| Meldungen aus dem Rems-Murr-Kreis / Politik 25.03.2010 1. Bürgerfragestunde
Ein Bürger meldet sich zu Wort und spricht folgendes an:
In Berichten über die Bürgerfragestunde im Gemeinderat sollen Bürger nicht namentlich erwähnt. Er bittet um Verwendung einer neutralen Formulierung. Dies sei, so die Verwaltung, realisierbar. Außerdem möchte er den Sachstand über die Ermittlungen zu den Sachbeschädigungen und Schmierereien im September 2009 rund um die Auenwaldhalle erfahren. Hierzu, so der Bürgermeister, seien die Ermittlungen der Polizei noch nicht abgeschlossen. Sobald dies der Fall ist, werde man entsprechend informieren.
Darüber hinaus bittet er die Verwaltung, sich des Themas Google Street View anzunehmen. Er persönlich wünsche keine Aufnahme seines Wohnhauses und möchte wissen, wie er sich gegen eine Aufnahme wehren könne. Die Verwaltung wird Informationen zusammenstellen und sie entsprechend veröffentlichen.
Bezüglich einer Baumaßnahme, die bereits im Umwelt- und Planungsausschuss am 22. Februar 2010 beraten und beschlossen wurde, meldet sich ein weiterer Bürger zu Wort. Ob der Neubau eines Ziegenunterstandes privilegiert sei oder nicht, entscheide so Bürgermeister Ostfalk, das Landratsamt. Die Gemeinde habe, sofern eine Privilegierung festgestellt werde, ihr Einvernehmen erklärt. Nähere Einzelheiten könnten überdies in einem persönlichen Gespräch abgestimmt werden.
Auf die Frage nach einem Parkverbot vor dem Brunnen in der Bürgerwaldstraße entgegnet der Vorsitzende, dass grundsätzlich dort jeder parken dürfe. Nur wenn es notwendig sei, würde die Gemeinde ein Parkverbot verhängen.
2. Bausachen: Errichtung eines Weidezauns um die Grundstücke Flst. 1403/1-5 und 1406/1-3, Gemarkung Oberbrüden, Tiefental
Die Antragstellerin beabsichtigt, auf dem zwischenzeitlich übernommenen elterlichen Hof eine Existenz mit einer Zebu-Tierhaltung aufzubauen und gleichzeitig Landschaftspflege zu betreiben. Neben dem Verkauf von Zuchttieren ist die Direktvermarktung ab Hof vorgesehen. Zudem ist ein Holzverkauf vom eigenen Wald geplant. Im Bereich der genannten Grundstücke sollen Weidezäune errichtet werden. Über eine Privilegierung der Antragstellerin ist bisher von der Fachbehörde noch nicht entschieden worden. Die Errichtung von Weidezäunen im Außenbereich ist für privilegierte landwirtschaftliche Betriebe verfahrensfrei zulässig. In der Vergangenheit, zuletzt in der Sitzung am 22. Februar 2010, wurden feste Einzäunungen nur privilegierten Antragstellern genehmigt. Nach kontroverser Diskussion wird zunächst der Antrag von Gemeinderat Friedrich auf grundsätzliche Zustimmung des Bauvorhabens mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin ergeht der einstimmige Beschluss, dass nur bei einer festgestellten Privilegierung durch die Fachbehörde das Einvernehmen der Gemeinde erteilt wird.
3. Festlegung der Kostenobergrenze für die Erweiterung des Kindergartens in Lippoldsweiler
Der Kindergarten in Auenwald-Hohnweiler soll auf der Grundlage der Planung des Freien Architekten Günter Bückle, Backnang, erweitert werden, um die räumlichen Voraussetzungen für eine Kleinkindgruppe zu schaffen. Die Planung wurde insbe¬sondere auch mit der Kindergartenleiterin, Frau Lack und der Kindergartenfachkraft, Frau Wingenfeld, sowie dem zuständigen Ausschuss abgestimmt. Der Anbau ist als Holzkonstruktion auf einer Betonfertigplatte geplant und erfüllt den heute üblichen Niedrighausstandard. Neben den baulichen Erweiterungen sind der Rückbau des Vordachs, der Einbau von drei Lichtkuppeln innerhalb des bestehenden Gebäudes, der Umbau eines Abstellraums sowie der Einbau einer Lüftungsanlage im Sanitärbereich des bestehenden Gebäudes vorgesehen. Zudem sind weitere Erschließungsmaßnahmen erforderlich, um den Kindergartenanbau ordnungsgemäß entwässern zu können.
Das Architekturbüro Bückle hat die Kosten nach einzelnen Gewerken geschätzt. Die Kosten für den Neubau einschließlich zusätzlicher Erschließungsmaßnahmen und Nebenkosten liegen bei 308.500 Euro. Zudem sind Einrichtungsgegenstände im Wert von rund 24.000 Euro veranschlagt. Auch der Umbau der Außenanlage wurde mit 15.000 Euro berücksichtigt, so dass sich die Kosten letztlich auf 347.500 Euro belaufen. Zudem sind die angesprochenen Umbauarbeiten am bestehenden Gebäude erforderlich, die einen Aufwand von 29.500 Euro verursachen, so dass sich Gesamtkosten von 377.000 Euro ergeben.
Um die Kosten so gering wie möglich zu halten wird nach längerer Diskussion mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung überprüft, ob sich durch die Vergabe an einen Generalunternehmer die Kosten gegenüber einer gewerksweisen Ausschreibung verringert.
