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Inkrafttreten des Bebauungsplans „Beaurepairestraße“ (08119006_1243_029_00) und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 22.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Beaurepairestraße“ und die dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Beaurepairestraße“ bestehen aus dem Lageplan im Maßstab 1:500 vom 25.09.2023 und dem Textteil vom 13.05.2024 beide gefertigt vom Büro Roosplan, Backnang.
Beigelegt sind die Begründung in der Fassung vom 13.05.2024, der Umweltbericht vom 20.11.2023, die schalltechnische Untersuchung (Anlagenlärm) vom 04.02.2022 / 25.04.2024, die Geruchsimmissionsprognose vom März 2024 und die Abwägung der im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Stellungnahmen vom 22.07.2024.
Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flst.-Nr. 383, 392, 393, 394 und 395 der Gemarkung Unterbrüden.
Der Bebauungsplan und die dazu gehörende Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Beaurepairestraße“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Planteil Bebauungsplan "Beaurepairestraße"
Textteil Bebauungsplan "Beaurepairestraße"
Begründung Bebauungsplan "Beaurepairestraße"
Umweltbericht Bebauungsplan "Beaurepairestraße"
Schalltechnische Untersuchung (Anlagenlärm) vom 04.02.2022
Schalltechnische Untersuchung (Anlagenlärm) vom 25.04.2024
Geruchsimmissionsprognose vom März 2024
Abwägung eingegangener Stellungnahmen Bebauungsplan "Beaurepairestraße"
Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Beurepairestraße"
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Am Riedbächle“ (08119006_1241_045_00)
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 22.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Am Riedbächle“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Am Riedbächle“ besteht aus dem Lageplan im Maßstab 1:500 und dem Textteil jeweils vom 08.05.2023/19.02.2024/22.04.2024 beide gefertigt vom Büro Roosplan, Backnang.
Beigelegt sind die Begründung in der Fassung vom 08.05.2023/19.02.2024/22.04.2024 und die Abwägung der im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Stellungnahmen (Stand 22.07.2024).
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Der Bebauungsplan „Am Riedbächle“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Planteil Bebauungsplan "Am Riedbächle"
Textteil Bebauungsplan "Am Riedbächle"
Begründung Bebauungsplan "Am Riedbächle"
Abwägungsvorschlag Bebauungsplan "Am Riedbächle"
Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Am Riedbächle"
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 22.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Anwänder – nördliche Erweiterung 1.Änderung“ und die dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen.
Planteil Bebauungsplan "Gewerbegebiet Anwänder - nördliche Erweiterung, 1. Änderung"
Textteil Bebauungsplan "Gewerbegebiet Anwänder - nördliche Erweiterung, 1. Änderung"
Begründung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Anwänder - nördliche Erweiterung, 1. Änderung"
Abwägung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Anwänder - nördliche Erweiterung, 1. Änderung"
Inkrafttreten des Bebauungsplans "Scheurengärten I 1. Änderung" und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften.
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 19.02.2024 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Scheurengärten I 1. Änderung" bestehend aus Lageplan vom 19.02.2024 und Textteil vom 23.10.2023/19.02.2024 nach § 10 BauGB i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke: Flst.-Nr. 332/4, Flst.-Nr. 332/1, Flst.-Nr. 328/5, Flst.-Nr. 36/10 und Flst.-Nr. 36/2 der Gemarkung Lippoldsweiler. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Lippoldsweiler. Das nördlichste Baufeld kann über die kurze Erschließungsstraße auf dem Flurstück 332/1 angefahren werden. Die Erschließung der beiden weiteren Baufelder erfolgt über die Straße „Scheurengarten“. Der Geltungsbereich umfasst ca. 4.100 m² Fläche.
"Scheurengärten I 1. Änderung" Plan
"Scheurengärten I 1. Änderung" Textteil
"Scheurengärten I 1. Änderung" Begründung
"Scheurengärten I 1. Änderung" Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
"Scheurengärten I 1. Änderung" Anregungen
Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Inkrafttreten des Bebauungsplans "Mühlwiesen und Tal – 6. und 7. Änderung"
und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 11.12.2023 in öffentlicher Sitzung den
Bebauungsplan "Mühlwiesen und Tal – 6. und 7. Änderung" und die dazugehörenden örtlichen
Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und §
74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
(GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen.
