Amtliche WARNUNG vor FROSTUhr bis 

Amtliche WARNUNG vor FROST

Gemeinde AuenwaldUhr bis 

Es tritt leichter Frost bis -1 °C auf.

Empfohlene Maßnahmen

Hinweis auf: mögliche Frostschäden. Handlungsempfehlungen: ggf. Frostschutzmaßnahmen ergreifen

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Aktuelles

Projektaufruf für Kleinprojekte im Schwäbischen Wald

Erstelldatum15.01.2026

Kleinprojekte mit viel Wirkung

Im Schwäbischen Wald können wieder Anträge für Kleinprojekte über das beliebte Förderprogramm „Regionalbudget“ eingereicht werden.

Bedingungen und Fördersatz

Der Projektaufruf startet am heutigen 07. Januar 2026 und endet am 16. Februar 2026. Das Projekt darf erst nach positiver Auswahl (voraussichtlich Mitte März 2026) begonnen werden. Um eine Förderung zu erhalten, muss das Projekt bis spätestens 30. November 2026 umgesetzt und bis 7. Dezember 2026 abgerechnet sein.

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte bis max. 20.000 € Nettogesamtkosten gefördert werden, die der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) dienen. Die Bagatellgrenze liegt im Schwäbischen Wald bei Mindestnettokosten in Höhe von 1.250 € (Mindestzuschuss 1.000 €).

Der Fördersatz beträgt 80 %. Es können nur Projektideen eingereicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. Sämtliche Kostenpositionen sind mit zwei Vergleichsangeboten nachzuweisen.

Voraussetzungen und Vorgehen

Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Kleinstunternehmen und auch Einzelpersonen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der Aktionsgruppe mit ihren 31 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten.

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und für eine Förderung ausgewählt.

Die Projektauswahlkriterien (in Form einer Bewertungsmatrix), erforderliche Formulare mit Erläuterungen sowie das Regionale Entwicklungskonzept (REK) finden sich auf der Homepage unter www.leader-schwaebischerwald.de im Bereich Download. Bei Fragen steht das Regionalmanagement gerne zur Verfügung.

Finanzierung und Fördermittel

Die Fördermittel in Höhe von 150.000 € stammen aus Landesmitteln, welche das Land Baden-Württemberg zur Verfügung stellt. Aus unserer Region kommen, dank der Unterstützung der Landkreise Rems-Murr, Schwäbisch-Hall, Ostalb und Heilbronn, weitere 16.666,66 € Eigenmittel hinzu. Somit können insgesamt 166.666,66 € Fördermittel für Kleinprojekte in der Förderkulisse eingesetzt werden.

Ansprechpartner:in und Kontakt

Es wird dringend empfohlen, vor Einreichung der Projektbewerbung Kontakt mit dem Regionalmanagement zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee aufzunehmen.

Ansprechpartner:in Regionalbudget 2026

Johannes Ernst und Lisa-Marie Funke

Telefon: 07192 - 213 270 // 07192 - 213 271

E-Mail: j.ernst.leader(@)murrhardt.de // l.funke.leader(@)murrhardt.de

Website: www.leader-schwaebischerwald.de

Adresse für die Einreichung der Projektbewerbung:

Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.

Klosterhof 11

71540 Murrhardt

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