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Ortskernsanierung Oberbrüden

Start der Ortskernsanierung Oberbrüden am 11. Mai 2026

Die umfangreiche Ortskernsanierung in Oberbrüden nimmt Fahrt auf: Ab Montag, 11. Mai 2026, beginnen die Bauarbeiten zur Neugestaltung der Ortsmitte.

Ab Montag, 11. Mai 2026, wird die Ortsdurchfahrt Oberbrüden für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Verkehr wird über die Altenbergstraße umgeleitet, wo eine baustellenbedingte Ampelsteuerung installiert wird.

Ortskernsanierung Oberbrüden: Beginn der Ertüchtigung der Umleitungsstrecken

Auenwald-Oberbrüden. Die umfangreiche Ortskernsanierung in Oberbrüden nimmt Fahrt auf: Ab Montag, 4. Mai 2026, beginnt das beauftragte Tiefbauunternehmen Rossaro GmbH & Co. KG mit den vorbereitenden Arbeiten zur Ertüchtigung der Umleitungsstrecken.

Vollsperrungen im Vorfeld der Hauptbaumaßnahme

Um die Umleitungsstrecken für die bevorstehende Bauphase vorzubereiten, sind zunächst zwei wichtige Straßenabschnitte betroffen:

  • Die Straße Zwiebelbergweg – Zwiebelberg in Richtung Mittelbrüden
  • Die Strecke Schmollenmühle zwischen Mittelbrüden und Oberbrüden

Diese Abschnitte werden für zwei bis drei Tage voll gesperrt. In dieser Zeit werden Schlaglöcher ausgebessert, die Straßenränder instandgesetzt und eine neue Asphaltdecke eingebracht. Diese Maßnahmen sind notwendig, damit die Umleitungsstrecken den erhöhten Verkehrsbelastungen während der Hauptbauphase standhalten können.

Start der Baumaßnahme Mitte Mai

Mit dem Beginn des zweiten Bauabschnitts gemäß Verkehrszeichenplan ist am 11. Mai 2026 zu rechnen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Ortsdurchfahrt Oberbrüden für den Durchgangsverkehr gesperrt und nur noch erschwert befahrbar sein. Eine Umleitungsstrecke wird für den überörtlichen Verkehr eingerichtet.

Die Umleitungsstrecken werden dann vollständig eingerichtet. In der Altenbergstraße wird eine baustellenbedingte Ampelsteuerung installiert. Auf allen Umleitungsstrecken, einschließlich der Altenbergstraße, gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h. Zusätzlich wird in der Altenbergstraße ein Gehweg als sicherer Schulweg abmarkiert.

Änderungen im öffentlichen Nahverkehr

Ab Beginn der Vollsperrung Mitte Mai können die BushaltestellenRosenstraße und Kirchplatz nicht mehr angefahren werden. ÖPNV-Nutzer und Schüler werden gebeten, ersatzweise die Haltestelle am Kelterplatz zu nutzen.

Weitere Details zur Baustellenabwicklung, einschließlich Informationen zu Müllsammelplätzen, Schulweg etc. werden mit dem Baufortschritt im Mai 2026 veröffentlicht.

Ziel: Fristgerechte Fertigstellung bis Ende 2027

Die Ortskernsanierung umfasst die Bachverdolung, die Platzgestaltung sowie die Straßenzüge Steinbacher Straße und Trailhöfer Straße. Das ambitionierte Ziel ist eine fristgerechte Fertigstellung bis Ende 2027.

Die Ortskernsanierung stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar", erklärt Bürgermeister Kai-Uwe Ernst. „Doch am Ende steht ein verschönertes Oberbrüden mit moderner Infrastruktur, verbesserter Versorgungssicherheit und erhöhtem Hochwasserschutz. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Geduld während der Bauphase.

Investition in die Zukunft

Die Ortskernsanierung ist mit einem Investitionsvolumen von 4,2 Millionen Euro die umfangreichste Maßnahme der Gemeinde Auenwald in den vergangenen Jahren.

Umleitungsstrecke Straßenplan PDF-Dokument318,37 KB17.04.2026

Alles Wichtige zur Ortskernsanierung Oberbrüden – Pläne, Präsentationen und Details

Am 26.03.2026 fand der Infoabend zur Ortskernsanierung Oberbrüden statt, bei dem das Projekt umfassend vorgestellt wurde. 

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen, darunter die vorgestellten Lagepläne und Präsentationen, die sowohl die geplanten Maßnahmen als auch die Verkehrsführung während der Bauphase veranschaulichen. Diese Dokumente bieten Ihnen eine klare Übersicht über die bevorstehenden Veränderungen und deren Bedeutung für unseren Ort. 

Schauen Sie gerne rein und informieren Sie sich über die Details der Sanierung!

