Gemeinde Auenwald

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Aktuelles aus dem Rathaus

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Gemeinde Auenwald gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in der Gemeinde Auenwald, Gemarkung Oberbrüden, Flur Mittelbrüden

Anbei finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Gemeinde Auenwald gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in der Gemeinde Auenwald,  Gemarkung Oberbrüden, Flur Mittelbrüden: