboten. Das Angebot wurde an Pfingsten gut angenommen. Für die Sommerferien 2008 wurden (für unterschiedliche Wochen) bisher 22 Kinder angemeldet.
Kindergartengebühren
Ab dem kommenden Kindergartenjahr betragen die Elternanteile
88 bei Familien mit einem Kind
67 bei Familien mit 2 Kindern
45 bei Familien mit 3 Kindern
15 bei Familien mit 4 und mehr Kindern.
Geburten-Entwicklung
In den letzten 10 Jahren ist die durchschnittliche Geburtenzahl von rund 83 auf nun rund 63 deutlich zurückgegangen.
Bedarfs-Umfrage
Bei einer Umfrage wurden alle Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren angeschrieben. Es zeigt sich ein deutlicher Bedarf (knapp 50 Kinder), für Kinder von 3 bis 6 Jahren die Öffnungszeiten am Vormittag bis 14.30 Uhr zu verlängern. Auch der Bedarf für eine Ganztagesbetreuung wurde für 29 Kinder angemeldet. Bei Kindern von 0 bis 3 Jahre liegt der Schwerpunkt des Bedarfs bei einer Betreuung von 2- bis 3- Jährigen am Vormittag mit verlängerten Öffnungszeiten.
Mögliche Angebote ab 1.10.2008
Auf der Grundlage der vorhandenen Räume, des Personals, der angemeldeten Kinder und des Bedarfs nach der Umfrage wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, zum 1.10.2008 das Angebot zu erweitern. Das Konzept wurde zusammen mit der Fachberaterin Sylvia Wingenfeld und den Kindergartenleiterinnen erstellt. Es bedeutet einen ersten wichtigen Schritt, eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren und eine Ganztagesbetreuung für 3- bis 6-Jährige anzubieten.
Die im Haushalt 2008 für die notwendige Ausstattung und kleinere Umbauten zur Verfügung stehenden 25.000 reichen nach voraussichtlich aus, um die Kleinkindbetreuung und Ganztagesbetreuung einzurichten. Der zusätzliche Personalkostenaufwand mit ca. 28.000 (Elternbeiträge ca. 14.000 ) im Jahr 2008 ist damit natürlich nicht abgedeckt und könnte im Nachtragshaushalt 2008 finanziert werden.
1. Verlängerte Öffnungszeiten XL
In jedem Kindergarten wird eine Gruppe bis 14.30 Uhr angeboten. Falls nicht mindestens 5 Kinder pro Kindergarten angemeldet werden, sollte es z.B. in Unterbrüden nur in einem der beiden Kindergärten angeboten werden. In den Kindergärten Stockrain und Oberbrüden ist dafür weiteres Personal mit je 25 % einer vollen Personalstelle notwendig, entweder durch Aufstockung bestehender Verträge oder durch zusätzliche Personen. Es wird mit jährlichen Personalzusatzkosten von rund 15.000 gerechnet, für 2008 knapp 4.000 .
Als Elternanteil wird ein Zuschlag (ohne weiteren Abschlag für kinderreiche Familien) von 20 pro Monat und Kind zu den Normalgebühren vorgeschlagen. Bei 30 Kindern wären dies jährlich ca. 7.200 und bei 50 Kindern mit 12.000 Gebühreneinnahmen. Für die drei Monate im Jahr 2008 rechnen wir mit etwa 2.000 und langfristig mit knapp 10.000 jährlich. Die Kosten des Mittagessens von einem externen Lieferanten sollten von den Eltern bezahlt werden.
2. Kleinkindbetreuung Brückenweg
Im Kindergarten Brückenweg wird eine Kleinkindbetreuung von 7.30 bis 13.30 Uhr angeboten. Verlängerung bis 14.30 Uhr evtl. bei Bedarf möglich (Voraussetzungen wie bei Verlängerte Öffnungszeiten XL)
Zunächst für Kinder von 2 bis 3 Jahren. Sollten nach erfolgter verbindlicher Anmeldung noch Plätze frei sein, könnten ausnahmsweise auch jüngere Kinder (Auswahl nach Alter der Kinder) aufgenommen werden.
