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Aktuelles

Sitzungsberichte - Gemeinderat und Technischer Ausschuss - 27.04.2026

Erstelldatum03.06.2026

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 27. April 2026

1. Bau einer Doppelgarage auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche, Silcherstr. 29, Flst. 36, Auenwald-Unterbrüden

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Holzbachäcker I Änderung und Qualifizierung, rechtskräftig seit 07.09.1978.

Sachverhalt: Die Bauherrschaft plant die Errichtung einer Doppelgarage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Hierfür wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragt.

Wesentliche Punkte:

  • Das Bauvorhaben ist nach § 50 Abs. 1 Satz 1 b) LBO verfahrensfrei, die Bindung an die Festsetzungen des Bebauungsplans bleibt jedoch bestehen
  • Der festgesetzte Mindest-Stauraum von 5 m zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage kann aufgrund baulicher Engpässe nicht eingehalten werden
  • Im relevanten Plangebiet wurden bereits Befreiungen aus dieser Festsetzung erteilt, allerdings nicht in diesem Umfang
  • Die Schaffung von privatem Parkraum reduziert den Parkdruck auf öffentlichen Straßen

Der Technische Ausschuss beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:

Der Befreiung zum Bau der Doppelgarage auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche, Silcherstr. 29, Flst. 36, in Auenwald-Unterbrüden wird das Einvernehmen der Gemeinde Auenwald erteilt.

2. Bau eines Grillunterstands / Outdoorküche zum Unterstellen von Grillgeräten, Hölderlinstr. 5, Flst. 1124/5, Auenwald-Unterbrüden

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Holzbachäcker V, rechtskräftig seit 22.12.1972.

Sachverhalt: Die Bauherrschaft plant die Errichtung eines Grillunterstands/Outdoorküche zur Unterbringung von Grillgeräten. Das Vorhaben ist baurechtlich als Gebäude einzustufen und funktional eine Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO. Der Bebauungsplan lässt Nebenanlagen mit Gebäudequalität in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen explizit nicht zu.

Kritische Bewertung der Verwaltung:

  • Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans sind vergleichbare Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen derzeit nicht vorhanden
  • Eine Genehmigung würde einen Präzedenzfall schaffen, mit Auswirkungen auf künftige Bauanträge für ähnliche Nebenanlagen
  • Die Festsetzung dient der Freihaltung privater Grünbereiche und der Sicherung einer lockeren Bebauungsstruktur

Die Verwaltung empfahl, das Einvernehmen zu versagen.

Der Technische Ausschuss lehnte nach Vorstellung des Sachverhalts mit 9 Gegenstimmen ab:

Dem Antrag auf Befreiung zum Bau eines Grillunterstands / Outdoorküche zum Unterstellen von Grillgeräten, Hölderlinstr. 5, Flst. 1124/5 in Auenwald-Unterbrüden wird das Einvernehmen der Gemeinde versagt.

Abstimmungsergebnis: Der Beschluss wurde mit 9 Gegenstimmen abgelehnt. Das Einvernehmen gilt somit als erteilt.

3. Dachsanierung am Anbau des Kindergartens Oberbrüden – Vergabe der Bauleistungen

Ausgangslage: Am Anbau des Kindergartens im Ortsteil Oberbrüden wurden wiederholt Wassereintritte festgestellt, die langfristig die Bausubstanz beeinträchtigen und den Kindergartenbetrieb gefährden könnten.

Bisherige Maßnahmen: Mehrfache punktuelle Reparaturversuche brachten keinen dauerhaften Erfolg. Das Dach des Anbaus (Titanzink) ist insgesamt abgängig. Eine vollständige Erneuerung des Daches (Ausführung in Aluminium) ist notwendig.

Ausschreibung:

  • Anfrage an 3 Firmen
  • Angebotsrücklauf: 2 Firmen

Angebotsergebnis:

  • Zerbe GmbH: 51.935,67 €
  • Bieter 2: 56.800,82 €

Die Mittel sind im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt (Kostenansatz: 60.000 €).

