Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Auenwald über die Er
Erstelldatum20.08.2026
Anlagen:
Gemeinde Auenwald
Rems-Murr-Kreis
Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Auenwald
über die Erhebung von Gebühren für kommunale
Kindertagesstätten
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG), jeweils in der neuesten Fassung, hat der Gemeinderat am 20.07.2026 folgende Satzungsänderung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Anlage gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
Die Anlage gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung wird geändert und erhält folgende Fassung:
Anlage zur Satzung der Gemeinde Auenwald über die Erhebung von Gebühren für
kommunale Kindertagesstätten
Die Gebühren staffeln sich nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt.
Ab dem 1. September 2026 wird der Jahresbeitrag nicht mehr auf 11, sondern auf 12 Monate verteilt erhoben, wodurch die monatliche Belastung geringer ausfällt. Eine Aufnahmegebühr wird weiterhin nicht erhoben.
Gebühren Gemeinde Auenwald ab 1. September 2026
Kindergarten (für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren)
Regelgruppe (von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr)
| Beitrag | |
| 1 Kind | 177,-- € |
| 2 Kinder | 137,-- € |
| 3 Kinder | 93,-- € |
| 4 Kinder | 30,-- € |
Verlängerte Öffnungszeiten XL (von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr)
| Beitrag | |
| 1 Kind | 207,-- € |
| 2 Kinder | 167,-- € |
| 3 Kinder | 123,-- € |
| 4 Kinder | 60,-- € |
Ganztagsbetreuung (am Mo bis Do von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr am Fr von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr)
| Beitrag | |
| 1 Kind | 297,-- € |
| 2 Kinder | 257,-- € |
| 3 Kinder | 213,-- € |
| 4 Kinder | 150,-- € |
Kleinkindbereich (für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren)
Regelgruppe (von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr)
| Beitrag | |
| 1 Kind | 521,-- € |
| 2 Kinder | 388,-- € |
| 3 Kinder | 262,-- € |
| 4 Kinder | 104.-- € |
Halbtagesgruppe (von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
| Beitrag | |
| 1 Kind | 417,-- € |
| 2 Kinder | 310,-- € |
| 3 Kinder | 210,-- € |
| 4 Kinder | 83,-- € |
Verlängerte Öffnungszeiten XL (von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr)
| Beitrag | |
| 1 Kind | 601,-- € |
| 2 Kinder | 468,-- € |
| 3 Kinder | 342,-- € |
| 4 Kinder | 184,-- € |
Ganztagesbetreuung (von Mo bis Do von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr am Fr von 07:30 bis 14:30 Uhr)
| Beitrag | |
| 1 Kind | 796,-- € |
| 2 Kinder | 663,-- € |
| 3 Kinder | 537,-- € |
| 4 Kinder | 379,-- € |
Inanspruchnahme des Mittagessens4,00 €/Essen
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt zum 1. September 2026 in Kraft; gleichzeitig treten die dieser Änderung entgegenstehenden Vorschriften der Satzung vom 28. Juli 2025 außer Kraft.
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Auenwald, den 17. August 2026
Kai-Uwe Ernst
Bürgermeister
Hinweis zur erneuten Veröffentlichung
Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wird die am 23.7.2026 veröffentlichte Satzung nochmals im Amtsblatt bekannt gemacht. Die erneute Veröffentlichung dient der Korrektur des redaktionellen Fehlers.
Wir bitten um Beachtung der erneuten Bekanntmachung.