Zulässige Gruppengröße max. 12 Kinder (max. 10 bei Kindern unter 2 Jahren)
Zusätzliches Personal 50 % - Vollstelle und spezielle Fortbildungen, Kosten jährlich rund 15.000 , 2008 knapp 4.000
Ausstattung mit Wickeltisch, Stühlen, Stapelbetten, Bettzeug, Kinderwagen, Spielmaterial und sonstiges rund 10.000
Elternanteil: Zuschlag (ohne weiteren Abschlag für kinderreiche Familien) von 50 % gleich derzeit 44 Euro/mtl. des Elterngrundbetrags von derzeit 88 /mtl. zu den üblichen Gebühren (s.o.). Gesamtelternanteil pro Kind und Monat wären dann 132 bei Familien mit einem Kind unter 18 Jahren, 111 bei 2 Kindern, 89 bei 3 Kindern und 59 bei Familien mit 4 Kindern unter 18 J.
Gebühreneinnahmen: jährlich ca. 12.000 , 2008 vermutlich nur ca. 2.000 , da die Eltern ihre Arbeitszeit bzw. den Einstieg in den Beruf erst auf das neue Angebot anpassen müssen.
3. Ganztagesbetreuung Stockrain
Im Kindergarten Stockrain wir im derzeitigen Mehrzweckraum (vor Jahren schon einmal für eine Kleingruppe genutzt) eine Ganztagesbetreuung von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Kinder von 3 bis 6 Jahren eingerichtet.
Erweiterte Öffnungszeit nach im Voraus (mind. eine Woche) verbindlich angemeldetem Bedarf von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr möglich
Maximale Gruppengröße bei vorh. 56 m² Gruppenraum sind vermutlich nur 18 Kinder (bei Aufnahme ab 3 Jahren)
Zusätzliches Personal je nach Inanspruchnahme der Öffnungszeiten und Zahl der Kinder ca. 2,5 bis 4 Personalvollstellen. Vorerst möglichst wenig fest angestelltes Personal. Es muss mit Personalkosten ab 70.000 jährlich gerechnet werden. Für 2008 werden geschätzt ca. 20.000 anfallen. Mit ca. 40.000 Euro jährlich an Elternbeiträgen wird gerechnet. Für 2008 mit max. 10.000 Euro an Einnahmen.
Mittagessen: Bezug von externem Anbieter. Von den Eltern zu unserem Selbstkostenpreis zu bezahlen.
Kosten Ausstattung (Stapelbetten, Bettzeug, Spiel- und Bastelmaterial usw.) sowie Umgestaltung der Räumlichkeit und neue Außengerätehütte max. 15.000
Elternanteil pro Kind und Monat für die Regelbetreuung von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr: Zuschlag von 120 /mtl. zum Regelsatz (s.o.), (derzeit 208 pro Kind bei Familien mit einem Kind unter 18 Jahren, 187 bei 2 Kindern, 165 bei 3 Kindern und 135 bei 4 Kindern in der Familie unter 18 J). Bei Inanspruchnahme der erweiterten Öffnungszeit zusätzlich je 50 im Monat je angefangener Stunde und Kind.
Ausblick auf 2013
Über die derzeit geltenden Vorschriften hinaus wird darüber diskutiert, ab 2013 einen bundesweiten Rechtsanspruch für mind. 30 % der Kinder von 1 bis 3 Jahren einzuführen. Anhand der Geburtenentwicklung, der zusätzlichen Betreuungsangebote mit Rechtsanspruch ab 1 Jahr und dem vorhandenen Raumangebot sind, entgegen unserer bisherigen Annahme, dann bis zum Jahr 2013 voraussichtlich drei weitere Gruppenräume notwendig. Die Gruppengrößen werden bei Kleinkindern bis 2 Jahren auf nur 12 Kinder und unter 2 Jahren sogar auf nur 10 Kinder begrenzt.
Parallel gehen auch an den Grundschulen die Schülerzahlen zurück. In allen drei Schulgebäuden werden die Jahrgangstufen mittelfristig größtenteils einzügig geführt werden, eventuell müssen Klassen verschiedener Schulbezirke oder jahrgangsübergreifend zusammengelegt werden. Andererseits plant die Landesregierung einen kleineren Teiler für die Klassen. Unter dem Strich kann deshalb noch nicht gesagt werden, ob und in welchem Umfang evtl. freiwerdende Schulräume z.B. für Vorschulkinder genutzt werden könnten oder ob tatsächlich neue Räume geschaffen werden müssen.
