Hauptmenü
- Gemeinde Auenwald
- Rathaus & Service
- Wohnen & Leben
- Kultur & Freizeit
- Wirtschaft & Handel
Im Rahmen der Gemeindeentwicklungsplanung wurde von den Bürgern angeregt und vom Gemeinderat beschlossen, die Ortsmitte von Oberbrüden über Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm für private, gewerbliche und öffentliche Maßnahmen aufzuwerten und möglichst neben den privaten auch gewerbliche Impulse wie z.B. durch Einzelhandelsprojekte zu geben und öffentliche Projekte vorzubereiten. Die STEG Stadtentwicklung GmbH hat sowohl die Gemeindeentwicklungsplanung Auenwald 2025 als auch die Anträge auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 2011, 2012 und 2013 für unsere Gemeinde vorbereitet. Die Anträge wurden jeweils fristgerecht gestellt, aber 2011 und 2012 jeweils abgelehnt.
Mit Schreiben vom 25. März 2013 hat die Gemeinde Auenwald nun den Zuwendungsbescheid erhalten. Im Bewilligungszeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2021 steht der Gemeinde ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 600.000 € zur Verfügung. Der Förderrahmen beträgt 1.000.000 Euro, demnach muss die Gemeinde Auenwald eigene Mittel in Höhe von 400.000 € zur Sanierung beisteuern. Ursprünglich beantragt wurde ein Förderrahmen von insgesamt 1.500.000 €. Die bewilligten Fördermittel reichen sicher nicht für den gesamten Ortskern von Oberbrüden aus. Deshalb muss der Gemeinderat später noch das konkrete Sanierungsgebiet und auch die Fördersätze und die maximale Förderhöhe z.B. für private Maßnahmen festlegen.
Als nächster Schritt zur Umsetzung ist nun die „Vorbereitende Untersuchung“ durchzuführen. Hier ist unter anderem der endgültige Geltungsbereich des Sanierungsgebiets festzulegen. Wichtig ist auch bei den „Vorbereitenden Untersuchungen“, die konkreten Strukturdaten zu untersuchen und zu analysieren, die Beteiligtenversammlung durchzuführen und anschließend die entsprechende Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten zu erheben.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 22.03.2013. Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgrenzte Fläche und umfasst ca. 11,81 ha. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses, den der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.04.2013 gefasst hat.
Einleitungsbeschluss vom 29.04.2013 mit Abrenzungsplan des Untersuchungsgebiets (pdf-Datei)
Am 18.06.2013 fand in der Sängerhalle in Oberbrüden eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle beteiligten Grundstückseigentümer im bisher vorgesehenen Sanierungsgebiet eingeladen wurden. Die Gemeindeverwaltung und die Vertreter der STEG erläuterten den zahlreich erschienenen Beteiligten die geplante Vorgehensweise mit den weiteren notwendigen Verfahrensschritten.
Präsentation zur Beteiligtenversammlung am 18.06.2013 (pdf-Datei)
Aktuelle Informationen zur Ortskernsanierung finden Sie in folgendem Flyer:
Sanierungsflyer