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Gemeinde Auenwald (Druckversion)

Aktuelles

Aktuelles aus dem Rathaus

Finanzielle Förderung bei Streuobstpflege und Mistelbekämpfung

Finanzielle Förderung der „Stücklesbesitzer“ bei der Streuobstwiesenpflege und Mistelbekämpfung durch die Gemeinde Auenwald und das Land Baden-Württemberg

Der Gemeinderat hat am 23. März 2015 beschlossen, sich an der Streuobstwiesenpflege und Mistelbekämpfung im Gemeindegebiet Auenwald finanziell zu beteiligen.

1. Die Gemeinde Auenwald koordiniert in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Ingo Seiter aus Berglen die Antragstellung und die spätere Umsetzung für mindestens einen Förderantrag (bis zu 1.500 Bäume) für das „Förderprogramm Baumschnitt“ des Landes Baden-Württemberg und übernimmt hierfür die Kosten des Büro Ingo Seiter aus Berglen.     

2.  Es erfolgt eine finanzielle Unterstützung der Gemeinde beim Baumschnitt von 10 € je Baumschnitt und Mistelbeseitigung von durch Misteln befallenen Bäumen zusätzlich zum Landeszuschuss in Höhe von 15 € pro Baumschnitt.
Diese Förderung kann in den kommenden fünf Jahren pro Baum zweimal erhalten werden.     
 

3. Außerdem erfolgt eine Bezuschussung bei der Neuanpflanzung von Streuobstbäumen in den kommenden fünf Jahren mit anschließender dauerhafter Pflege in Höhe von 15 € pro Hochstamm, max. für 200 Bäume pro Jahr. Üblicherweise werden pro Eigentümer max. fünf Bäume pro Jahr gefördert. In begründeten Ausnahme- bzw. Einzelfällen auch etwas mehr.

Das Land Baden-Württemberg hat im Herbst 2014 im Rahmen seiner Streuobstkonzeption die Förderung eines fachgerechten Baumschnitts angekündigt. Dieses Förderprogramm ist zwischenzeitlich in Kraft. Entsprechende Anträge können gestellt werden. Die Förderung ist an verschiedene Vorgaben wie z.B. Vorlage eines Schnittkonzepts, Flurkarten mit Luftbildern, Sammelantrag (Einzelanträge sind ausgeschlossen) usw.  geknüpft und ist für den „normalen Stücklesbesitzer“ mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden.Auf Grund der Fristen, Förderantragschluss ist am 25. Mai 2015 drängt die Zeit für die Erarbeitung der Anträge.

Gemeinderat und Verwaltung sind der Meinung, dass in Anbetracht der Bedeutung des Erhalts der unsere herausragende Landschaft prägenden Streuobstwiesen, eine Unterstützung der Stücklesbesitzer bei ihrer schwierigen Arbeit zwingend angezeigt ist. Von Ingenieurbüro Ingo Seiter wird anhand der Bewirtschaftung der angemeldeten Grundstücke ein Gesamtkonzept erstellt. Hierbei wird wie vom Land als Zuschussgeber gefordert, besonders auf die naturschutzverträgliche Grünlandbewirtschaftung wert gelegt. Dies bedeutet, dass Grundstücke bzw. Konzepte bei denen z.B. mit dem Balkenmäher gemäht wird, deutlich größere Chancen auf Aufnahme in das Förderprogramm haben, als Flächen die ausschließlich nur gemulcht werden. Diese Bewirtschaftung mit „mulchen“, wenn dies nur auf einzelnen kleineren Flächen des Grundstücks oder des gemeinsamen Antrags gemacht wird, ist vermutlich noch kein absolutes Ausschlusskriterium.

Es ist auch denkbar, dass einzelne Flächen eine „Mischbewirtschaftung“ haben können. Es wird weiterhin „geheut“, evtl. sogar sehr spät, und maximal am Ende gibt es eine Mulchmahd. Oder noch besser wäre wenn in manchem Jahr z.B. bei trockener Witterung und/oder geringem Wachstum, sogar auf eine Mulchmahd ganz verzichtet werden könnte.
Wichtig ist, dass sich viele Interessierte bei der Gemeinde melden und ihre Bereitschaft signalisieren, damit vom Büro Ingo Seiter und der Gemeindeverwaltung ein möglichst umfangreiches Konzept erarbeitet werden kann. Deshalb bitte die Erklärung ausfüllen und bei der Gemeindeverwaltung abgeben.

Auch die beiden Obstannahmestellen Bernd Heller Hohnweiler und Martina Heller/ Uwe Röhrle in Mittelbrüden beteiligen sich aktiv an der Aktion. Von dort kann evtl. auch eine zusätzliche Unterstützung erhalten werden. Z.B. in Form von Maschinen für die Pflege oder Ernte oder Zuschüssen bei der Neupflanzung von Bäumen. Auch die beiden sehr aktiven Obst- und Gartenbauvereine aus Oberbrüden und Lippoldsweiler sind bei der Umsetzung mit dabei. Hier können die Mitglieder evtl. auch über die Fachwirte z.B. beim Baumschnitt eine entsprechende Anleitung, Unterstützung oder Abnahme des selbst durchgeführten Schnittes erhalten.

Die Fördergelder werden von Land und Gemeinde natürlich erst ausbezahlt, wenn die Bäume auch tatsächlich fachgerecht geschnitten wurden und dies von einem Fachmann, wie z.B. einem Fachwart für Obst und Garten bestätigt wurde.

Die Auenwalder Grundstücksbesitzer können sich entweder in einzelnen Bereichen  unterstützen lassen, z.B. bei der Antragsstellung im gemeinsamen Antrag, später auch bei der fachlichen Begleitung/Abnahme des Baumschnitts bis hin zum eigentlichen Baumschnitt z.B: durch Herrn Seiter und können damit quasi ein „Rundumsorglospaket“ buchen. Gemeinsam mit benachbarten Städten und Gemeinden soll darüber hinaus auch ein Konzept erarbeitet werden, mit dem in Zukunft auch finanziell ein höherer Ertrag aus den Streuobstwiesen erzielt werden kann.

Die Auenwalder Grundstücksbesitzer sind aufgerufen, sich bei der Verwaltung zu melden, wenn sie am Förderprogramm teilnehmen wollen.

Ob und ggf. mit welchen Vorgaben bzw. Voraussetzungen ihr Grundstück dabei sein kann, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung und auf der Gemeindehomepage unter www.auenwald.de oder telefonisch unter 07191/5005-0. Antworten zu diesem Thema, können Sie auch unter „Streuobstportal Baden-Württemberg“ erhalten.

Die Beseitigung der „Mistelplage“ in Auenwald ist für den Erhalt unserer Streuobstwiesen von ganz großer Bedeutung. Und der Erhalt dieser Streuobstwiesen steht im direkten Zusammenhang mit dem Erhalt unserer so „lebens- und liebenswerten Landschaft“, die Auenwald so besonders macht.  Die Gemeindeverwaltung ist der Meinung, dass diese Landesförderung zu Gunsten der Streuobstwiesenbewirtschafter in der Gemeinde unbedingt genützt werden sollte und auch eine ergänzende Bezuschussung durch die Gemeinde die Arbeit der Streuobstwiesenbesitzer honoriert und damit die Wichtigkeit ihrer Arbeit für unsere Gemeinde bzw. für unsere Landschaft unterstrichen werden sollte.

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