In der Diskussion wurde der Bedarf an zusätzlicher Betreuung grundsätzlich anerkannt und ein erweitertes Angebot begrüßt. Unterschiedliche Ansichten bestanden z.B. in der Frage, ob und wie bei den Elternanteilen soziale Komponenten wie das Einkommen der Eltern berücksichtigt werden sollen. Ein entsprechender Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es wurde aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Betreuung von Kindern nicht am zu geringen Einkommen von Eltern scheitert. Auf Antrag können die Gebühren ermäßigt oder erlassen werden.
Auf Antrag kamen auch die Leiterinnen der Kindergärten zu Wort. Frau Seitz als Sprecherin unserer Leiterinnen betonte, dass auf das Personal neben dem Orientierungsplan weitere Aufgaben zukommen und deshalb mehr Personal benötigt wird. Für die Zukunft ist ein Gesamtkonzept für die Kleinkinder- und Ganztagesbetreuung notwendig, in das auch die Grundschulen einbezogen werden. Die räumliche Zuordnung der neuen Angebote soll nochmals geprüft werden. Frau Lack, die Leiterin unseres größten Kindergartens in Lippoldsweiler, bestätigte die Ansicht des Bürgermeisters, dass der konkrete Bedarf nur aufgrund der Umfrage nur schwer vorherzusehen ist. Er entsteht wie bei der Kernzeitenbetreuung oder den verlängerten Öffnungszeiten erst, wenn den Eltern das Angebot konkret bekannt ist,
Um die Raumfrage nochmals zu besprechen, wurde auf Antrag kurzfristig eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Gemeinderats und der Leiterinnen gebildet, die inzwischen schon getagt und den Beschluss des Gemeinderats bestätigt hat.
Beschluss:
Der Einführung der zusätzlichen Angebote, voraussichtlich ab 1.10.2008 wird zugestimmt.
Geplant ist:
In jedem Kindergarten wird eine Gruppe bis 14.30 Uhr (Verlängerte Öffnungszeiten XL) angeboten.
Elternanteil: Zuschlag zum Grundbeitrag von 20 monatlich
Im Kindergarten Brückenweg wird zunächst für Kinder von 2 bis 3 Jahren eine Kleinkindbetreuung von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr (14.30 Uhr) angeboten.
Elternanteil: Zuschlag zum Grundbeitrag von 50 % monatlich (ohne weitere Staffelung nach Kinderzahl)
Im Kindergarten Stockrain wird eine neue Gruppe mit Ganztagesbetreuung 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr (Grundbetreuung 7 Uhr bis 17 Uhr) für Kinder von 3 bis 6 Jahre eingerichtet.
Elternanteil: Zuschlag zum Grundbeitrag von 120 monatlich (ohne weitere Staffelung nach Kinderzahl). Bei Inanspruchnahme der erweiterten Öffnungszeit (vor 7 Uhr oder nach 17 Uhr) zusätzlich 50 im Monate je angefangener Stunde.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, insbesondere die Stellen auszuschreiben und die notwendige Ausstattung zu beschaffen.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Ortseingang Däfern
- Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf
Der Bebauungsplan Ortseingang Däfern ist seit 14.10.1993 in Kraft. Der Geltungsbereich erfasst den Bereich südlich der Hohnweilerstraße bzw. der Dorfstraße vom Ortseingang bis zur Stichstraße Seewiesenweg. Im Geltungsbereich liegen vom Ortseingang beginnend zunächst ein allgemeines Wohngebiet, dann ein Mischgebiet und schließlich ein eingeschränktes Gewerbegebiet, in dem der mittelständische Betrieb Rogatti angesiedelt ist. Im Zusammenhang mit baulichen Erweiterungen hat der Gemeinderat einer Betriebserweiterung zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, den Bebauungsplan mit dem Ziel zu ändern, dass dort ein weiteres Baufenster aufgenommen wird. Dies war Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung durch die Stadt Backnang für den zwischenzeitlich im Bau befindlichen Unterstellplatz.
