Gemeinde Auenwald

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Aktuelles aus dem Rathaus

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom Montag, 21. Februar 2011

Bericht über die Gemeinderatsitzung vom 21. Februar 2011

1.    Bekanntgaben/Verschiedenes:
Der Haushaltsplan 2011 wird in der Gemeinderatsitzung am 14. März eingebracht und in einer Sondersitzung am 28. März beraten.

2.    Bausachen:
Zur Errichtung einer Geschirrhütte in Unterbrüden, Gewann Altenberg erteilt der Gemeinderat das erforderliche Einvernehmen im naturschutzrechtlichen Sinne.

3.    Vorstellung der Ergebnisse der Kanalfernsehuntersuchung Unterbrüden:
Herr Wacker vom Ingenieurbüro Frank stellte die Ergebnisse der durchgeführten Kanaluntersuchungen im Ortsteil Unterbrüden anhand von Schadensbildern vor.
Das von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierungspaket, in diesem Jahr neben den ohnehin vorgesehenen und finanzierten Erneuerungen der Kanalstrecken in der Lugstraße und der Goethestraße weitere Kanalstrecken zu sanieren, wurde vom Gemeinderat positiv beschieden. Das Ingenieurbüro Frank wurde daher damit beauftragt, die Sanierung der dringlichen Kanalschäden im Umfang von rund 500.000 Euro beschränkt auszuschreiben. Dabei sind Straßenabschnitte zurückzustellen, in denen in den nächsten Jahren ohnehin zwingend Tiefbauarbeiten, wie beispielsweise die Auswechslung der Wasserleitung, durchzuführen sind.

4.    Bebauungsplan „Gewerbegebiet Anwänder – nördliche Erweiterung“ im Ortsteil Mittelbrüden sowie die örtlichen Bauvorschriften:  Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf
Nördlich und westlich an das Gewerbegebiet Anwänder angrenzend ist im Flächennutzungsplan eine Erweiterungsmöglichkeit für Gewerbeflächen ausgewiesen. Die nördliche Teilfläche möchte die Gemeinde jetzt nutzen, weil konkreter Bedarf örtlicher Gewerbetreibender angemeldet wurde. Das Vermessungsbüro Andreas Weber, Backnang, hat im Auftrag der Gemeinde nach grundsätzlichen Überlegungen zur Veränderung der Oberflächenwasserbeseitigung eine Planung im dortigen Bereich ausgearbeitet. Insgesamt sind jetzt drei Baugrundstücke mit Baufenstern für die gewerbliche Nutzung vorgesehen. Zudem ist es vorgesehen, nördlich des Gewerbebetriebs Lorch Lager- und Bearbeitungsflächen für brennholzverarbeitende Betriebe auszuweisen, die dort allerdings keine festen Bauten errichten können und die dort nur vorübergehend platziert werden sollen. Diese Flächen sind zu einem späteren Zeitpunkt mit geringem Aufwand z.B. an den späteren Rand des Gewerbegebiets verlagerbar. Die dort jetzt ausgewiesen Lagerflächen sollen von der Gemeinde an die Nutzungsberechtigten lediglich verpachtet werden. Alle im Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfs ausgewiesenen Flächen befinden sich bereits im Eigentum der Gemeinde Auenwald. Mehrheitlich fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Anwänder – nördliche Erweiterung“ und beauftragte die Gemeindeverwaltung, das weitere Bebauungsplanaufstellungsverfahren durchzuführen und insbesondere die Bürger und die Träger öffentlicher Belange über die Planung zu informieren.