4. Vergaben
a) Kanalsanierungsarbeiten in Oberbrüden und Mittelbrüden
Das Ingenieurbüro Frank aus Backnang hat im Auftrag der Gemeinde Auenwald die Kanalsanierungsarbeiten in Oberbrüden und Mittelbrüden in offener und geschlossener Bauweise beschränkt ausgeschrieben. Die vom Ingenieurbüro Frank kalkulierte Angebotssumme lag bei 700.000 Euro. Den Zuschlag für die Ausführung erhält der günstigste Bieter, die Firma Geiger & Kunz mit einem Angebotspreis von 515.719,56 Euro einschl. MwSt. Die Durchführung der Sanierungsarbeiten soll von April bis spätestens Oktober 2010 erfolgen. Nachdem das Ausschreibungsergebnis so positiv ausgefallen ist, wird die Verwaltung beauftragt, mit der Firma über weitere Sanierungsstrecken im Umfang von 100.000 bis 150.000 Euro zu verhandeln.
b) Kanalreinigung und TV-Inspektion im Ortsteil Unterbrüden
Das Ingenieurbüro Frank aus Backnang hat im Auftrag der Gemeinde die Kanalreinigungs- und TV-Inspektionsarbeiten für den Ortsteil Unterbrüden beschränkt ausgeschrieben. Das Gremium vergibt den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Firma Schäfer aus Winnenden mit 41.262,06 Euro einschließlich MwSt. die Firma Schäfer hat auch die letzte Kanalfernsehuntersuchung im Bereich Mittelbrüden/Oberbrüden zufriedenstellend durchgeführt.
5. Erweiterung der Abrundungssatzung im Ortsteil Heslachhof
Für den Ortsteil Heslachhof besteht seit 26.10.1989 eine Abrundungssatzung, die die Grenze zwischen Innenbereich und Außenbereich eindeutig definiert. Diese soll nun nach Westen hin ausgedehnt werden, um einem Gewerbebetrieb Erweiterungsmöglichkeit bieten zu können. Dort betreibt Herr Harald Krauß auf dem Grundstück Heslachhof 2 seit Jahrzehnten einen Gewerbebetrieb, in dem insbesondere Obstauflesemaschinen und ähnliche Produkte zur Pflege von landwirtschaftlichen Flächen hergestellt werden. Bereits im Jahr 2002 wurde der Betrieb nach Süden um eine Lager- und Werkhalle erweitert. Bedingt durch die steigende Nachfragen ist auch dieser Anbau zwischenzeitlich zu klein geworden. Eine Verlagerung des Gewerbebetriebs an einen anderen Standort ist nicht zuletzt wegen der bisher bereits erfolgten Investitionen weder sinnvoll noch zweckmäßig. Für die jetzt benötigte dringende Erweiterung ist geländebedingt aus Sicht der Verwaltung deshalb nur eine Erweiterung der Abrundungssatzung nach Westen möglich. Herr Krauß ist bereit, die entsprechenden Beiträge zu bezahlen und auch einen zusätzlichen Beitrag für die Bodenwertsteigerung an die Gemeinde zu entrichten sowie die Ausgleichsmaßnahmen herzustellen. Die bauliche Erweiterung soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Deshalb sollte das Verfahren möglichst zügig durchgeführt werden. Das Planungsbüro Andreas Weber aus Backnang hat den entsprechenden Entwurf der Abrundungssatzung ausgearbeitet. Darüber hinaus wurde vom Planungsbüro Heitzmannplan eine Eingriffs- und Ausgleichsbewertung durchgeführt und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem Begrünungs- und Bepflanzungsplan dargestellt. Städtebaulich ist die vorgesehene Erweiterung der Abrundungssatzung Heslachhof auch nach Auffassung der Stadtverwaltung Backnang vertretbar.
Bei der Diskussion im Gremium stellt der Vorsitzende nochmals fest, dass hier nur der Beschluss über die Abrundungssatzung, nicht aber über das Baugesuch getroffen werden solle. Um einen Eindruck von dem konzipierten Baukörper der Gewerbeerweiterung zu bekommen, wird folgendes mehrheitlich beschlossen: Die Erweiterung der Abrundungssatzung Heslachhof wird auf der Grundlage des Lageplandeckblatts vom 05.03.2010, ausgearbeitet vom Vermessungsbüro Andreas Weber aus Backnang im Entwurf festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange zum Abrundungssatzungsentwurf zu hören. Während der nun angeschlossenen Anhörungsphase haben die Gemeinderäte in einem Vorort-Termin Gelegenheit, sich ein Bild über die Maße der vorgesehenen Gewerbeerweiterung zu machen.
6. Anwendung des TVöD auf die Bediensteten der Gemeinde Auenwald
Der Gemeinderat befasste sich mit der Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für die Beschäftigten der Gemeinde. Zu diesem Tagesordnungspunkt regt die SPD-Fraktion die Prüfung einer kommunalen Zusammenarbeit im Weissacher Tal an. Nachdem die Mehrheit des Gremiums nähere Angaben über die finanziellen Auswirkungen einer TVöD-Anwendung als Entscheidungsgrundlage fordert, wird der Tagesordnungspunkt vertagt.
7. Bekanntgabe
Die nächste Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses und des Gemeinderats findet am 12. April statt.
Für die Auftaktveranstaltung des Naturparkmarktes in Oberbrüden am 2. Mai gingen bisher 38 Anmeldungen ein.
Nachdem der bisherige Jugendarbeiter Martin Mertens nicht mehr für die Gemeinde Auenwald tätig ist, wird der Jugendtreff Juff in der Alten Schule in Oberbrüden zum 31. März 2010 für die aktive Jugendarbeit geschlossen. In den nächsten Wochen wird die Zukunft der Jugendarbeit in Auenwald in den entsprechenden Gremien beraten.
8. Verschiedenes
Gemeinderat Dr. Weiß greift nochmals das Thema Google Street View auf und bittet die Verwaltung um Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten gegen die Aufnahme von privaten Grundstücken.
< zurück
|