Der Technische Ausschuss beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:

Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten zur vollständigen Dachsanierung am Anbau des Kindergartens Oberbrüden an die Firma Zerbe GmbH aus Auenwald zum Angebotspreis von 51.935,67 € (brutto) zu vergeben.

4. Erdauffüllung in Auenwald-Oberbrüden, Flur 1, Flst. 136

Sachverhalt: Die Antragsteller beabsichtigen, Bauaushub von Flurstück 23/1 in Auenwald-Heslachhof zu verwenden, um erosionsbedingte Setzungen auf der Ackerfläche des Flurstücks 136 in Auenwald-Oberbrüden auszugleichen.

Stellungnahme der Verwaltung: Seitens der Gemeindeverwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die Maßnahme dient der Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzbarkeit. Unter Vorbehalt der noch ausstehenden naturschutzrechtlichen Prüfung durch die Fachbehörde wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.

Der Technische Ausschuss beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:

Dem Antrag auf Erdauffüllung auf dem Flurstück 136 in Auenwald-Oberbrüden wird das Einvernehmen der Gemeinde Auenwald erteilt.

5. Erdauffüllung in Auenwald-Unterbrüden, Flur 0, Flst. 1206, 1208, 1202

Sachverhalt: Die Antragsteller beabsichtigen, Erdaushub der Flurstücke 431, 432, 433, 435 (Auenstraße 20, Kohlhau) auf die Flurstücke 1206, 1208 und 1202 zu verlagern.

Hintergrund:

  • Die bestehende Zufahrt entspricht nicht mehr den Anforderungen moderner landwirtschaftlicher Fuhrparks
  • Aktuelle Landmaschinen können die vorhandene Durchfahrt nicht mehr gefahrenfrei nutzen
  • Die derzeitige Andienung über Flurstück 1184/1 erfordert die Überwindung einer steilen Böschung mit erheblichen Sicherheitsrisiken
  • Eine verlängerte Abfahrt mit geringerem Gefälle ist zur Unfallprävention notwendig
  • Eine bestehende Senke auf Flurstück 1202 erschwert die maschinelle Bearbeitung erheblich

Stellungnahme der Verwaltung: Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Arbeitssicherheit und der Optimierung betrieblicher Abläufe. Unter Vorbehalt der noch ausstehenden fachbehördlichen Prüfungen wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.

Der Technische Ausschuss beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:

Dem Antrag auf Erdauffüllung in Auenwald-Unterbrüden, Flst. 1206, 1208 und 1202 wird das Einvernehmen der Gemeinde Auenwald erteilt.

6. Verschiedenes

Keine Anmerkungen oder Rückfragen.

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. April 2026

1. Bekanntgaben

Bürgermeister Ernst informierte über folgende Punkte:

  • Die Baumaßnahme Ortskernsanierung Oberbrüden beginnt am 11.05.2026
  • Die Probebeschallung mit Warnsirenen findet am Montag, 18.05.2026, zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr statt
  • „Save the Date“: Der Bürgerempfang findet am Samstag, 11.07.2026, in der Mehrzweckhalle Hohnweiler statt

2. Vorstellung Umleitungsplanung während der Bauphase der B14 durch die Stadt Backnang

Frau Schmied, Sachgebietsleiterin der Straßenverkehrsbehörde im Rechts- und Ordnungsamt Backnang, stellte die Umleitungskonzeption für die Vollsperrung der B14 vor.

Zeitplan der Sperrungen:

  • 2026: 3-tägige Vollsperrung in den Pfingstferien (KW22, 26.05. - 28.05.2026)
  • 2027: 21.05. - 28.05.2027 / 26.07. - 30.07.2027

Positiv hervorzuheben ist, dass keine 3-monatige Vollsperrung, wie ursprünglich kommuniziert, notwendig ist. Frau Schmied beantwortete Rückfragen aus dem Gremium.

