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Die Gemeinde Auenwald hat erstmalig 1994 ein Ackerrandstreifenprogramm verabschiedet, das ein Angebot an die Landwirte und Grundstückseigentümer darstellt, entlang der öffentlichen Feldwege einen ungenutzten Ackerrandstreifen mit einer Breite von mindestens 1,5 m ohne finanzielle Einbußen zu belassen, der einerseits den Unterbau der Feldwege langfristig sichert und andererseits wieder Lebensraum für die gefährdete Ackerbegleitflora und
-fauna bietet. Deshalb gewährt die Gemeinde Auenwald für die Nichtbewirtschaftung dieses Ackerrandstreifens einen jährlichen Zuschuss von 666,50 € pro Hektar. Dies entspricht einem Zuschuss von 0,10 € pro lfd. Meter Ackerrandstreifen. Die Förderungskriterien verlangen ein zweimaliges Abmähen des Ackerrandstreifens frühestens Mitte Juli und keine Düngung oder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Ackerrandstreifen.
Ackerrandstreifenprogramm 2001
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| 1. |
Die Gemeinde Auenwald gewährt für die Nichtbewirtschaftung eines 1,5 m breiten Ackerrandstreifens einen jährlichen Zuschuss von - 666,50 €/ha. Dies entspricht 0,10 € pro laufendem Meter Frontlänge an öffentlichen Feldwegen |
| 2. |
Förderungskriterien |
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a) Belassen eines mind. 1,5 m breiten Ackerrandstreifens entlang von öffentlichen Feldwegen.
b) Keine Düngung oder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
c) Zweimaliges Abmähen des Ackerrandstreifens im Jahr, das erste Mal nicht vor Mitte Juli. |
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