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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
A) Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 05. Juni 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 18.165.343
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 19.288.374
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.123.031
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -1.123.031
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 17.277.100
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 16.977.000
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 300.100
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.952.396
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.529.568
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -577.172
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -277.072
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 870.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -254.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 616.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 338.928
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 570.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitions¬förderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 6.411.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.500.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge; 360 v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge. 360 v.H.
Auenwald, den 05. Juni 2024
gez.
Kai-Uwe Ernst
Bürgermeister
B) Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Auenwald in seiner Sitzung am 05. Juni 2024 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wurde durch Erlass des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 30. Juli 2024, Az.: 0.0032/Hc bestätigt.
Der Gesamtbetrag der im Gemeindehaushalt vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 570.000 EUR wird nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.411.000 EUR bedarf gemäß § 86 Abs. 4 Gemeindeordnung insoweit der Genehmigung, als in den Jahren, in denen voraussichtlich Auszahlungen aus den Verpflichtungsermächtigungen zu leisten sind, Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Die Verpflichtungsermächtigungen werden zu Lasten des Jahres 2025 (6.246.000 EUR) und 2026 (165.000 EUR) eingegangen. Gleichzeitig sind nach der Finanzplanung für das Jahr 2025 Kreditaufnahmen in Höhe von 5.300.000 EUR und im Jahr 2026 von 1.100.000 EUR vorgesehen. Somit bedürfen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.465.000 EUR der Genehmigung. Für diese Beträge wurden gemäß § 86 Abs. 4 Gemeindeordnung die Genehmigung erteilt.
C) Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit gemäß § 81 Absatz 3 Gemeindeordnung öffentlich bekanntgemacht.
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung Auenwald für das Wirtschaftsjahr 2024 (01.01. – 31.12.2024)
A) Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat in seiner Sitzung am 05. Juni 2024 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgestellt:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der Erträge 1.060.734
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.060.734
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 0
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen des Erfolgsplans 1.044.778
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen des Erfolgsplans 875.862
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Erfolgsplans
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 168.916
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 11.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 860.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -849.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) -680.084
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.740.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -157.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 1.582.500
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 902.416
§ 2 Kreditaufnahme
Der Gesamtbetrag für im Liquiditätsplan vorgesehene Kreditaufnahmen wird auf festgesetzt. 800.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der im Liquiditätsplan notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen wird auf festgesetzt. 1.740.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR
Auenwald, den 05. Juni 2024
gez.
Kai-Uwe Ernst
Bürgermeister
B) Die Gesetzmäßigkeit des mit Beschluss des Gemeinderats vom 05. Juni 2024 festgesetzten Wirtschaftsplans der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde durch Erlass des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 30. Juli 2024, Az.: 0.0032/Hc bestätigt.
Als Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wurde gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz ein Gesamtbetrag in Höhe von 800.000 EUR genehmigt.
Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.740.000 EUR werden für die Jahre 2025 (1.540.000 EUR) und 2026 (200.000 EUR) eingegangen. Gleichzeitig sind nach der Finanzplanung für das Jahr 2025 Kreditaufnahmen von 2.450.000 EUR und für 2026 von 1.100.000 EUR vorgesehen. Daher sind nach § 86 Abs. 4 Gemeindeordnung i.V.m. § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.740.000 EUR genehmigungspflichtig. Für diesen Betrag wurde die Genehmigung erteilt.
C) Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Auenwald für 2024 wird hiermit gemäß § 81 Absatz 3 Gemeindeordnung öffentlich bekanntgemacht.
Jedermann kann in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan wie auch den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung 2024 in der Zeit von
Freitag, den 02. August 2024 bis Mittwoch, den 12. August 2024 (je einschließlich)
im Rathaus Unterbrüden, Lippoldsweilerstr.15, Einsicht nehmen. Wir bitten Sie um vorherige Terminvereinbarung. Sie können sich hierzu gerne unter Tel.: 07191/5005-20 oder per E-Mail: hecht@auenwald.de mit uns in Verbindung setzen.
Auenwald, den 30. Juli 2024
Bürgermeisteramt
Den detaillierten Haushaltsplan 2024 entnehmen Sie bitte nachfolgender Auflistung.