Gemeinde Auenwald

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Auf einen Blick

Öffentliche Abgaben sind alle Geldleistungen, die der Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat oder an staatliche Einrichtungen abzuführen hat. Die öffentliche Abgaben lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen:

Steuern: Ihr Kennzeichen ist, dass die Pflicht zur Zahlung (Steuerpflicht) an das Vorliegen bestimmter Tatbestände gebunden ist und nicht an eine Gegenleistung der Gemeinde.

Gebühren: Gebühren lassen sich unterscheiden in Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Sie fallen an, wenn eine bestimmte Leistung in Anspruch genommen wird.

Beiträge: Beiträge sind zu entrichten, wenn eine Leistung von der Gemeinde bereitgestellt wird, unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme. Sie stellen einen Aufwandsersatz für eine mögliche Inanspruchnahme dar.

Steuern & Gebühren

Grund- & Gewerbesteuer
Hebesatz Grundsteuer A (Landwirtschaft) 320 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B 360 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer 360 v.H.
Hundesteuer 
1. Hund jährlich108,00 Euro
2. Hund und weitere jährlich216,00 Euro
Gefährlicher Hund691,00 Euro
Wasser 
Verbrauchsgebühren 
+ 7 % MwSt
2,00 Euro/m³
Grundgebühr (monatlich)
+ 7 % MwSt
9,00 Euro
Abwasser
Schmutzwassergebühr2,30 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr0,42 Euro /
m² versiegelte Fläche

Wasserversorgungs- & Abwasserbeiträge

Wasserversorgungsbeitrag:
pro m² Nutzungsfläche5,67 Euro
Abwasserbeitrag pro m² Nutzungsfläche:
Kanalbeitrag5,76 Euro
Klärbeitrag1,33 Euro

Kindergartengebühren

Die aktuellen Gebühren finden Sie unter der Rubrik "Kinder & Schulen".

Bankverbindung

Kreissparkasse Waiblingen
BLZ 602 500 10
Kto: 2 503
IBAN: DE96 6025 0010 0000 0025 03
BIC: SOLADES1WBN

Volksbank Backnang
BLZ 602 911 20
Kto: 56 350 007
IBAN: DE69 6029 1120 0056 3500 07
BIC: GENODES1VBK