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Öffentliche Bekanntmachungen

Landtagswahl am 8. März 2026 – Repräsentative Wahlstatistik

Erstelldatum05.03.2026

Ihr Wahlbezirk, Oberbrüden 010-01, ist für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt worden.

Die Landeswahlleiterin und die Präsidentin des Statistischen Landesamtes informieren

Die Landeswahlleiterin, Frau Cornelia Nesch, und die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Frau Dr. Anke Rigbers, informieren:

Was ist der Zweck der Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Insbesondere Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien sind auf Informationen über das Wahlergebnis und das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Die Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die nach Geschlecht und Altersgruppen Auskunft über die Anzahl der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler, deren Wahlbeteiligung und Stimmabgabe gibt.


Wie erfolgt die Auswahl der repräsentativen Wahlbezirke?
Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 sind dies 272 (186 Urnenwahlbezirke und 86 Briefwahlbezirke) der insgesamt rund 11 000 Wahlbezirke. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,5 % aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken sind in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Landes repräsentativ sind.
Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg.

Das Wahlgeheimnis ist gewahrt!
Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt die repräsentative Wahlstatistik keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.
In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirken wird wie in allen anderen Wahlbezirken gewählt und das Wahlergebnis festgestellt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen versehen sind und nur diese Stimmzettel verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach der Wahl von den Gemeinden die Wählerverzeichnisse nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt. Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.

Die ausgewählten Urnenwahlbezirke müssen mindestens 500 Wahlberechtigte, die Briefwahlbezirke mindestens 500 Wählerinnen und Wähler aufweisen. Bei der Auszählung der Stimmzettel wird festgestellt, wie viele Frauen und Männer welcher Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Da zu jeder Altersgruppe zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Rückschlüsse über die Stimmabgabe von Einzelpersonen gewonnen werden.

Die Auszählung der Wählerverzeichnisse und Stimmzettel muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen. So erfolgt die Auswertung der Stimmzettel für die repräsentative Wahlstatistik nicht in den Gemeinden oder gar Wahllokalen, sondern örtlich und zeitlich davon getrennt im Statistischen Landesamt.

Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden.

Was wird erfasst?
Die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe der Wahlberechtigten wird in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach folgenden zehn Gruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt:

GeburtsjahresgruppeEntspricht in etwa der Altersgruppe
2006 – 2010unter 21 Jahre
2002 – 200521 bis 24 Jahre
1997 – 200125 bis 29 Jahre
1992 – 199630 bis 34 Jahre
1987 – 199135 bis 39 Jahre
1982 – 198640 bis 44 Jahre
1977 – 198145 bis 49 Jahre
1967 – 197650 bis 59 Jahre
1957 – 196660 bis 69 Jahre
1956 und früher70 Jahre und älter

Die Stimmabgabe für die einzelnen Parteien wird nach Geschlecht und sechs Geburtsjahresgruppen ausgewertet. Zur Vereinfachung der richtigen Stimmzettelausgabe und der Auszählung für die statistischen Zwecke ist auf dem Stimmzettel am oberen Rand vor dem Aufdruck der betreffenden Altersgruppe nach Geschlecht ein Großbuchstabe eingedruckt. Dieser Aufdruck ist jedoch keiner Einzelperson zugeordnet und lässt keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Personen zu:

Unterscheidungsaufdruck auf dem StimmzettelEntspricht in etwa der Altersgruppe
A.männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren2002 – 2010unter 25 Jahre
B.1992 – 200125 bis 34 Jahre
C.1982 – 199135 bis 44 Jahre
D.1967 – 198145 bis 59 Jahre
E.1957 – 196660 bis 69 Jahre
F.1956 und früher70 Jahre und älter
G.weiblich, geboren2002 – 2010unter 25 Jahre
H.1992 – 200125 bis 34 Jahre
I.1982 – 199135 bis 44 Jahre
K.1967 – 198145 bis 59 Jahre
L.1957 – 196660 bis 69 Jahre
M.1956 und früher70 Jahre und älter

Gemäß § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes kennt das Recht drei mögliche Eintragungen zum Geschlecht im Geburtenregister (männlich, weiblich und divers) sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offenzulassen (ohne Angabe). Aufgrund der zu erwartenden geringen Fallzahlen der Geschlechtsausprägung „divers“ bzw. „ohne Angabe“ werden diese – zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses und des Persönlichkeitsschutzes – mit der Ausprägung „männlich“ gemeinsam erhoben und ausgewertet.

Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der repräsentativen Landtagswahlstatistik sind § 60 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Satz 2 und § 38 Abs. 1 Satz 3 des Landtagswahlgesetzes sowie das Landesstatistikgesetz. In den ausgewählten Wahllokalen liegen beide Gesetze zur Ansicht bereit. Sie sind zudem im Internet abrufbar unter
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der allgemeinen und der repräsentativen Landtagswahlstatistik werden im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter http://www.statistik-bw.de veröffentlicht.
Die statistischen Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.

Gerne dürfen Sie auch direkt kontaktieren:
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
70732 Fellbach
E-Mail: wahlen(@)stala.bwl.de

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