Erste Informationen und Ablauf der Baumaßnahmen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Die Neugestaltung der Ortsmitte Oberbrüden stellt für die Gemeinde Auenwald sowohl finanziell als auch organisatorisch die umfangreichste Maßnahme der vergangenen Jahre dar. Neben der eigentlichen Neugestaltung der Ortsmitte werden im Vorfeld umfangreiche Arbeiten an der unterirdischen Infrastruktur ausgeführt. Die aufwändigsten Maßnahmen hierbei sind die Erneuerung der Verdolung des Brüdenbaches zwischen dem Einmündungsbereich Trailhöfer Straße/Bürgerwaldstraße bis zum Auslauf beim Kindergarten Oberbrüden, die vollständige Erneuerung der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie die teilweise Erneuerung der Abwasserkanalisation. Des Weiteren werden von der Syna GmbH im gesamten Baufeld erstmals Stromleitungen für die künftige Versorgung der Gebäude über Erdkabel verlegt. Zusätzlich wird ein Leerrohrnetz für die spätere Breitbandversorgung aufgebaut. 

Im Sommer vergangenen Jahres wurde die Genehmigung zur Auswechslung der Bachverdolung erteilt. Daraufhin hat der Gemeinderat im Oktober 2025 den endgültigen Baubeschluss für das Gesamtprojekt gefasst.

Die Ausschreibungsunterlagen wurden im Dezember 2025 fertiggestellt und die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe soll in der Gemeinderatssitzung am 23. Februar 2026 stattfinden. Der Baubeginn ist für März/April 2026 vorgesehen – die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2027 geplant.

Für die Ausführung der Arbeiten müssen die Steinbacher Straße sowie im weiteren Verlauf die Trailhöfer Straße zwischen den Einmündungen Altersbergstraße und Bürgerwaldstraße für den Allgemeinverkehr voll gesperrt und verschiedene Umleitungen eingerichtet werden. Aufgrund der Umleitungen können die Bushaltestellen Ortsmitte und Rosenstraße nicht mehr angedient werden. Am Kelterplatz wird eine Ersatzhaltestelle eingerichtet.

Nach erfolgter Auftragsvergabe werden im Mitteilungsblatt in Kalenderwoche 10 (Vollverteilung an alle Haushalte) detaillierte Informationen zum weiteren Projektverlauf und zu den erforderlichen Umleitungen veröffentlicht.

Zusätzlich wird ebenfalls voraussichtlich Anfang März eine Informationsveranstaltung in der Sporthalle Oberbrüden stattfinden. Den Termin sowie die Einladung hierfür werden über das Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Mit der Sanierung der Ortsmitte soll Oberbrüden strukturell verbessert und die Attraktivität des Ortsteils erhöht werden. Die umfangreichen Arbeiten an der Infrastruktur verbessern und erhöhen zudem die Versorgungssicherheit sowie den Hochwasserschutz. Bei der Umsetzung eines Projektes dieser Größenordnung kommt es unabdingbar zu Einschränkungen und Erschwernissen für alle. Die Gemeinde Auenwald und alle Projektbeteiligten sind jedoch bemüht, die Einschränkungen nach Möglichkeit so gering wie möglich zu halten und auch im Zuge der Maßnahme ggf. Projektabläufe zu optimieren.

Im Voraus bedanken wir uns bereits für Ihr Verständnis und hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit.

Ihre Gemeindeverwaltung Auenwald

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Ortskern Oberbrüden"

im Rahmen des Landessanierungsprogramms 2013

Im Rahmen der Gemeindeentwicklungsplanung wurde von den Bürgern angeregt und vom Gemeinderat beschlossen, die Ortsmitte von Oberbrüden über Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm für private, gewerbliche und öffentliche Maßnahmen aufzuwerten und möglichst neben den privaten auch gewerbliche Impulse wie z.B. durch Einzelhandelsprojekte zu geben und öffentliche Projekte vorzubereiten. Die STEG Stadtentwicklung GmbH hat sowohl die Gemeindeentwicklungsplanung Auenwald 2025 als auch die Anträge auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 2011, 2012 und 2013 für unsere Gemeinde vorbereitet. Die Anträge wurden jeweils fristgerecht gestellt, aber 2011 und 2012 jeweils abgelehnt.

Mit Schreiben vom 25. März 2013 hat die Gemeinde Auenwald nun den Zuwendungsbescheid erhalten. 

weitere Informationen

Im Bewilligungszeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2021 steht der Gemeinde ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 600.000 € zur Verfügung. Der Förderrahmen beträgt 1.000.000 Euro, demnach muss die Gemeinde Auenwald eigene Mittel in Höhe von 400.000 € zur Sanierung beisteuern. Ursprünglich beantragt wurde ein Förderrahmen von insgesamt 1.500.000 €. Die bewilligten Fördermittel reichen sicher nicht für den gesamten Ortskern von Oberbrüden aus. Deshalb muss der Gemeinderat später noch das konkrete Sanierungsgebiet und auch die Fördersätze und die maximale Förderhöhe z.B. für private Maßnahmen festlegen. 

