Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters
Erstelldatum01.10.2026
Gemeinde Auenwald/Landkreis Rems-Murr-Kreis
Die Stelle des/der hauptamtlichen
Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)
der Gemeinde Auenwald (ca. 6.800 Einwohner) ist aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre, die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 29. November 2026 statt. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl erfolgt am Sonntag, 13. Dezember 2026.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 02. November 2026, 18 Uhr (Einreichungsfrist) schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
Bürgermeisteramt
Lippoldsweilerstraße 15
71549 Auenwald
verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- Eine für die Wahl von der Wohnortgemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
- Eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegt.
- 10 Unterstützungsunterschriften nach § 10 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern. Die Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter der Angabe des Namens und der Hauptwohnung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt, Lippoldsweilerstraße 15, 71549 Auenwald kostenfrei ausgegeben.
- Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendigen Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit einer eventuellen Bewerbervorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig bekannt gegeben.