Bei der Überarbeitung des Bebauungsplans wurden jetzt auch die Baufenster der Gebäude Hohnweilerstraße 9 und Hohnweilerstraße 13 entsprechend der tatsächlichen Ausführung der Bauvorhaben angepasst und das Garagenbaufenster für das Gebäude Hohnweilerstraße 15 geringfügig nach Süden verschoben, so dass dort auch ein Stauraum vor der Garage nutzbar ist. Im Bereich des Gewerbebetriebs wurden der Textteil und das Baufenster an die Erfordernisse einer möglichen Betriebserweiterung in enger Abstimmung mit der Geschäftsleitung angepasst. Es wurden aber auch städtebauliche Grundzüge mit in die Planung dahingehend aufgenommen, dass die maximale Höhe der Gebäude von bisher teilweise 11,50 m auf 11 m reduziert wurde. Die Art der Nutzung und die im eingeschränkten Gewerbegebiet festgesetzte Grundflächenzahl von 0,6 blieben unverändert erhalten.
Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst und den Vorentwurf und die örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Da es sich um Maßnahmen der Innenentwicklung handelt, die weit weniger als 20.000 m² Grundfläche festsetzt, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart
Die Regionalversammlung hat am 27.02.2008 den Entwurf des fortgeschriebenen Regionalplans beschlossen. In der letzten Gemeinderatssitzung wurden die Grundzüge der Planung vorgestellt. Zudem hat der Leiter des Stadtplanungsamtes Backnang, Herr Setzer, die Grundzüge der Planung erläutert.
Bezogen auf die gesamte Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Backnang kann festgestellt werden, dass die im Flächennutzungsplan bis zum Jahr 2015 enthaltenen Festsetzungen, die unter Beteiligung des Regionalverbandes der Region Stuttgart aufgenommen wurden, jetzt im Entwurf des Regionalplans nicht berücksichtigt werden. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Regionalplan diesbezüglich angepasst werden muss.
Darüber hinaus ist im Allgemeinen festzuhalten, dass im neuen Regionalplanentwurf die regionale Freiraumstruktur in so genannte Vorranggebiete (VRG) und Vorbehaltsgebiete (VBG) gegliedert sind. Als Vorranggebiete sind Grünzüge und Grünzäsuren festgesetzt, die als Ziele formuliert und nach § 1 Abs. 4 BauGB im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde nicht abwägungsfähig sind. Vorbehaltsgebiete sind als Grundsätze bei der Abwägung in Bauleitplanverfahren besonders zu berücksichtigen.
Ehemals schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege sowie schutzbedürftige Bereiche für Erholung werden nach der neuen Freiraumstruktur großflächig als regionale Grünzüge ausgewiesen und in Auenwald eng um die bestehenden Ortslagen gelegt. Wie anfangs erwähnt, gibt es hier teilweise sogar Widersprüche zum rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Für die Gemeinde Auenwald ergeben sich im Einzelnen folgende Veränderungen:
1. Die frühere Grünzäsur zwischen Lippoldsweiler und Unterbrüden wird durch ein Vorranggebiet Grünzug ersetzt. Das Vorranggebiet Grünzug umfasst eine größere Fläche. Insbesondere westlich von Hohnweiler gehen bisher überplanbare Flächen verloren.
2. Ehemals schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege sowie Erholung im Norden, Osten und Süden von Lippoldsweiler, Ebersberg und Hohnweiler werden durch ein Vorranggebiet Grünzug ersetzt. Dementsprechend werden auch Entwicklungsmöglichkeiten in Lippoldsweiler weiter eingeschränkt.
3. Ein ehemals schutzbedürftiger Bereich für Erholung um Däfern wird neu als Vorranggebiet Grünzug ausgewiesen. Zudem liegt Däfern jetzt vollständig im Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege.
4. In Unterbrüden wurde das Vorranggebiet Grünzäsur in Richtung Mittelbrüden verbreitert. Zudem wird die Ortslage Unterbrüden im Norden, Osten und Süden jetzt vom Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege umrahmt.
5. Westlich von Mittelbrüden wurde ein Vorranggebiet Grünzug ausgewiesen. Nördliche und östliche Bereiche, die seither schutzbedürftige Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sowie Erholung waren, werden jetzt als Vorranggebiet Grünzug und zudem teilweise als Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen.
