Sitzungsbericht - Gemeinderat - 18.05.2026
Erstelldatum02.07.2026
1. Bekanntgaben
Bürgermeister Ernst informierte über folgende Punkte:
- Die durchgeführte Sirenenprobe wurde erfolgreich absolviert
- Die Ortskernsanierung in Oberbrüden beginnt am 19.05.2026. Der Start erfolgt verspätet, da die beauftragte Baufirma zunächst eine andere Baustelle abschließen musste
2. Neufassung Polizeiverordnung zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Sachverhalt: Die derzeit gültige Polizeiverordnung der Gemeinde Auenwald wurde am 25. September 2006 beschlossen und basiert auf dem Polizeigesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 13. Januar 1992. Das Polizeigesetz wurde zwischenzeitlich mehrfach geändert, zuletzt durch Gesetz vom 3. Dezember 2025. Eine Anpassung der örtlichen Polizeiverordnung an die aktuelle Rechtslage ist daher erforderlich.
Wesentliche Punkte:
- § 25 des Polizeigesetzes bestimmt, dass Polizeiverordnungen spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft treten – für die derzeit gültige Polizeiverordnung endet diese Frist im September 2026
- Polizeiverordnungen dürfen ausschließlich Regelungen enthalten, die nicht bereits abschließend durch Bundes- oder Landesrecht geregelt sind
- Grundlage für die Neufassung bildet die aktuelle Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg
- Punkte wie Nachtruhe und Wertstoffbehälter wurden nicht mehr aufgenommen, da sie bereits gesetzlich geregelt sind
Der Gemeinderat beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts einstimmig:
- Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie gegen umweltschädliches Verhalten. Die Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die bisherige Polizeiverordnung der Gemeinde Auenwald vom 25.09.2006 außer Kraft.
3. Antrag des Gemeinderats: Änderung der Hauptsatzung – Änderung der Zuständigkeiten des Bürgermeisters
Sachverhalt: Am 07.04.2026 wurde ein Antrag auf Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Auenwald eingereicht, unterzeichnet von 14 Gemeinderatsmitgliedern. Der Antrag zielt auf eine deutliche Reduzierung der finanziellen Entscheidungsbefugnisse des Bürgermeisters ab. Die derzeit gültige Hauptsatzung wurde am 23. September 2024 vom Gemeinderat beschlossen.
Wesentliche Punkte:
Aktuell gültige Beträge und beantragte Änderungen:
- Bewirtschaftung der Mittel: von 35.000 EUR auf 10.000 EUR (Reduzierung um 25.000 EUR)
- Überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgaben: von 10.000 EUR auf 7.500 EUR (Reduzierung um 2.500 EUR)
- Grundstücksgeschäfte: von 35.000 EUR auf 12.500 EUR (Reduzierung um 22.500 EUR)
- Nutzungsverträge (jährlich): von 10.000 EUR auf 7.500 EUR (Reduzierung um 2.500 EUR)
- Veräußerung bewegliches Vermögen: von 35.000 EUR auf 5.000 EUR (Reduzierung um 30.000 EUR)
Begründung der Antragsteller: Durch die Absenkung der Betragsgrenzen soll sichergestellt werden, dass wichtige Entscheidungen frühzeitig politisch beraten und gemeinschaftlich getroffen werden. Dies fördere die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und stärke die Legitimation kommunaler Entscheidungen. Gleichzeitig bleibe die Handlungsfähigkeit der Verwaltung für laufende und geringfügige Angelegenheiten weiterhin gewährleistet.
Auswirkungen: Entscheidungen über die neuen Wertgrenzen hinaus fallen künftig nicht mehr in die alleinige Zuständigkeit des Bürgermeisters, sondern in die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse bzw. des Gemeinderats. Dies bedeutet eine stärkere Einbindung der Gremien, kann jedoch auch zu längeren Entscheidungswegen führen.
Nach Stellungnahmen der Verwaltung beantragte die BWA-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung (19:19 Uhr bis 19:28 Uhr).
Der Gemeinderat beschließt nach Vorstellung des Sachverhalts mehrheitlich:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Hauptsatzung in ihrer aktuellen Fassung vom 26. September 2024 unter Abschnitt V. Bürgermeister in § 10 Zuständigkeiten wie folgt:
Absatz 2.1 wird geändert in: die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 10.000 EUR im Einzelfall
Absatz 2.2 wird geändert in: die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 7.500 EUR im Einzelfall
Absatz 2.9 wird geändert in: die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert bis zu 12.500 EUR im Einzelfall
Absatz 2.10 wird geändert in: Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 7.500 EUR im Einzelfall
Absatz 2.11 wird geändert in: die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 5.000 EUR im Einzelfall
Die Änderungssatzung wird nach Beschlussfassung öffentlich bekannt gemacht.
4. Verschiedenes
Aus dem Gremium wurden Rückfragen zur Ortskernsanierung in Oberbrüden gestellt. Die Verwaltung beantwortete diese und nahm die Hinweise des Gremiums zur Kenntnis.
5. Fragerunde des Publikums
Aus dem Publikum kamen folgende Fragen und Anmerkungen:
Herr Sika: Schafe auf Straße Richtung Sechselberg
Verwaltung: Sowohl die Polizei als auch das Veterinäramt waren bereits vor Ort. Die Verwaltung nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Herr Wurst: Situation in Mühlstraße bezüglich der dort zum Verkauf abgestellten Fahrzeuge
Verwaltung: Die Verwaltung hat es der Bauwerksbehörde gemeldet, der Vorgang läuft bereits.
