Gemeinde Auenwald

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  1. 1501. Mitgliedschaft in einem Verein  
    Rathaus-Dienste
    Wer in einen Verein eintritt, schließt als Mitglied mit dem Verein einen Vertrag. Minderjährige unter 18 Jahren, die in einen Verein eintreten wollen, müssen - von Ausnahmefällen abgesehen - von…  
  2. 1502. Miteinbürgerung von Ehegatten, Lebenspartnern (eingetragene Lebenspartnerschaft) und minderjährigen Kindern  
    Rathaus-Dienste
    Für Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz/LPartG) und Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kommt unter bestimmten…  
  3. 1503. Leiharbeit und Zeitarbeit  
    Rathaus-Dienste
    Eine Arbeitnehmerüberlassung ("Leiharbeit", "Zeitarbeit") liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (der Verleiher) eine Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer einem Dritten (dem Entleiher) im Rahmen seiner…  
  4. 1504. Mitteilungen an Behörden und Institutionen  
    Rathaus-Dienste
    Durch die Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben. Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.  
  5. 1505. Mitteilungspflichten von Pflegeeltern  
    Rathaus-Dienste
    Gemeinsam mit dem Jugendamt sind Sie für die Entwicklung des Kindes verantwortlich. Daher entstehen mit der Annahme eines Pflegekindes auch gewisse Mitteilungspflichten:

    Bei der…
     
  6. 1506. Mittlere Reife  
    Rathaus-Dienste
    Die mittlere Reife, die auch mittlerer Schulabschluss genannt wird, oder einen gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:

    erfolgreiche Realschulabschlussprüfung…
     
  7. 1507. Mit 16  
    Rathaus-Dienste
    Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

    Beschränkte Testierfähigkeit

    Wer beschränkt testierfähig ist, kann ein öffentliches Testament…
     
  8. 1508. Mit 17  
    Rathaus-Dienste
    Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.
    Jugendliche dürfen den Führerschein der Klassen B und BE erwerben, wenn sie am Programm "Begleitetes Fahren ab 17"…
     
  9. 1509. Mit 18  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Heranwachsende 18 Jahre alt werden, sind sie volljährig. Damit sind sie für sich selbst verantwortlich. Sie haben fast alle Rechte und Pflichten wie Erwachsene.
    Keine Aufenthaltsverbote  
  10. 1510. Möglicher Ablauf einer Auslandsadoption  
    Rathaus-Dienste
    Lassen Sie sich zuerst bei einer Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamts beraten.
    Daraufhin können Sie sich bei der Zentralen Adoptionsstelle (ZAS) oder einer anerkannten…
     
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