Infoabend zur Ortskernsanierung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde Auenwald lädt Sie herzlich zur Informationsveranstaltung zur geplanten Ortskernsanierung in Oberbrüden ein.
Wann? Donnerstag, 26. März 2026, um 19:00 Uhr
Wo? Sporthalle Oberbrüden
Im Rahmen der Veranstaltung informieren wir Sie umfassend über die anstehende Ortskernsanierung. Es werden die Planungen für die Baumaßnahmen rund um die Erneuerung der Bachverdolung und der Ortsmitte sowie die Umleitungsplanung vorgestellt. Im Anschluss stehen Vertreter der Gemeindeverwaltung, des Ingenieurbüros und der ausführenden Baufirma für Ihre Fragen zur Verfügung.
Ihre Meinung und Ihr Interesse sind uns sehr wichtig, daher bitten wir Sie um rege Teilnahme an diesem Abend. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren und Ihre Anliegen einzubringen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme
Ihre Gemeindeverwaltung Auenwald
Erste Informationen und Ablauf der Baumaßnahmen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Die Neugestaltung der Ortsmitte Oberbrüden stellt für die Gemeinde Auenwald sowohl finanziell als auch organisatorisch die umfangreichste Maßnahme der vergangenen Jahre dar. Neben der eigentlichen Neugestaltung der Ortsmitte werden im Vorfeld umfangreiche Arbeiten an der unterirdischen Infrastruktur ausgeführt. Die aufwändigsten Maßnahmen hierbei sind die Erneuerung der Verdolung des Brüdenbaches zwischen dem Einmündungsbereich Trailhöfer Straße/Bürgerwaldstraße bis zum Auslauf beim Kindergarten Oberbrüden, die vollständige Erneuerung der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie die teilweise Erneuerung der Abwasserkanalisation. Des Weiteren werden von der Syna GmbH im gesamten Baufeld erstmals Stromleitungen für die künftige Versorgung der Gebäude über Erdkabel verlegt. Zusätzlich wird ein Leerrohrnetz für die spätere Breitbandversorgung aufgebaut.
Im Sommer vergangenen Jahres wurde die Genehmigung zur Auswechslung der Bachverdolung erteilt. Daraufhin hat der Gemeinderat im Oktober 2025 den endgültigen Baubeschluss für das Gesamtprojekt gefasst.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden im Dezember 2025 fertiggestellt und die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe soll in der Gemeinderatssitzung am 23. Februar 2026 stattfinden. Der Baubeginn ist für März/April 2026 vorgesehen – die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2027 geplant.
Für die Ausführung der Arbeiten müssen die Steinbacher Straße sowie im weiteren Verlauf die Trailhöfer Straße zwischen den Einmündungen Altersbergstraße und Bürgerwaldstraße für den Allgemeinverkehr voll gesperrt und verschiedene Umleitungen eingerichtet werden. Aufgrund der Umleitungen können die Bushaltestellen Ortsmitte und Rosenstraße nicht mehr angedient werden. Am Kelterplatz wird eine Ersatzhaltestelle eingerichtet.
Nach erfolgter Auftragsvergabe werden im Mitteilungsblatt in Kalenderwoche 10 (Vollverteilung an alle Haushalte) detaillierte Informationen zum weiteren Projektverlauf und zu den erforderlichen Umleitungen veröffentlicht.
Zusätzlich wird ebenfalls voraussichtlich Anfang März eine Informationsveranstaltung in der Sporthalle Oberbrüden stattfinden. Den Termin sowie die Einladung hierfür werden über das Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Mit der Sanierung der Ortsmitte soll Oberbrüden strukturell verbessert und die Attraktivität des Ortsteils erhöht werden. Die umfangreichen Arbeiten an der Infrastruktur verbessern und erhöhen zudem die Versorgungssicherheit sowie den Hochwasserschutz. Bei der Umsetzung eines Projektes dieser Größenordnung kommt es unabdingbar zu Einschränkungen und Erschwernissen für alle. Die Gemeinde Auenwald und alle Projektbeteiligten sind jedoch bemüht, die Einschränkungen nach Möglichkeit so gering wie möglich zu halten und auch im Zuge der Maßnahme ggf. Projektabläufe zu optimieren.
Im Voraus bedanken wir uns bereits für Ihr Verständnis und hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit.
Ihre Gemeindeverwaltung Auenwald
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Ortskern Oberbrüden"
im Rahmen des Landessanierungsprogramms 2013
Im Rahmen der Gemeindeentwicklungsplanung wurde von den Bürgern angeregt und vom Gemeinderat beschlossen, die Ortsmitte von Oberbrüden über Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm für private, gewerbliche und öffentliche Maßnahmen aufzuwerten und möglichst neben den privaten auch gewerbliche Impulse wie z.B. durch Einzelhandelsprojekte zu geben und öffentliche Projekte vorzubereiten. Die STEG Stadtentwicklung GmbH hat sowohl die Gemeindeentwicklungsplanung Auenwald 2025 als auch die Anträge auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 2011, 2012 und 2013 für unsere Gemeinde vorbereitet. Die Anträge wurden jeweils fristgerecht gestellt, aber 2011 und 2012 jeweils abgelehnt.
