Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bruckwiesen – Lebensmittelmarkt“ in Auenwald, Teilort Oberbrüder (08119006_1242_028_00)
Erstelldatum05.03.2026
Gemeinde Auenwald
Rems-Murr-Kreis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bruckwiesen – Lebensmittelmarkt“ in Auenwald, Teilort Oberbrüder (08119006_1242_028_00)
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 23.02.2026 in öffentlicher Sitzung die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Bruckwiesen – Lebensmittelmarkt“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der einzige Lebensmittelmarkt für die Ortsteile Ober-, Mittel- und Unterbrüden ist in die Jahre gekommen und muss modernisieren. Dies ist am jetzigen Standort in Mittelbrüden nicht möglich, weil die erforderlichen Flächen dafür nicht zur Verfügung stehen. Der jetzt geplante Standort neben der Sporthalle bei Oberbrüden ist von der Flächengröße her geeignet. Die Gemeinde hat daher am 17.07.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 31.07. bis 17.09.2023 statt. Zwischenzeitlich fanden Grunderwerbsverhandlungen statt und es wurde eine amtliche Umlegung eingeleitet. Außerdem wurde die Straßenplanung detaillierter ausgearbeitet. Neu erstellt wurden der Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung, außerdem gab es Vorüberlegungen zur Umsiedlung der Eidechse und zur Verlagerung der Mähwiese.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:
Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung, im Umweltbericht und in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung genannt. Diese beinhalten eine Beurteilung der Schutzgüter Wasser, Luft und Klima, Boden, Landschaftsbild und Erholung, Fläche sowie Pflanzen und Tiere und eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil und Textteil, in der Fassung vom 17.07.2023/23.02.2026, erstellt vom Büro Roosplan, sowie die Begründung vom 23.02.2026, die Auswirkanalyse der GMA vom 22.06.2021, dem Standortvariantenvergleich vom 14.02.2023, die Merkblätter des Landratsamtes zu Bauen in grundwassersensiblen Bereichen, der Umweltbericht und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, jeweils vom 23.02.2026, die Abwägung eingegangener Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 23.02.2026 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
06.03.2026 bis 10.04.2026 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.auenwald.de sowie zentral unter https://www.o-sp.de/roosplan/plan?pid=89645 veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Auenwald, Bauamt, Talstr. 4 (in der KSK), während der Dienststunden (Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Mittwoch 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr) in Papierform eingesehen werden.
Auenwald, 05.03.2026
Gez. Kai-Uwe Ernst
Bürgermeister