Als nächster Schritt zur Umsetzung ist nun die „Vorbereitende Untersuchung“ durchzuführen. Hier ist unter anderem der endgültige Geltungsbereich des Sanierungsgebiets festzulegen. Wichtig ist auch bei den „Vorbereitenden Untersuchungen“, die konkreten Strukturdaten zu untersuchen und zu analysieren, die Beteiligtenversammlung durchzuführen und anschließend die entsprechende Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten zu erheben. 

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 22.03.2013. Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgrenzte Fläche und umfasst ca. 11,81 ha. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses, den der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.04.2013 gefasst hat.

Einleitungsbeschluss vom 29.04.2013 mit Abrenzungsplan des Untersuchungsgebiets (PDF-Dokument, 102,43 KB, 15.07.2025)

Am 18.06.2013 fand in der Sängerhalle in Oberbrüden eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle beteiligten Grundstückseigentümer im bisher vorgesehenen Sanierungsgebiet eingeladen wurden. Die Gemeindeverwaltung und die Vertreter der STEG erläuterten den zahlreich erschienenen Beteiligten die geplante Vorgehensweise mit den weiteren notwendigen Verfahrensschritten. 

Präsentation zur Beteiligtenversammlung am 18.06.2013 (PDF-Dokument, 1,87 MB, 15.07.2025)

Aktuelle Informationen zur Ortskernsanierung finden Sie in folgendem Flyer:

Sanierungsflyer (PDF-Dokument, 1,39 MB, 15.07.2025)

Förderung von privaten Modernisierungs- & Instandsetzungsmaßnahmen

Sanierungsziele

Ziel ist, die Ortsmitte attraktiver zu gestalten. Hierzu gehört neben der Verbesserung des Wohnumfeldes auch die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse, so dass sie dem heutigen Stand entsprechen.

Weitere Sanierungsziel sind zum Beispiel:

  • Die Schaffung eines Dorfplatzes mit Aufenthaltsqualität
  • die Neugestaltung der Mühlstraße und der Bürgerwaldstraße
  • die Verbesserung der Nahversorgung

Weitere Informationen

Sanierungssatzung

Mit dem Inkrafttreten der Sanierungssatzung am 23.02.2014 wurde mit dieser Sanierungsmaßnahme offiziell begonnen. Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes kann dem Lageplan der STEG vom 07.11.2013 entnommen werden. Es ist geplant, die Sanierung bis Ende 2021 abzuschließen.

Für Gebäude und Grundstücke im Sanierungsgebiet gelten nach § 144 Baugesetzbuch für bauliche Veränderungen und schuldrechtliche Vertragsverhältnisse gewisse Genehmigungsvorbehalte.

Welche Baumaßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Gebäudemängel beheben und die Wohnverhältnisse verbessern.

Hierzu zählen u. A.:

  • der Einbau einer Zentralheizung
  • die Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes
  • der Einbau von Isolierglasfenstern
  • die Erneuerung und Isolierung des Daches

Nicht gefördert werden jedoch Schönheitsreparaturen und Luxusmodernisierungen. Auch Neubauten und größere Umnutzungsmaßnahmen werden nicht gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Gemeinderat hat für die anerkennungs- und förderfähigen Sanierungsmaßnahmen einen Fördersatz von 30 % beschlossen. Der Sanierungszuschuss pro Gebäude ist jedoch auf maximal 40.000,00 € limitiert.

Für Baukosten, die nicht durch den Sanierungszuschuss abgedeckt sind, gibt es nach § 7 h und § 10 f Einkommensteuergesetz noch attraktive steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten.

Für Abbruchkosten können bis zu 25.000 € erstattet werden, wenn nach dem Abbruch ein Neubau in ähnlicher Dimension erfolgt. Falls nach dem Abbruch nur die Gestaltung der Freifläche erfolgt, kann die Kostenerstattung max. 10.000 € betragen. Erfolgt keine Neugestaltung und kein Neubau, beträgt die max. Kostenerstattung 5.000 €. 

Allgemeine Fördervoraussetzungen

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist:

  • dass das Gebäude im Sanierungsgebiet liegt
  • dass das Bauvorhaben den Sanierungszielen entspricht und
  • dass vor Baubeginn eine Modernisierungsvereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen wird

Ausgleichsbeträge werden im Sanierungsgebiet nicht erhoben.

Bei Fragen und Anliegen

Für ein Beratungsgespräch stehen Ihnen die


Mitarbeiterin des Sanierungsträgers
STEG Stadtentwicklung
Frau Elena Müller
Telefonnummer: 07131 9640-18

sowie die

Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung
im Ordnungsamt unter
Telefonnummer: 07191 5005-11 oder
per Mail

gerne zur Verfügung.

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