6. Bis auf eine kleine Fläche nördlich der Trailhöfer Straße liegt Oberbrüden nun vollständig im Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege und bis auf den Bereich der Sportanlagen im Bereich Bruckwiesen auch vollständig im Vorranggebiet Grünzug.
Bedingt durch diese enge Abgrenzung würde die kommunale Planungshoheit im Bereich der Gemeinde Auenwald im Wesentlichen auf die Innenbereichsentwicklung beschränkt. Diese massive Einschränkung berücksichtigt darüber hinaus nicht die bisher vorhandenen oder in Zukunft noch notwendigen Anlagen der Infrastruktur oder kommunalen Daseinsvorsorge sowie Sportanlagen. (z. B. Friedhof Oberbrüden und Ebersberg, Sportplatz und Ausweichsportplatz in Lippoldsweiler / Hohnweiler, Kleintierzuchtanlage Grasmulde, Hochwasserrückhaltebecken des Zweckverbands Hochwasserschutz Weissacher Tal, die im Flächennutzungsplan ebenfalls nachrichtlich dargestellt sind.)
Nach Ansicht der Verwaltung sind die Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete im Bereich dieser notwendigen bzw. bereits vorhandenen Flächen vollständig zurückzunehmen, ebenso wie im Bereich der im Flächennutzungsplan rechtskräftig festgesetzten möglichen Entwicklungs- und Bestandsflächen. Darüber hinaus sollte für die nächsten Generationen eine eigenständige Weiterentwicklung im ländlichen Raum unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse der gesamten Bürgerschaft möglich sein und nicht durch aus regionalplanerisch viel zu eingeschränkten erkennbaren Grundsätzen bereits im Keim erstickt werden.
In der Aussprache wurde vor allem von Vertretern der BWA kritisiert, dass die Region jegliche Entwicklung der Gemeinde verhindert, die Planungshoheit der Gemeinden und selbst den rechtskräftigen Flächennutzungsplan missachtet. Die UWA hingegen und die SPD bei einigen Flächen waren der Meinung, dass bei der Entwicklung der Gemeinde nach außen jetzt schon die Grenze erreicht ist. Der Antrag die Abstimmung über die einzelnen Flächen zu vertagen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Anschließend wurde über die Gebiete einzeln und jeweils mehrheitlich abgestimmt.
Der Gemeinderat hat beschlossen:
Die Gemeinde Auenwald stimmt der Fortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart unter folgenden Voraussetzungen zu:
I. Die Festsetzungen des seit 07.04.2007 rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft werden inhaltlich bei der Ausweisung der Schutzgebietsfestsetzungen berücksichtigt. Konkret sind die verschiedenen Schutzgebiete in diesem Bereich zurückzunehmen. Dies gilt auch für die im Flächennutzungsplan nur nachrichtlich enthaltenen Standorte für die geplanten Hochwasserrückhaltebecken des Zweckverbands Hochwasserschutz Weissacher Tal im Bereich der Gemeinden Allmersbach im Tal, Weissach im Tal und Auenwald. (einstimmig)
II. Die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (Friedhof Oberbrüden und Friedhof Ebersberg, die Sportanlagen (TSC Lippoldsweiler und TSV Lippoldsweiler) sowie die Anlage des Kleintierzuchtvereins Weissacher Tal e.V.) sind aus den Schutzgebieten auszuklammern. (einstimmig)
III. Die im Einzelnen im Lageplan dargestellten grundsätzlich bestehenden baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der nächsten Jahrzehnte, die teilweise bereits im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, sind aus den Schutzgebieten herauszunehmen:
1. Trailhof
Im Ortsteil Trailhof besteht derzeit eine rechtskräftige Abrundungssatzung. Mittelfristig sollte zumindest die Möglichkeit bestehen, eine beidseitige Bebauung entlang der Erschließungsstraße Richtung Murrhardt bis zum Ende der rechtsseitigen Bebauung zu ermöglichen. Sämtliche Erschließungsvoraussetzungen für diese Grundstücke sind bereits vorhanden.
2. Heslachhof
Im Heslachhof darf die teilweise bereits genehmigte gewerbliche Weiterentwicklung in südlicher Richtung nicht eingeschränkt werden.
3. Oberbrüden
In Oberbrüden sollen bescheidene Abrundungen westlich der bestehenden Pumpstation Schwaigwiesen, westlich des Kelterplatzes, östlich der Rottmannsberger Straße und des Zwiebelbergwegs je nach Bedarf auch in Zukunft möglich bleiben.