Mit Schreiben vom 25. März 2013 hat die Gemeinde Auenwald nun den Zuwendungsbescheid erhalten.
weitere Informationen
weitere Informationen
Im Bewilligungszeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2021 steht der Gemeinde ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 600.000 € zur Verfügung. Der Förderrahmen beträgt 1.000.000 Euro, demnach muss die Gemeinde Auenwald eigene Mittel in Höhe von 400.000 € zur Sanierung beisteuern. Ursprünglich beantragt wurde ein Förderrahmen von insgesamt 1.500.000 €. Die bewilligten Fördermittel reichen sicher nicht für den gesamten Ortskern von Oberbrüden aus. Deshalb muss der Gemeinderat später noch das konkrete Sanierungsgebiet und auch die Fördersätze und die maximale Förderhöhe z.B. für private Maßnahmen festlegen.
Als nächster Schritt zur Umsetzung ist nun die „Vorbereitende Untersuchung“ durchzuführen. Hier ist unter anderem der endgültige Geltungsbereich des Sanierungsgebiets festzulegen. Wichtig ist auch bei den „Vorbereitenden Untersuchungen“, die konkreten Strukturdaten zu untersuchen und zu analysieren, die Beteiligtenversammlung durchzuführen und anschließend die entsprechende Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten zu erheben.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 22.03.2013. Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgrenzte Fläche und umfasst ca. 11,81 ha. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses, den der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.04.2013 gefasst hat.
Am 18.06.2013 fand in der Sängerhalle in Oberbrüden eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle beteiligten Grundstückseigentümer im bisher vorgesehenen Sanierungsgebiet eingeladen wurden. Die Gemeindeverwaltung und die Vertreter der STEG erläuterten den zahlreich erschienenen Beteiligten die geplante Vorgehensweise mit den weiteren notwendigen Verfahrensschritten.
Präsentation zur Beteiligtenversammlung am 18.06.2013 (PDF-Dokument, 1,87 MB, 15.07.2025)
Aktuelle Informationen zur Ortskernsanierung finden Sie in folgendem Flyer:
Förderung von privaten Modernisierungs- & Instandsetzungsmaßnahmen
Sanierungsziele
Ziel ist, die Ortsmitte attraktiver zu gestalten. Hierzu gehört neben der Verbesserung des Wohnumfeldes auch die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse, so dass sie dem heutigen Stand entsprechen.
Weitere Sanierungsziel sind zum Beispiel:
- Die Schaffung eines Dorfplatzes mit Aufenthaltsqualität
- die Neugestaltung der Mühlstraße und der Bürgerwaldstraße
- die Verbesserung der Nahversorgung
Weitere Informationen
Sanierungssatzung
Sanierungssatzung
Mit dem Inkrafttreten der Sanierungssatzung am 23.02.2014 wurde mit dieser Sanierungsmaßnahme offiziell begonnen. Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes kann dem Lageplan der STEG vom 07.11.2013 entnommen werden. Es ist geplant, die Sanierung bis Ende 2021 abzuschließen.
Für Gebäude und Grundstücke im Sanierungsgebiet gelten nach § 144 Baugesetzbuch für bauliche Veränderungen und schuldrechtliche Vertragsverhältnisse gewisse Genehmigungsvorbehalte.
Welche Baumaßnahmen werden gefördert?
Welche Baumaßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Gebäudemängel beheben und die Wohnverhältnisse verbessern.
Hierzu zählen u. A.:
- der Einbau einer Zentralheizung
- die Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes
- der Einbau von Isolierglasfenstern
- die Erneuerung und Isolierung des Daches
Nicht gefördert werden jedoch Schönheitsreparaturen und Luxusmodernisierungen. Auch Neubauten und größere Umnutzungsmaßnahmen werden nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Wie hoch ist die Förderung?
Der Gemeinderat hat für die anerkennungs- und förderfähigen Sanierungsmaßnahmen einen Fördersatz von 30 % beschlossen. Der Sanierungszuschuss pro Gebäude ist jedoch auf maximal 40.000,00 € limitiert.
Für Baukosten, die nicht durch den Sanierungszuschuss abgedeckt sind, gibt es nach § 7 h und § 10 f Einkommensteuergesetz noch attraktive steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten.
Für Abbruchkosten können bis zu 25.000 € erstattet werden, wenn nach dem Abbruch ein Neubau in ähnlicher Dimension erfolgt. Falls nach dem Abbruch nur die Gestaltung der Freifläche erfolgt, kann die Kostenerstattung max. 10.000 € betragen. Erfolgt keine Neugestaltung und kein Neubau, beträgt die max. Kostenerstattung 5.000 €.
Allgemeine Fördervoraussetzungen
Allgemeine Fördervoraussetzungen
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist:
- dass das Gebäude im Sanierungsgebiet liegt
- dass das Bauvorhaben den Sanierungszielen entspricht und
- dass vor Baubeginn eine Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen wird
Ausgleichsbeträge werden im Sanierungsgebiet nicht erhoben.
Beratung
Für ein Beratungsgespräch steht Ihnen die
Mitarbeiterin des Sanierungsträgers
STEG Stadtentwicklung
Frau Elena Müller
Telefonnummer: 07131 9640-18
sowie die
Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung unter
Telefonnummer: 07191 5005-33 bzw.
Telefonnummer: 07191 5005-20
gerne zur Verfügung.