3. Neubau Bauhof-Warmhalle: Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI

In der Sitzung vom 23.03.2026 hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, den Bauantrag einzureichen und ein Angebot für die weiteren Leistungsphasen beim Architekturbüro Waschitza einzuholen.

Honorarsumme für die Leistungsphasen 5 bis 9:

  • LPH 5 (Ausführungsplanung): 45.185,98 € netto
  • LPH 6 (Vorbereitung Vergabe): 18.074,39 € netto
  • LPH 7 (Mitwirkung Vergabe): 7.229,76 € netto
  • LPH 8 (Objektüberwachung): 57.838,05 € netto
  • LPH 9 (Objektbetreuung): 3.614,88 € netto
  • Nebenkosten (pauschal 8%): 10.555,44 € netto

Gesamtbetrag: 169.573,22 € brutto (142.498,50 € netto)

Der Gemeinderat beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts mehrheitlich:

  1. Der Gemeinderat beauftragt das Architekturbüro Waschitza GmbH, Wilhelm-Pfitzer-Straße 26, 70736 Fellbach, mit den Ingenieursleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI.
  2. Die Vergabe erfolgt auf Basis des vorliegenden Honorarangebots vom 10.03.2026 mit einer Gesamtsumme von 169.573,22 € brutto (142.498,50 € netto inkl. Nebenkosten).
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.

4. Unterbringung von Flüchtlingen – Ergebnisse der naturschutzrechtlichen Standortprüfung für das Flurstück 502/2 in Mittelbrüden

Ausgangslage: Die Gemeinde Auenwald ist gesetzlich verpflichtet, Asylsuchende und Geflüchtete unterzubringen. Für das Flurstück 502/2 in Mittelbrüden war eine Containerunterkunft für zunächst 12 bis maximal 40 Personen geplant.

Ergebnisse der naturschutzrechtlichen Untersuchung: Die durch das Büro roosplan erstellte Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass eine Bebauung mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Hürden verbunden ist:

  • Status als Streuobstwiese (§ 33a NatSchG): Umwandlung erfordert langwieriges Ausnahmeverfahren mit ungewissem Ausgang
  • Artenschutz (Zauneidechsen): Streng geschützte Zauneidechsen siedeln auf der Fläche; Umsiedlungskosten ca. 30.000 €
  • Regionale Grünzäsur: Bebauung würde komplexes Zielabweichungsverfahren erfordern
  • Ausgleichsfläche: Im Flächennutzungsplan bereits als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt

Weiteres Vorgehen: Aufgrund rückläufiger Asylzahlen (aktuell 136 Personen gegenüber 200 in 2024) wird das Hauptaugenmerk wieder verstärkt auf die dezentrale Unterbringung gelegt. Die ursprünglich für die Containerlösung eingeplanten Haushaltsmittel sollen für den Ausbau der dezentralen Unterbringung genutzt werden.

Der Gemeinderat beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse der naturschutzrechtlichen und städtebaulichen Stellungnahme zum Flurstück 502/2 (Jägersäcker, Mittelbrüden) zur Kenntnis.
  2. Aufgrund der massiven naturschutzrechtlichen Hindernisse und des damit verbundenen hohen wirtschaftlichen sowie rechtlichen Risikos wird von einer baulichen Nutzung des Flst. 502/2 zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung Abstand genommen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für dieses Projekt vorgesehenen Mittel prioritär für den Ausbau und die Stärkung des dezentralen Unterbringungskonzepts einzusetzen.

5. Vorberatung zur Satzung über die Benutzung der Gemeindegebäude der Gemeinde Auenwald

Die Satzung über die Benutzung der Gemeindegebäude aus dem Jahr 2018 wird überarbeitet. Neben den Gemeindegebäuden und den jeweiligen Ordnungsvorschriften sind insbesondere die Benutzungsgebühren neu festzulegen.

Die Vorberatung fand aufgrund eines Antrages aus der Mitte des Gemeinderates öffentlich statt.