5.    Einrichtung eines Pflegebegleiters in Auenwald
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. September 2010 über die Pflegebegleitung beraten. Frau Hermine Konys führte hierzu näheres aus. Das Projekt „Pflegebegleiter“ zielt darauf, durch Unterstützung pflegender Angehöriger die psychischen, physischen und finanziellen Kosten der familiären Pflege zu reduzieren. Es soll ermöglicht werden, dass Pflege eines älteren Angehörigen im familiären Rahmen gelingen kann. Freiwillige, die sich qualifiziert haben, bieten „Hilfe zur Selbsthilfe an“, indem sie im Sinne einer zugehenden sozialen Arbeit für pflegende Angehörige verschiedene Leistungen erbringen. Die Unterstützungsleistung der „Pflegebegleiter“ besteht also nicht in pflegerischer Tätigkeit, auch nicht in der Betreuung von Pflegebedürftigen, sondern wesentlich im psychischen und mentalen Bereich. Sie zielt speziell auf die Stärkung der Kompetenzen pflegender Angehöriger. Mit dieser speziellen Intention unterscheidet sie sich sowohl von den herkömmlichen „Besuchsdiensten“ als auch von den Freiwilligeninitiativen, die sich der Betreuung von Demenzerkrankten im häuslichen Bereich widmen – sie ergänzt diese um eine weitere, wichtige Facette. Die anfallenden Kosten für Mobiltelefone etc. sollen von der Kommune, ähnlich wie dies bereits in der Gemeinde Althütte praktiziert wird, getragen werden. Die hierfür ehrenamtlich Tätigen sollen über die Kommune auf Honorarbasis mit geringem Stundensatz sowie ein Fahrtkostenersatz beschäftigt werden, eventuell könne eine Abgeltung auf Grundlage der Ehrenamtspauschale erfolgen. Gerade der finanzielle Rahmen sollte nach Meinung mehrerer Gemeinderäte grundsätzlich erörtert und eventuelle Fördermöglichkeiten abgeklopft werden, bevor man eine Entscheidung treffe. Letztendlich vertagte der Gemeinderat die Entscheidung auf die Haushaltsplanberatung. 

6.    Teilweise Entwidmung des Feldwegs Flst. 63 und 1222, Heslachhof
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 24.09.2007 beschlossen, auf Wunsch des Eigentümers des Aussiedlerhofs Heslachhof 15 den nördlich davon verlaufenden Feldweg Flst. 63 zu verlegen und das Entwidmungsverfahren einzuleiten. Nach einem Ortstermin gemeinsam mit dem Antragssteller, der auch die dortigen Grundstücke besitzt und bewirtschaftet, wurde im vergangenen Jahr besprochen, die Trasse nur im westlichen Bereich zu ändern. Der Feldweg soll künftig mit einem Abstand von 2 Metern zum vorhandenen Wassergraben mit einer Breite von 3,50 m ausgewiesen werden. Einerseits wird dadurch für die Gemeinde die Möglichkeit geschaffen, den Wassergraben vernünftig zu bewirtschaften. Auch die Grundstücke östlich des Aussiedlerhofs lassen sich besser bewirtschaften. Andererseits gibt es für die Landwirte und auch für Fußgänger keine größeren Umwege.

Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung, den Feldweg Flst. 1222 der der Gemarkung Oberbrüden, Flur 1 Oberbrüden und Flst. 63 der Gemarkung Oberbrüden, Flur 2 Heslachhof, von der westlichen Grenze des Flst. 1223 bis zur östlichen Grenze des Flst. 62 zu entwidmen und einzuziehen. Die Entwidmung wird wirksam, sobald die Trasse des neu anzulegenden Wegs dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht oder die betroffenen Grundstücke so verschmolzen sind, dass kein neuer Weg erforderlich ist.  Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den betroffenen Eigentümern über die weitere Entwidmung des Wegs bis zum Waldrand und die rechtliche Absicherung einer alternativen Zufahrt zu beraten und ggf. das weitere Verfahren einzuleiten.

7.    Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften 
In der Anlage zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sind die Unterkünfte und die Benutzungsgebühren (Kostenmiete und Nebenkosten) geregelt. Seit der letzten Satzungsänderung am 10. September 2001 sind die Unterkünfte Oberbrüdener Straße 14 und Rottmannsberger Straße 13 weggefallen. Andererseits soll das Gebäude Hügelstraße 1 als Unterkunft ausgewiesen werden, damit die künftigen Nutzer wie in ihrer seitherigen Unterkunft dort eingewiesen werden können und kein privatrechtlicher Mietvertrag abgeschlossen werden muss.
Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Kostenmiete und der Nebenkosten zu.