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Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 17.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Bruckwiesen - Lebensmittelmarkt“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig zu beteiligen.
Ziel ist es, die Lebensmittelversorgung für die beiden Ortsteile Ober- und Mittelbrüden sicherzustellen, weil der bisherige Markt in Mittelbrüden nicht auf die neuen Anforderungen ausgerichtet werden kann und daher aufgegeben werden muss. Der neue Standort könnte südlich der Sporthalle und westlich des Sportplatzes an der Kreisstraße liegen. Die Lage im Wasserschutzgebiet erfordert hier allerdings erhöhte Anforderungen an die Bauausführung.
Grundlage ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung jeweils in der Fassung vom 17.07.2023, erstellt von der Ingenieurbüro Roosplan, und die Auswirkanalyse sowie der Standortvariantenvergleich. Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit werden zu diesem Planungsstand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört und um Stellungnahme gebeten. Mit der Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte wurde gemäß § 4b BauGB das Büro ROOSPLAN aus Backnang von der Gemeinde Auenwald beauftragt.
Wir bitten Sie Ihre Stellungnahme zum vorgelegten Bebauungsplanvorentwurf
bis zum 17.09.2023
an
ROOSPLAN
Adenauerplatz 4
71522 Backnang
gerne auch elektronisch an
stellungnahmen(@)roosplan.de einzureichen.
Sollten Sie bis zu diesem Termin keine Stellungnahme abgegeben haben, gehen wir davon aus, dass Ihre Belange nicht berührt sind. Für weitere Informationen oder Papierfassungen können Sie sich gerne an Herrn Karsten Heuckeroth, Tel. 07191 73529-51 wenden.
Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung.
Die Bebauungsplanunterlagen können Sie auch ab dem 31.07.2023 unter
https://www.auenwald.de/de/rathaus-service/bebauungsplaene einsehen.
21.014_Auenwald_Bruckwiesen_TEXTTEIL
21.014_Auenwald_Bruckwiesen_Planteil
21.014_Auenwald_Bruckwiesen_Begründung
21.014_Auenwald_Bruckwiesen Anl-4 Auswirkanalyse
21.014_Auenwald_Bruckwiesen Anl-5 Standortvariante
21.014_Auenwald_Bruckwiesen Anl-6 MB_Bauen im WSGII und Abwasserleitung
Im Rahmen eines Bauantrages wurde für die Erweiterung bzw. Aufstockung eines Gebäudes der Bebauungsplan angepasst. Um nicht nur eine Insellösung zu schaffen, erstreckt sich der Geltungsbereich auf die benachbarte Bebauung.
Die Gemeinde fördert damit die Möglichkeit zur Nachverdichtung bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächen.
Gartenäcker - 1. Änderung Plan
Gartenäcker - 1. Änderung Textteil
Gartenäcker - 1. Änderung Begründung
Gartenäcker - 1. Änderung Artenschutz
Gartenäcker - 1. Änderung Abwägung
Gartenäcker - 1. Änderung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Die Gemeinde möchte weiteres Potential im Innenbereich nutzen und zu diesem Zweck eine
mögliche Baulücke an der Eichendorffstraße planerisch so umgestalten, dass auf der
bisherigen Grünfläche ein Einfamilienhaus oder zwei Doppelhaushälften möglich sind.
Das Plangebiet umfasst einen kleinen Teil der Flst. 1043/1 und 1044/1.
Der Geltungsbereich beträgt 757 m² Fläche.
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung zu schaffen.
Stockrain II-1.Änderung Begründung
Stockrain II-1.Änderung Artenschutzrechtliche Prüfung
Stockrain II-1.Änderung Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbewertung
Stockrain II-1. Änderung Geländeklimatische Untersuchungen 29.08.2019
Stockrain II-1.Änderung Abwägung frühzeitige Beteiligung
Stockrain II -1. Änderung Geländeklimatische Beurteilung Lugstraße 08.10.2010
Stockrain II-1. Änderung Durchführung nächtliche Rauchversuche 02.11.2010
Stockrain II-1.Änderung Abwägung eingegangener Stellungnahmen während der Offenlage
Stockrain II-1. Änderung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Das Plangebiet umfasst ausschließlich das Flst.-Nr. 173/2 der Gemarkung
Unterbrüden und liegt am Rand des Ortsteils Unterbrüden.
