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Gemeinde Auenwald (Druckversion)

Aktuelles

Aktuelles aus dem Rathaus

Ausdrückliche Zustimmung für Landwirte, Obst- und Weinbau- ern unter häuslicher Quarantäne zum Verlassen der Wohnung zur Versorgung von Tierbeständen und Feldern

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Ziffer A II Nr. 3 der Allgemeinverfügung über die häusliche Ab-
sonderung und weiteren Maßnahmen von infizierten und anste-
ckungsverdächtigen Personen (enge Kontaktpersonen) mit dem

Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) zur
Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus
kann das Landratsamts Rems-Murr-Kreis (Gesundheitsamt) dem
grundsätzlich - soweit nicht zwingend erforderlich (z.B. Hausbrand,
medizinischer Notfall) – nicht gestatteten Verlassen der Wohnung in
begründeten Ausnahmefällen ausdrücklich zustimmen.
Von dieser Möglichkeit machen wir hiermit Gebrauch für betroffene
Landwirte, Obst – und Weinbauern
im Hinblick auf deren unaufschiebbare Tätigkeiten zur

1. Versorgung der Tierbestände (im Stall und Freiland, ein-
schließlich Bewegung der Pferde)
2. Acker-/Feldarbeiten
3. Arbeiten im Obst- und Weinbau

soweit sie diese Tätigkeiten sowie den Weg zur Arbeitsstelle und zurück allein ohne

Kontakt zu anderen Personen erledigen und diese Tätigkeiten nicht von anderen Per-
sonen erledigt werden können.

Die Regelungen der CoronaVO der Landesregierung und die übrigen Regelungen der
Allgemeinverfügung bleiben unberührt.
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Gesundheitsamt)

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