4. Mittelbrüden
In Mittelbrüden sind die Erweiterung der Tennisanlage nach Süden sowie eine Gewerbegebietsentwicklung nach Westen nicht durch die zusätzliche Ausweitung einer Grünzäsur oder eines Grünzugs zu behindern. Dasselbe gilt für die einseitige Bebauung entlang der Birkenstraße, die bereits im Flächennutzungsplan festgesetzt ist.
5. Unterbrüden
In Unterbrüden ist das Baugebiet Holzbachäcker VIII aus den verschiedensten Schutzgebieten herauszunehmen. Zudem ist der Bereich westlich des Steinackerwegs in Unterbrüden und südlich der Beaurepairestraße als mögliche Baugebietsentwicklung zuzulassen.
6. Lippoldsweiler
Nördlich des Ortsteils Lippoldsweiler besteht eventuell die Möglichkeit, durch die Ansiedung eines Einkaufsmarktes den örtlichen Bedarf der Bevölkerung nach wohnortnaher Grundversorgung abzudecken. Zur endgültigen Abgrenzung des Baugebiets Mühläcker aus dem Jahr 1973 ist darüber hinaus in diesem Bereich eine kleine Baugebietserweiterung in den nächsten Jahrzehnten denkbar, die jetzt durch die Festsetzungen im Regionalplan unmöglich gemacht werden würde. Schließlich ist Erweiterungspotenzial westlich des Ortsteils Hohnweiler denkbar, das jetzt nicht durch weit reichende Einschränkungen im Regionalplan verloren gehen darf.
7. Däfern
In Däfern sollen endgültige Abgrenzungen der Ortsteilentwicklung nach Westen durch den Bau einzelner Gebäude im jetzt ausgewiesenen Grünzug und im Norden innerhalb des Vorbehaltsgebiets Naturschutz und Landschaftspflege weiterhin ermöglicht werden.
Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2007
Bevor die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2007 festgestellt werden kann, muss zunächst über die Bildung von Haushaltsresten entschieden werden. Haushaltsreste sind Einnahme oder Ausgabeansätze des Haushaltsplans bzw. des Nachtragshaushaltsplans, die im abgelaufenen Haushaltsjahr ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen worden sind und in das Folgejahr übertragen werden sollen. So bleiben diese Haushaltsansätze für ihren geplanten Zweck im Folgejahr verfügbar, ohne dass sie im Haushaltsplan des Folgejahres oder in einem Nachtragshaushaltsplan neu veranschlagt werden müssen.
Im Zuge der Jahresrechnung 2007 sollen Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt in Höhe von 386.000 (Vorjahr: 316.000 ) gebildet werden. Unter Berücksichtigung der Haushaltsausgabereste wird sich die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt gegenüber dem Haushaltsplan 2007 um rd. 420.000 verbessern. So kann eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 1.825.000 ausgewiesen werden.
Die Summe der Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt liegt bei 1.059.716 (Vorjahr: 616.194 ).
Die Summe der Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt beläuft sich auf 658.000 (Vorjahr: 352.860 ). Betroffen sind dabei, neben den Zuschüssen des Landes, des Landkreises und der Süwag-Stiftung, Anliegerbeiträge insbesondere im Zusammenhang mit der Erschließung der Baugebiete Allmend II, Hintere Wiesen und Altenbergstraße/Geigersbergstraßesowie dem Gewerbegebiet Hofwiesen III.
Durch die Bildung der Haushaltsreste bleibt der Haushaltsausgleich sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt im Rahmen der Jahresrechnung 2007 gewahrt. Ebenfalls kann der Fehlbetrag aus dem Jahr 2004, der nach dem Ergebnis der Jahresrechnung 2006 mit 159.513 im Jahr 2007 zu tilgen ist, vollständig abgedeckt werden. Darüber hinaus kann eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage mit insgesamt rd. 139.000 erfolgen. Gegenüber der geplanten Zuführung in Höhe von 23.000 ergibt sich auch hier eine deutliche Verbesserung.
Der Gemeinderat hat der Bildung von Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgaberesten im Rahmen der Jahresrechnung 2007 einstimmig zugestimmt.
< zurück
|