Es wird von der Straße Kaffeeberg und der südlich verlaufenden
Auenstraße erschlossen. Der Geltungsbereich umfasst 1.300
m² Fläche. Es grenzen an:
• im Norden: bestehende Wohnbebauung
• im Osten: eine Straßenkreuzung zwischen Kaffeeberg Straße
und Auenstraße
• im Süden: Auenstraße und freie Landschaft
• im Westen: bestehende Wohnbebauung
Starke Gärten 2.Änderung Lageplan
Starke Gärten 2.Änderung Textteil
Starke Gärten 2.Änderung Begründung
Starke Gärten 2.Änderung Artenschutzrechtliche Prüfung
Starke Gärten 2.Änderung Abwägung
Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Das Plangebiet umfasst nur das Flst. 514/4.
Es liegt vollständig innerhalb des seit dem 01.07.1976 rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes „Grundweg“, der ein allgemeines
Wohngebiet festsetzte und entsprechend genutzt wird. Südwestlich
grenzt das Grundstück an den unüberplanten Außenbereich.
Grundweg 1.Änderung BEGRÜNDUNG
Das Plangebiet umfasst die Flst.-Nr. 111 und 120 (je teilweise) der Gemarkung Unterbrüden
und liegt im Westen des Ortsteils Unterbrüden inmitten der bestehenden Bebauung. Die
Flächen südlich, westlich und südöstlich sind durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan
Häfneräcker erfasst, der eine Wohnbebauung vorsah und entsprechend genutzt wird.
Auenwald Häfneräcker 3.Änderung PLAN
Auenwald Häfneräcker 3.Änderung TEXTTEIL
Häfneräcker 3.Änderung BEGRÜNDUNG
Häfernäcker 3.Änderung Abwägung
Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Gewerbegebiet Hofäcker
Das Plangebiet liegt östlich der Ortslage des Teilorts Oberbrüden. Es grenzt im Süden an das bestehende Gewerbegebiet „Im Anwänder“ und im Norden und im Westen an die offene Feldlage.
Gewerbegebiet Hofäcker Lageplan
Gewerbegebiet Hofäcker Textteil
Heslachhof
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand in direktem Anschluss an die bestehende
Bebauung. Es wird von der Heslachhöfer Straße aus erschlossen. Die Fläche umfasst ca.
2.270 m² Brutto-Fläche. Es grenzen an:
im Norden: bestehende Betriebs und Wohngebäude und die Heslachhöfer Straße
im Osten: offene Streuobstwiesenflächen
im Süden: offene Streuobstwiesenflächen
im Westen: ein Feldweg und offene Grünlandflächen
Die im Heslachhof ortsansässige Firma "Krauss - Maschinenbau" stellt in einmaliger Konstruktion
Spezial-Landmaschinen (u. a. Apfelauflesemaschinen) her. Diese Maschinen haben
einen bedeutenden technischen Anteil an der Pflege der Streuobstwiesen-Kulturlandschaft.
Aufgrund der Arbeitserleichterungen, die diese Maschinen bedeuten, können z.T. auch steilere
Lagen geerntet werden.
„Zentrales Feuerwehrgerätehaus und Bauhof - 1.Änderung“
Der gemeindliche Bauhof benötigt dringend eine Garage zur Unterbringung von Fahrzeugen und Maschinen. Hierzu soll ein Baufenster für eine Bauhofgarage aufgenommen werden. Das derzeitige Baufenster und Plangebiet lässt die geplante Errichtung einer Garage nicht zu.
Hauäcker Hohnweiler
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Ortsrandes des Ortsteils Hohnweiler der Gemeinde Auenwald und wird im Süden von der Hohholzstraße und im Osten von der Straße „Im Hochgrund“ begrenzt. Der derzeitige Bedarf an Wohnraum lässt es geraten erscheinen, auch im Ortsteil Hohnweiller wieder Bauplätze anbieten zu können.
"Altenberg II - 2. Änderung"
Die Baulücke liegt am östlichen Rand des Ortsteils Hohnweiler der Gemeinde Auenwald am Falkenweg. Es handelt sich um eine Restfläche, die unter den damaligen Umständen (1972) nicht bebaubar schien und nicht sinnvoll einem der benachbarten Grundstücke zugeordnet werden konnte und so im öffentlichen Eigentum verblieb.
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 23.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Scheurengärten I – 1 .Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Öffentlichkeit und die Behörden zu beteiligen.
Die Gemeinde Auenwald stellt den Bebauungsplan Scheurengärten I – 1. Änderung auf, um den immer noch starken Wohnungsdruck in der Gemeinde sowie der gesamten Region entgegenzuwirken.
Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke: Flst.-Nr. 332/4, Flst.-Nr. 332/1, Flst.-Nr. 328/5, Flst.-Nr. 36/10 und Flst.-Nr. 36/2 der Gemarkung Lippoldsweiler. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Lippoldsweiler. Das nördlichste Baufeld kann über die kurze Erschließungsstraße auf dem Flurstück 332/1 angefahren werden. Die Erschließung der beiden weiteren Baufelder erfolgt über die Straße „Scheurengarten“. Der Geltungsbereich umfasst ca. 4.100 m² Fläche.
Scheurengärten - 1. Änderung Planteil
Scheurengärten - 1. Änderung Textteil
Scheurengärten - 1. Änderung Begründung
Scheurengärten - 1. Änderung Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
Scheurengärten - 1. Änderung Bekanntmachung Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 25.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Mühlwiesen und Tal – 6.Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Öffentlichkeit und die Behörden zu beteiligen.
Ziel ist es durch eine Änderung im Textteil zu ermöglichen die Dachgeschosse auszubauen, auch wenn dadurch eine zweistockige Bauweise entstehen würde.
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 25.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Mühlwiesen und Tal – 7.Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Öffentlichkeit und die Behörden zu beteiligen.
Ziel ist es den zeitgemäßen Neubau eines Einfamilienhauses (Wohnblockhaus) in zweigeschossiger Bauweise zu ermöglichen.
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 6. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss 7. Änderung
Mühlwiesen und Tal 7. Änderung Planteil
Mühlwiesen und Tal 6. und 7. Änderung Textteil
Mühlwiesen und Tal 6. und 7. Änderung Begründung
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 25.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Beaurepairestraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig zu beteiligen.
Ziel ist es, zwei neue Bauplätze an der Beaurepairestraße, die bisher nur einseitig bebaut ist, zu schaffen.
Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flst.-Nr. 392, 393, 394 und 395 der Gemarkung Unterbrüden.
Er orientiert sich an seiner Nordgrenze an dem benachbarten Bebauungsplan, im
Westen und Osten an den vorhandenen Flurstücksgrenzen und im Süden an einer gedachten
Grenze, die gut geschnittene und südorientierte Grundstücke ermöglichte.
Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt 923 m², davon sind etwa 135 m² Verkehrsfläche.
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 17.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Bruckwiesen - Lebensmittelmarkt“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig zu beteiligen.
Das Plangebiet liegt zwischen den Ortsteilen von Ober- und Mittelbrüden südlich der Sport-
halle, die bereits vorhandene Abfahrt von der Kreisstraße 1826 zu den Sportanlagen kann
mitgenutzt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,7 ha.
"Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss"
"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Planteil"
"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Textteil"
"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Begründung"
"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Standortvariante"
"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Auswirkanalyse-Netto-Markt"
"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Bauen im WSGII und Abwasserableitung"
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 08.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Am Riedbächle“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen
und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet umfasst den gewerblich genutzten Teil des bisherigen unüberplanten Innenbereiches und die landwirtschaftliche Fläche. Der Geltungsbereich orientiert sich an den Flurstücksgrenzen und umfasst etwa 2,7 ha.
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Bekanntmachung