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Neuigkeiten aus Auenwald
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Meldungen aus dem Rems-Murr-Kreis / Gesellschaft
13.03.2009

Der Gemeinderat hat am 26. Januar und am 16. Februar 2009 beschlossen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien auf Antrag einen Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten erhalten. Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus den Pfändungsfreibeträgen nach § 850 Zivilprozessordnung (ZPO). In Härtefällen oder Grenzfällen kann der Bürgermeister im Einzelfall Ausnahmen von der Einkommensgrenze zulassen.

Es wurde festgelegt, dass für Kinder aus einkommensschwachen Familien eine Hauptmahlzeit in der Schule oder im Kindergarten für 1 Euro zur Verfügung gestellt wird. Der Differenzbetrag zum regulären Verkaufspreis wird von der Gemeinde Auenwald übernommen. Der Zuschuss wird nicht in bar ausbezahlt, sondern mit dem Mensaessen oder Kindergartenessen verrechnet.

Diese Regelung gilt ab 1.4.2009. Die Antragstellung und Abrechung erfolgt in jedem Fall so, dass die Anonymität der Betroffenen in der Öffentlichkeit erhalten bleibt.

Formlose Anträge richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt Auenwald, Lippoldsweilerstraße 15, 71549 Auenwald. Als Nachweis ist der Bescheid über den Bezug von SGB II, SGB XII, Wohngeld vorzulegen, bzw. die Höhe des Einkommens nachzuweisen.

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