Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Gemeinde Auenwald gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in der Gemeinde Auenwald, Gemarkung Oberbrüden, Flur Mittelbrüden
Anbei finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Gemeinde Auenwald gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in der Gemeinde Auenwald, Gemarkung Oberbrüden, Flur Mittelbrüden: