Gemeinde Auenwald

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Bebauungspläne

Bebauungsplan Gartenäcker - 1. Änderung

Im Rahmen eines Bauantrages wurde für die Erweiterung bzw. Aufstockung eines Gebäudes der Bebauungsplan angepasst. Um nicht nur eine Insellösung zu schaffen, erstreckt sich der Geltungsbereich auf die benachbarte Bebauung.

Die Gemeinde fördert damit die Möglichkeit zur Nachverdichtung bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächen.

 

Gartenäcker - 1. Änderung Plan

Gartenäcker - 1. Änderung Textteil

Gartenäcker - 1. Änderung Begründung

Gartenäcker - 1. Änderung Artenschutz

Gartenäcker - 1. Änderung Abwägung

Gartenäcker - 1. Änderung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Stockrain II - 1. Änderung

Starke Gärten - 2. Änderung

Das Plangebiet umfasst ausschließlich das Flst.-Nr. 173/2 der Gemarkung
Unterbrüden und liegt am Rand des Ortsteils Unterbrüden.
Es wird von der Straße Kaffeeberg und der südlich verlaufenden
Auenstraße erschlossen. Der Geltungsbereich umfasst 1.300
m² Fläche. Es grenzen an:
• im Norden: bestehende Wohnbebauung
• im Osten: eine Straßenkreuzung zwischen Kaffeeberg Straße
und Auenstraße
• im Süden: Auenstraße und freie Landschaft
• im Westen: bestehende Wohnbebauung
 

Starke Gärten 2.Änderung Lageplan

Starke Gärten 2.Änderung Textteil

Starke Gärten 2.Änderung Begründung

Starke Gärten 2.Änderung Artenschutzrechtliche Prüfung

Starke Gärten 2.Änderung Abwägung

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss

 

Grundweg - 1. Änderung

Das Plangebiet umfasst nur das Flst. 514/4.
Es liegt vollständig innerhalb des seit dem 01.07.1976 rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes „Grundweg“, der ein allgemeines
Wohngebiet festsetzte und entsprechend genutzt wird. Südwestlich
grenzt das Grundstück an den unüberplanten Außenbereich.

Grundweg 1.Änderung Lageplan

Grundweg 1.Änderung TEXTTEIL

Grundweg 1.Änderung BEGRÜNDUNG

Grundweg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

Grundweg 1. Änderung Abwägung

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Häfneräcker - 3. Änderung

Das Plangebiet umfasst die Flst.-Nr. 111 und 120 (je teilweise) der Gemarkung Unterbrüden
und liegt im Westen des Ortsteils Unterbrüden inmitten der bestehenden Bebauung. Die
Flächen südlich, westlich und südöstlich sind durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan
Häfneräcker erfasst, der eine Wohnbebauung vorsah und entsprechend genutzt wird.

Auenwald Häfneräcker 3.Änderung PLAN

Auenwald Häfneräcker 3.Änderung TEXTTEIL

Häfneräcker 3.Änderung BEGRÜNDUNG

Häfernäcker 3.Änderung Abwägung

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss

 

 

 

 

 

Gewerbegebiet Hofäcker

Das Plangebiet liegt östlich der Ortslage des Teilorts Oberbrüden. Es grenzt im Süden an das bestehende Gewerbegebiet „Im Anwänder“ und im Norden und im Westen an die offene Feldlage.

Gewerbegebiet Hofäcker Lageplan
Gewerbegebiet Hofäcker Textteil

Heslachhof

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand in direktem Anschluss an die bestehende
Bebauung. Es wird von der Heslachhöfer Straße aus erschlossen. Die Fläche umfasst ca.
2.270 m² Brutto-Fläche. Es grenzen an:
im Norden: bestehende Betriebs und Wohngebäude und die Heslachhöfer Straße
im Osten: offene Streuobstwiesenflächen
im Süden: offene Streuobstwiesenflächen
im Westen: ein Feldweg und offene Grünlandflächen

Die im Heslachhof ortsansässige Firma "Krauss - Maschinenbau" stellt in einmaliger Konstruktion
Spezial-Landmaschinen (u. a. Apfelauflesemaschinen) her. Diese Maschinen haben
einen bedeutenden technischen Anteil an der Pflege der Streuobstwiesen-Kulturlandschaft.
Aufgrund der Arbeitserleichterungen, die diese Maschinen bedeuten, können z.T. auch steilere
Lagen geerntet werden.

Heslachhof Lageplan

Heslachhof Textteil

„Zentrales Feuerwehrgerätehaus und Bauhof - 1.Änderung“

Der gemeindliche Bauhof benötigt dringend eine Garage zur Unterbringung von Fahrzeugen und Maschinen. Hierzu soll ein Baufenster für eine Bauhofgarage aufgenommen werden. Das derzeitige Baufenster und Plangebiet lässt die geplante Errichtung einer Garage nicht zu.

Lageplan

Textteil

Hauäcker Hohnweiler

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Ortsrandes des Ortsteils Hohnweiler der Gemeinde Auenwald und wird im Süden von der Hohholzstraße und im Osten von der Straße „Im Hochgrund“ begrenzt. Der derzeitige Bedarf an Wohnraum lässt es geraten erscheinen, auch im Ortsteil Hohnweiller wieder Bauplätze anbieten zu können.

Lageplan

Textteil

"Altenberg II - 2. Änderung"

Die Baulücke liegt am östlichen Rand des Ortsteils Hohnweiler der Gemeinde Auenwald am Falkenweg. Es handelt sich um eine Restfläche, die unter den damaligen Umständen (1972) nicht bebaubar schien und nicht sinnvoll einem der benachbarten Grundstücke zugeordnet werden konnte und so im öffentlichen Eigentum verblieb.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Begründung

Altenberg I - 3. Änderung

Der Geltungsbereich erfasst den Bereich östlich der Hauptstraße von Hohnweiler in Richtung Lippoldsweiler. Geplant ist eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus und zwei Reihenhäusern.

Lageplan


Textteil

Bebauungsplan Stockrain I vom 29.09.1994

Bebauungspläne im Verfahren

Bebauungsplan "Am Riedbächle"

Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 08.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Am Riedbächle“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen
und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet umfasst den gewerblich genutzten Teil des bisherigen unüberplanten Innenbereiches und die landwirtschaftliche Fläche. Der Geltungsbereich orientiert sich an den Flurstücksgrenzen und umfasst etwa 2,7 ha.

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Bekanntmachung

"Am Riedbächle" Planteil

"Am Riedbächle" Textteil

"Am Riedbächle" Begründung

"Am Riedbächle" Satzungstext

Mitteilungsblatt KW 19