Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Ortskern Oberbrüden"
im Rahmen des Landessanierungsprogramms 2013
Im Rahmen der Gemeindeentwicklungsplanung wurde von den Bürgern angeregt und vom Gemeinderat beschlossen, die Ortsmitte von Oberbrüden über Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm für private, gewerbliche und öffentliche Maßnahmen aufzuwerten und möglichst neben den privaten auch gewerbliche Impulse wie z.B. durch Einzelhandelsprojekte zu geben und öffentliche Projekte vorzubereiten. Die STEG Stadtentwicklung GmbH hat sowohl die Gemeindeentwicklungsplanung Auenwald 2025 als auch die Anträge auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 2011, 2012 und 2013 für unsere Gemeinde vorbereitet. Die Anträge wurden jeweils fristgerecht gestellt, aber 2011 und 2012 jeweils abgelehnt.
Mit Schreiben vom 25. März 2013 hat die Gemeinde Auenwald nun den Zuwendungsbescheid erhalten.
weitere Informationen
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Im Bewilligungszeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2021 steht der Gemeinde ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 600.000 € zur Verfügung. Der Förderrahmen beträgt 1.000.000 Euro, demnach muss die Gemeinde Auenwald eigene Mittel in Höhe von 400.000 € zur Sanierung beisteuern. Ursprünglich beantragt wurde ein Förderrahmen von insgesamt 1.500.000 €. Die bewilligten Fördermittel reichen sicher nicht für den gesamten Ortskern von Oberbrüden aus. Deshalb muss der Gemeinderat später noch das konkrete Sanierungsgebiet und auch die Fördersätze und die maximale Förderhöhe z.B. für private Maßnahmen festlegen.
Als nächster Schritt zur Umsetzung ist nun die „Vorbereitende Untersuchung“ durchzuführen. Hier ist unter anderem der endgültige Geltungsbereich des Sanierungsgebiets festzulegen. Wichtig ist auch bei den „Vorbereitenden Untersuchungen“, die konkreten Strukturdaten zu untersuchen und zu analysieren, die Beteiligtenversammlung durchzuführen und anschließend die entsprechende Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten zu erheben.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 22.03.2013. Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgrenzte Fläche und umfasst ca. 11,81 ha. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses, den der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.04.2013 gefasst hat.
Am 18.06.2013 fand in der Sängerhalle in Oberbrüden eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle beteiligten Grundstückseigentümer im bisher vorgesehenen Sanierungsgebiet eingeladen wurden. Die Gemeindeverwaltung und die Vertreter der STEG erläuterten den zahlreich erschienenen Beteiligten die geplante Vorgehensweise mit den weiteren notwendigen Verfahrensschritten.
Präsentation zur Beteiligtenversammlung am 18.06.2013 (PDF-Dokument, 1,87 MB, 15.07.2025)
Aktuelle Informationen zur Ortskernsanierung finden Sie in folgendem Flyer:
Förderung von privaten Modernisierungs- & Instandsetzungsmaßnahmen
Sanierungsziele
Ziel ist, die Ortsmitte attraktiver zu gestalten. Hierzu gehört neben der Verbesserung des Wohnumfeldes auch die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse, so dass sie dem heutigen Stand entsprechen.
Weitere Sanierungsziel sind zum Beispiel:
- Die Schaffung eines Dorfplatzes mit Aufenthaltsqualität
- die Neugestaltung der Mühlstraße und der Bürgerwaldstraße
- die Verbesserung der Nahversorgung
Weitere Informationen
Sanierungssatzung
Sanierungssatzung
Mit dem Inkrafttreten der Sanierungssatzung am 23.02.2014 wurde mit dieser Sanierungsmaßnahme offiziell begonnen. Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes kann dem Lageplan der STEG vom 07.11.2013 entnommen werden. Es ist geplant, die Sanierung bis Ende 2021 abzuschließen.
Für Gebäude und Grundstücke im Sanierungsgebiet gelten nach § 144 Baugesetzbuch für bauliche Veränderungen und schuldrechtliche Vertragsverhältnisse gewisse Genehmigungsvorbehalte.
Welche Baumaßnahmen werden gefördert?
Welche Baumaßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Gebäudemängel beheben und die Wohnverhältnisse verbessern.
Hierzu zählen u. A.:
- der Einbau einer Zentralheizung
- die Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes
- der Einbau von Isolierglasfenstern
- die Erneuerung und Isolierung des Daches
Nicht gefördert werden jedoch Schönheitsreparaturen und Luxusmodernisierungen. Auch Neubauten und größere Umnutzungsmaßnahmen werden nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Wie hoch ist die Förderung?
Der Gemeinderat hat für die anerkennungs- und förderfähigen Sanierungsmaßnahmen einen Fördersatz von 30 % beschlossen. Der Sanierungszuschuss pro Gebäude ist jedoch auf maximal 40.000,00 € limitiert.
Für Baukosten, die nicht durch den Sanierungszuschuss abgedeckt sind, gibt es nach § 7 h und § 10 f Einkommensteuergesetz noch attraktive steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten.
Für Abbruchkosten können bis zu 25.000 € erstattet werden, wenn nach dem Abbruch ein Neubau in ähnlicher Dimension erfolgt. Falls nach dem Abbruch nur die Gestaltung der Freifläche erfolgt, kann die Kostenerstattung max. 10.000 € betragen. Erfolgt keine Neugestaltung und kein Neubau, beträgt die max. Kostenerstattung 5.000 €.
Allgemeine Fördervoraussetzungen
Allgemeine Fördervoraussetzungen
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist:
- dass das Gebäude im Sanierungsgebiet liegt
- dass das Bauvorhaben den Sanierungszielen entspricht und
- dass vor Baubeginn eine Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen wird
Ausgleichsbeträge werden im Sanierungsgebiet nicht erhoben.
Beratung
Für ein Beratungsgespräch steht Ihnen die
Mitarbeiterin des Sanierungsträgers
STEG Stadtentwicklung
Frau Elena Müller
Telefonnummer: 07131 9640-18
sowie die
Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung unter
Telefonnummer: 07191 5005-33 bzw.
Telefonnummer: 07191 5005-20
gerne zur Verfügung.
