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Förderung des Zisternenbaus
 
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Wichtiger Hinweis: Die Förderung wird aufgrund notwendiger Sparmaßnahmen im Haushaltsplan vorläufig ausgesetzt!

Seit 1991 unterstützt die Gemeinde Auenwald den Bau von privaten Regenwasserzisternen finanziell durch ein Förderprogramm. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einem Fassungsvermögen von 2.000 - 4.999 Liter beim Einbau in ein bestehendes Gebäude 250,-- €, bei Neubauten 200,-- € und bei einem Fassungsvermögen von 5.000 - 10.000 Liter beim Einbau in ein bestehendes Gebäude 500,-- €, bei Neubauten 400,-- €.

Auf die Erhebung einer Abwassergebühr für das aus der Zisterne entnommene Wasser zur Brauchwassernutzung wird verzichtet.

Die Förderung ist vor Baubeginn formlos bei der Gemeinde Auenwald zu beantragen.
 
 

Merkblatt:
Zur Förderung des Baus von privaten Regenwasserzisternen
 
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Wasserversorgungsbetrieb der Gemeinde Auenwald beliefert die Haushalte mit ausreichend und qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Der größte Teil des Bedarfs wird aus eigenem Quellwasser gedeckt, ca. 8% mit Wasser vom Zweckverband Wasserversorgung Nordost-Württemberg.

Jede Wasserentnahme bedeutet einen Eingriff in den Wasserhaushalt und damit auch in das natürliche ökologische Gleichgewicht. Das Grundwasserreservoir ist nicht unerschöpflich und zunehmend Belastungen ausgesetzt, z.B. durch Pflanzenschutzmittel und andere Schadstoffe. Die Reinigung des Rohwassers wird technisch immer aufwendiger und damit teurer.

Aus diesen Gründen sollte das Trinkwasser als wertvolles Lebensmittel sparsam verwendet und wo dies möglich ist durch qualitativ weniger gutes Wasser ersetzt werden.

Mit der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser, z.B. zur Gartenbewässerung kann in privaten Haushalten ein beachtlicher Teil des Trinkwassers eingespart werden.

Auch führt das Ableiten des Niederschlagswassers in die Kanalisation dazu, dass dieser Teil nicht über den natürlichen Wasserkreislauf ins Grundwasser gelangt. Der Grundwasserstand wird zusätzlich gesenkt.

Außerdem kann bei sehr starken Regenfällen Hochwasser auftreten. Eine Regenwasserspeicherung durch Zisternen ist deshalb auch unter diesem Gesichtspunkt zu begrüßen.

Seit 1991 unterstützt die Gemeinde Auenwald den Bau von privaten Regenwasserzisternen finanziell durch ein Förderprogramm.

Der Gemeinderat hat hierfür folgende Richtlinien erlassen:

A.

Ziele und Voraussetzungen

1.

Die Gemeinde Auenwald fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Maßnahmen zur Wasserrückhaltung (Zisternen).

2.

Die Förderung soll dazu beitragen, Trinkwasser einzusparen und kostengünstiges Regenwasser zu verwenden.

3.

Die Förderung durch die Gemeinde ist freiwillig, es besteht kein Rechtsanspruch.

4.

Die Richtlinien gelten für Zisternen in Wohngebäuden, soweit sie als freiwillige Maßnahme erstellt werden.

5.

Gefördert wird nur eine Anlage je Grundstück. Berücksichtigt werden Zisternen mit einem Speichervolumen von mindestens 2 m³, höchstens 10m³.

6.

Die Anlage muss folgende technischen Voraussetzungen erfüllen:

 

a)

Der Anschluss des Regenwassersystems an das Trinkwasser ist nur mittelbar zulässig, um einen Rückfluss des Zisternenwassers in das öffentliche Netz zu verhindern. Deshalb ist nur ein freier Einlauf oberhalb des Überlaufs zulässig oder ein Rohrunterbrecher einzubauen.

 

b)

Sofern im Haushalt ein getrenntes Versorgungssystem für Regenwasser installiert wird, sind die sichtbaren Leitungen der verschiedenen Versorgungssysteme farblich unterschiedlich zu kennzeichnen.

 

c)

Zur Verringerung der Verunreinigung sollte der erste Regenschwall jeweils in die Kanalisation geleitet werden.

7.

Zur Benutzung des Zisternenwassers in der Waschmaschine wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Regenwasser insbesondere auf der Dachfläche verunreinigt wird und Keime bei niedrigen Waschtemperaturen nicht abgetötet werden.

B.

Art und Höhe der Förderung

1.

Die Förderung erfolgt in Form eines verlorenen Zuschusses.

2.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

 
Fassungsvermögen 2 m³ bis unter 5 m³ 5 m³ bis 10 m³
beim Einbau in ein bestehendes Gebäude 250,-- € 500,-- €
bei Neubauten 200,-- € 400,-- €
 

C.

Verfahren

1.

Die Förderung ist vor Baubeginn formlos bei der Gemeinde Auenwald zu beantragen. Soweit die Herstellung nicht im Rahmen eines Vorhabens mit Baugenehmigung erfolgt, ist durch eine Skizze nachzuweisen, dass die Voraussetzungen dieser Richtlinien erfüllt sind.

2.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme der Anlage.

3.

Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung und deren Beauftragten ist zur Überprüfung ein Betretungsrecht für das Grundstück einzuräumen.

4.

Die Gemeinde behält sich vor, Zuschüsse zuzüglich Zinsen zurückzufordern, wenn diese für andere Zwecke verwendet werden oder wenn die geförderten Anlagen innerhalb eines Zeitraums von weniger als 5 Jahren stillgelegt, abgebaut oder anderweitig verwendet werden.

Hinweis: Dieses Merkblatt liegt zur Abholung in den Rathäusern bereit. Darüber hinaus wird es an Bauplatzkäufer und Bauherren ausgegeben. Der Bau von Regenwasserzisternen ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz. Wenn Sie Fragen zum Bau der Zisternen oder zum Förderprogramm haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.