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Bebauungspläne

Übersicht der Bebauungspläne der Gemeinde Auenwald

Auf dieser Seite können Sie alle Informationen zu jeweiligen Bebauungsplänen aufrufen.

Bebauungspläne Online einsehen

Über das Portal von Komm One können Sie um auf alle Informationen zu Bebauungsplänen jederzeit digital zugreifen.

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Bebauungspläne im Verfahren

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Hofäcker – 1. Änderung“ in Auenwald, Teilort Mittelbrüder (08119006_1242_027_01)

Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 23.03.2026 in öffentlicher Sitzung die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Hofäcker – 1. Änderung“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Ziel ist es, einen Teil des bisher als landwirtschaftliche Fläche festgesetzten Bereichs (0,80 ha) umzuwandeln und dort eine gewerbliche Nutzung entsprechend des bereits in der Nachbarschaft vorhandenen Gewerbes zu ermöglichen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil und Textteil, jeweils in der Fassung vom 17.11.2025/23.03.2026 und die Begründung vom 17.11.2025/23.03.2026, der Umweltbericht vom 23.03.2026, die artenschutzrechtliche Untersuchung vom 05.03.2018, der dazu gehörenden öffentlich-rechtliche Vertrag Ausgleich Feldlerche vom 15.10./14.11.2018 sowie die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen vom 23.03.2026, jeweils erstellt vom Ingenieurbüro Roosplan, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

27.03.2026 bis 27.04.2026 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.auenwald.de sowie zentral unter https://www.o-sp.de/roosplan/plan?pid=86838 veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Auenwald, Bauamt, Talstr. 4 (in der KSK), während der Dienststunden (Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Mittwoch 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr) in Papierform eingesehen werden.

Auenwald, 26.03.2026

gez. Kai-Uwe Ernst

Bürgermeister

Planteil vom 17.11.2025/23.03.2026 PDF-Dokument1,54 MB25.03.2026

Textteil vom 17.11.2025/23.03.2026 PDF-Dokument617,86 KB25.03.2026

Begründung vom 17.11.2025/23.03.2026 PDF-Dokument1,05 MB25.03.2026

Umweltbericht vom 23.03.2026 PDF-Dokument2,52 MB25.03.2026

artenschutzrechtliche Untersuchung vom 05.03.2018/23.03.2026 PDF-Dokument3,68 MB25.03.2026

öffentlich-rechtlicher Vertrag Ausgleich Feldlerche vom 15.10/14.11.2018 PDF-Dokument590,56 KB25.03.2026

Abwägungsvorschlag der Stellungnahmen vom 23.03.2026 PDF-Dokument307,42 KB25.03.2026

Satzungstext PDF-Dokument41,16 KB25.03.2026

Sitzungsvorlage PDF-Dokument317,69 KB25.03.2026

Veröffentlichung Bekanntmachung PDF-Dokument13,9 MB26.03.2026

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bruckwiesen - Lebensmittelmarkt“ in Auenwald, Teilort Oberbrüder (08119006_1242_028_00)

Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 23.02.2026 in öffentlicher Sitzung die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Bruckwiesen - Lebensmittelmarkt“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der einzige Lebensmittelmarkt für die Ortsteile Ober-, Mittel- und Unterbrüden ist in die Jahre gekommen und muss modernisieren. Dies ist am jetzigen Standort in Mittelbrüden nicht möglich, weil die erforderlichen Flächen dafür nicht zur Verfügung stehen. Der jetzt geplante Standort neben der Sporthalle bei Oberbrüden ist von der Flächengröße her geeignet. Die Gemeinde hat daher am 17.07.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 31.07. bis 17.09.2023 statt. Zwischenzeitlich fanden Grunderwerbsverhandlungen statt und es wurde eine amtliche Umlegung eingeleitet. Außerdem wurde die Straßenplanung detaillierter ausgearbeitet. Neu erstellt wurden der Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung, außerdem gab es Vorüberlegungen zur Umsiedlung der Eidechse und zur Verlagerung der Mähwiese.

Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung, im Umweltbericht und in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung genannt. Diese beinhalten eine Beurteilung der Schutzgüter Wasser, Luft und Klima, Boden, Landschaftsbild und Erholung, Fläche sowie Pflanzen und Tiere und eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil und Textteil, in der Fassung vom 17.07.2023/23.02.2026, erstellt vom Büro Roosplan sowie die Begründung vom 23.02.2026, die Auswirkanalyse der GMA vom 22.06.2021, dem Standortvarianten­vergleich vom 14.02.2023, die Merkblätter des Landratsamtes zu Bauen in grundwassersensiblen Bereichen, der Umweltbericht und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, jeweils vom 23.02.2026, die Abwägung eingegangener Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 23.02.2026 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

06.03.2026 bis 10.04.2026 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.auenwald.de sowie zentral unter https://www.o-sp.de/roosplan/plan?pid=89645 veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Auenwald, Bauamt, Talstr. 4 (in der KSK), während der Dienststunden (Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Mittwoch 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr) in Papierform eingesehen werden.

Auenwald, 05.03.2026

Gez. Kai-Uwe Ernst

Bürgermeister

 

 

Planteil in der Fassung vom 17.07.2023/23.02.2026 PDF-Dokument1,96 MB04.03.2026

Textteil in der Fassung vom 17.07.2023/23.02.2026 PDF-Dokument1,62 MB04.03.2026

Begründung in Fassung vom 17.07.2023/23.02.2026 PDF-Dokument1,98 MB04.03.2026

Auswirkungsanalyse der GMA vom 22.06.2021 PDF-Dokument2,46 MB04.03.2026

Standortvariantenvergleich Stand 14.02.2023 PDF-Dokument4,33 MB04.03.2026

Merkblätter des Landratsamtes zu Bauen in grundwassersensiblen Bereichen PDF-Dokument1,87 MB04.03.2026

Umweltbericht vom 23.02.2026 PDF-Dokument2,19 MB04.03.2026

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung vom 23.02.2026 PDF-Dokument4,05 MB04.03.2026

Abwägungsvorschlag eingegangener Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 23.02.2026 PDF-Dokument10,0 MB04.03.2026

Satzung über den bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften PDF-Dokument204,37 KB04.03.2026

Sitzungsvorlage 23.02.2026 PDF-Dokument345,04 KB04.03.2026

Veröffentlichung Bekanntmachung PDF-Dokument12,6 MB05.03.2026

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