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Gemeinde Auenwald (Druckversion)

Aktuelles

Aktuelles aus dem Rathaus

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 11. April 2011

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 11. April 2011

1. Bekanntgaben
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, 2. Mai 2011 statt.

2. Verschiedenes
a) Vorberatung Abschluss Stromkonzessionsvertrag: Hier will sich der Rat weiterhin alle Optionen offen lassen und sich noch nicht auf keine bestimmte Art festlegen, wie z.B: die Neuvergabe der Konzession oder die Beteiligung an einer Netzgesellschaft mit einigen Nachbarkommunen oder mit vielen anderen Kommunen.

b) Geplanter Themen-/Lehrpfad im Bereich Ebersberg/Däfern: Hier müssen noch die Erlebnisstationen erarbeitet werden. Alle interessierten Bürger bzw. Gruppen, die etwas dazu beitragen möchten, dürfen sich gerne an die Verwaltung wenden.
--> Ansprechpartnerin ist Frau Janetzko, Telefon 5005-22.

3. Bausachen: Dachgeschossausbau und Aufbau von Dachgauben, Brunnengasse 24, Ebersberg:
Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück Brunnengasse 24 im Ortsteil Ebersberg im Dachgeschoss seines Gebäudes eine weitere Wohnung einzubauen. Hierzu soll das bestehende Dach komplett abgebrochen und mit einer Dachneigung von 45 ° neu aufgebaut werden. Zur besseren Belichtung sind Dachgauben vorgesehen. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht muss eine ausreichende Zahl von Stellplätzen, künftig insgesamt 5 Plätze, nachgewiesen werden, darüber hinaus ist für den Gewerbebetrieb zusätzlich der Stellplatznachweis zu erbringen. Unter diesen Voraussetzungen erteilte der Gemeinderat dem Bauvorhaben das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde.

4. Vorberatung Einführung gesplittete Abwassergebühr - Festsetzung von Abflussbeiwerten für die Kalkulation
Da die bisherige Regelung bzgl. der Abwassergebührenerhebung nach dem Frischwassermaßstab aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg rechtlich nicht mehr zulässig ist, muss die Abwassergebühr zukünftig in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt („gesplittet“) werden. Für die Kalkulation der Abwassergebühren ergeben sich damit die folgenden Änderungen:
1. Die Schmutzwassergebühr wird auch weiterhin nach dem bezogenen Frischwasser in m³ berechnet.
2. Die Niederschlagswassergebühr, die für in öffentliche Abwasseranlagen direkt oder indirekt einleitende Flächen anfällt, richtet sich nach der versiegelten Fläche auf einem Grundstück. Für die unterschiedlich wasserdurchlässigen Befestigungsarten müssen daher in der Abwassersatzung verschiedene Anrechnungsfaktoren bzw. Abflussbeiwerte (Wassermenge, die von einer bestimmten Fläche zugeführt wird) festgelegt werden.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Abflussbeiwerte für die einzelnen Flächenarten wurden vom Gremium wie nachfolgend aufgeführt festgelegt. Bei der Berücksichtigung von Zisternen mit Notüberlauf wird sich die Gemeinde Auenwald an der vom Gemeindetag vorgeschlagenen Regelung orientieren:

Flächenarten mit dem entsprechenden Abflussbeiwert:
1. Dächer:
- Standarddach: 1,00
- Begrünte Dachflächen (in ausreichender Aufbaustärke): 0,30

2. Befestigte Flächen:
- Asphalt, Beton, Betonpflaster sowie Pflastersteine, Plattenbeläge mit Fugen und ähnliche Flächen mit einer Versickerungsleistung
  von unter 270 l/(sec. x ha): 1,00
- Beton- und Natursteinpflaster, Plattenbeläge und ähnliche Flächen jeweils unter der Voraussetzung einer nachweisbaren Versickerungsleistung von mindestens 270 l/(sec. x ha): 0,50
- Flächen wie Rasengittersteine mit einem Entsiegelungsanteil von mindestens 40 v.H., Schotter, Splitt, Grundstücksflächen mit Drainage: 0,30

Die jeweiligen Grundstücksflächen werden mit diesen Abflussbeiwerten multipliziert und mit der hierdurch ermittelten Fläche bei der Kalkulation zu Grunde gelegt. Der Nachweis bzgl. der jeweiligen Versickerungsleistung soll auf Grundlage von Rechnungen (soweit vorhanden) und Herstellerangaben geführt werden.
Sowohl bei der Ersterfassung als auch in der Folgezeit werden Änderungen bei der versiegelten Fläche nur berücksichtigt, wenn der Unterschied zwischen der bisher angesetzten versiegelten Fläche und der nach berechneten Fläche größer als 10 m² ist.

3. Regelung für Zisternen mit Notüberlauf nach der Mustersatzung des Gemeindetags:
Die Flächenreduzierung erfolgt ab einer gewissen Zisternengröße anhand eines pauschalen Betrags (z.B. 8 m² je m³ Fassungsvolumen bei Gartennutzung und 15 m² je m³ Fassungsvolumen bei Brauchwassernutzung).
--> Ansprechpartner im Rathaus für die gesplittete Abwassergebühr ist Herr Strohmaier, Telefon 5005-23.


5. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2011 sowie Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2011:

Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat das Zahlenwerk, nachdem die einzelnen Fraktionssprecher in ihren Haushaltsreden hierzu Stellung genommen hatten und einzelne Vorhaben wie z.B. die Innensanierung der Auenwaldhalle und die Fernwirktechnik zur Überwachung der Regenüberlaufbecken (RÜBs) durch Mehrheitsentscheid verschoben wurden (soweit die Umsetzung rechtlich nicht vorgeschrieben ist bzw. wird).

Die Haushaltsreden der vier Fraktionen sind anschließend abgedruckt.

http://www.auenwald.de//de/rathaus-service/aktuelles