Wesentliche Diskussionspunkte:

  • Das Gremium sprach sich mehrheitlich dafür aus, dass zukünftig politische Veranstaltungen in den Gemeindegebäuden stattfinden sollen
  • Aufgrund von Rückfragen zur geplanten Gebührenerhöhung erläuterte Bürgermeister Ernst die jährlich anfallenden Kosten für Gemeindegebäude
  • Zukünftig soll bei der Gebührenberechnung zwischen ortsansässigen und auswärtigen Nutzern sowie Nutzern aus dem Weissacher Tal unterschieden werden
  • Die Gebühr soll nur um 1 € steigen (3 €/h statt bisher 2 €/h)

Vereine werden angehört und die Meinungen zusammengetragen. Die Beschlussfassung findet in einer der nächsten Sitzungen statt.

6. 66. Änderung des Flächennutzungsplans – Sonderbaufläche Kirche und Gemeindezentrum (Altes Schulhaus Maubach), Backnang

Hintergrund: Die Christliche Gemeinde Maubach e.V. (DCG) ist eine Kirchengemeinde mit rund 350 Mitgliedern. Das Bestandsgebäude entspricht baulich und funktional nicht mehr den Anforderungen einer modernen Kirchengemeinschaft.

Planung:

  • Das „Alte Schulhaus“ soll als städtebaulich und stadtgeschichtlich bedeutsames Gebäude erhalten und grundlegend saniert werden
  • Die bestehenden Nebengebäude (Gemeindesaal, Sporthalle, Schuppen) werden abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt
  • Durch den Ausbau der B14 fallen temporär Stellplätze weg; auf südlich angrenzenden Flächen soll ein zusätzlicher Parkplatz entstehen

Das Änderungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,13 ha.

Der Gemeinderat beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:

  1. Die 66. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich der Sonderbaufläche Kirche und Gemeindezentrum (Altes Schulhaus Maubach), Backnang, Ortsteile Maubach und Waldrems nach Maßgabe des Deckblatts vom 14.11.2025 und der Begründung des Stadtplanungsamts vom 14.11.2025 aufzustellen und öffentlich auszulegen.
  2. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Weise vorzunehmen, dass die Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auf die Dauer von 4 Wochen beim Stadtplanungsamt Backnang und den Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft eingesehen werden kann.
  3. Die Vertreter der Gemeinde Auenwald im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft werden beauftragt, die Aufstellung zur 66. Änderung des Flächennutzungsplans und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen.

7. 67. Änderung des Flächennutzungsplans – Sonderbaufläche „Einzelhandel Sulzbacher Straße“, Backnang

Hintergrund: Die Sulzbacher Straße ist eine der Haupteinfallstraßen der Stadt Backnang und ein gewachsener Einzelhandelsstandort. Das Gebiet beherbergt neben Einzelhandel auch eine heterogene Gewerbestruktur.

Ziel der Planung:

  • Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Branchenmix aus produzierendem Gewerbe, Dienstleistung und Einzelhandel
  • Keine weitere Verdrängung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
  • Regelung der Zulässigkeit von Einzelhandel auf Grundlage des Einzelhandelskonzepts

Planung:

  • Neuausweisung zweier Sonderbauflächen
  • Im östlichen Bereich: Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Bereich des offen gelegten Eckertsbachs)

Der Gemeinderat beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:

  1. Die 67. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich der Sonderbaufläche „Einzelhandel Sulzbacher Straße“, Backnang nach Maßgabe des Deckblatts vom 03.02.2026 und der Begründung des Stadtplanungsamts vom 03.02.2026 aufzustellen und öffentlich auszulegen.
  2. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Weise vorzunehmen, dass die Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auf die Dauer von vier Wochen beim Stadtplanungsamt Backnang und den Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft eingesehen werden kann.
  3. Die Vertreter der Gemeinde Auenwald im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft werden beauftragt, die Aufstellung zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen.

8. Verschiedenes

Die Verwaltung beantwortete allgemeine Fragen aus dem Gremium. Die Anregungen aus dem Gremium wurden von der Verwaltung aufgenommen.

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