Ziel der 6. Änderung ist es durch eine Änderung im Textteil zu ermöglichen die Dachgeschosse
auszubauen, auch wenn dadurch eine zweistöckige Bauweise entstehen würde. Der Bauherr
auf dem Grundstück Bachstraße 34 möchte das Wohngebäude aus den frühen sechziger
Jahren abbrechen und durch einen zeitgemäßen Neubau ersetzen.
Ziel der 7. Änderung ist es den zeitgemäßen Neubau eines Einfamilienhauses
(Wohnblockhaus) in zweigeschossiger Bauweise zu ermöglichen. Das Plangebiet der 7.
Änderung umfasst das Flst.-Nr. 733 an der Ecke Bachstraße – Wengertsberg im Ortsteil
Mittelbrüden. Der Geltungsbereich etwa 0,09 ha. Die Fläche liegt vollständig im
Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal von 1962.
Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 7. Änderung Planteil
Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 6.-7. Änderung Textteil
Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 6.-7. Änderung Begründung
Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 6.-7. Änderung Abwägungsvorschlag
Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 6.-7. Änderung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Im Rahmen eines Bauantrages wurde für die Erweiterung bzw. Aufstockung eines Gebäudes der Bebauungsplan angepasst. Um nicht nur eine Insellösung zu schaffen, erstreckt sich der Geltungsbereich auf die benachbarte Bebauung.
Die Gemeinde fördert damit die Möglichkeit zur Nachverdichtung bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächen.
Gartenäcker - 1. Änderung Plan
Gartenäcker - 1. Änderung Textteil
Gartenäcker - 1. Änderung Begründung
Gartenäcker - 1. Änderung Artenschutz
Gartenäcker - 1. Änderung Abwägung
Gartenäcker - 1. Änderung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Die Gemeinde möchte weiteres Potential im Innenbereich nutzen und zu diesem Zweck eine
mögliche Baulücke an der Eichendorffstraße planerisch so umgestalten, dass auf der
bisherigen Grünfläche ein Einfamilienhaus oder zwei Doppelhaushälften möglich sind.
Das Plangebiet umfasst einen kleinen Teil der Flst. 1043/1 und 1044/1.
Der Geltungsbereich beträgt 757 m² Fläche.
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung zu schaffen.
Stockrain II-1.Änderung Begründung
Stockrain II-1.Änderung Artenschutzrechtliche Prüfung
Stockrain II-1.Änderung Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbewertung
Stockrain II-1. Änderung Geländeklimatische Untersuchungen 29.08.2019
Stockrain II-1.Änderung Abwägung frühzeitige Beteiligung
Stockrain II -1. Änderung Geländeklimatische Beurteilung Lugstraße 08.10.2010
Stockrain II-1. Änderung Durchführung nächtliche Rauchversuche 02.11.2010
Stockrain II-1.Änderung Abwägung eingegangener Stellungnahmen während der Offenlage
Stockrain II-1. Änderung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Das Plangebiet umfasst ausschließlich das Flst.-Nr. 173/2 der Gemarkung
Unterbrüden und liegt am Rand des Ortsteils Unterbrüden.
Es wird von der Straße Kaffeeberg und der südlich verlaufenden
Auenstraße erschlossen. Der Geltungsbereich umfasst 1.300
m² Fläche. Es grenzen an:
• im Norden: bestehende Wohnbebauung
• im Osten: eine Straßenkreuzung zwischen Kaffeeberg Straße
und Auenstraße
• im Süden: Auenstraße und freie Landschaft
• im Westen: bestehende Wohnbebauung
Starke Gärten 2.Änderung Lageplan
Starke Gärten 2.Änderung Textteil
Starke Gärten 2.Änderung Begründung
Starke Gärten 2.Änderung Artenschutzrechtliche Prüfung
Starke Gärten 2.Änderung Abwägung
Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Das Plangebiet umfasst nur das Flst. 514/4.
Es liegt vollständig innerhalb des seit dem 01.07.1976 rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes „Grundweg“, der ein allgemeines
Wohngebiet festsetzte und entsprechend genutzt wird. Südwestlich
grenzt das Grundstück an den unüberplanten Außenbereich.
Grundweg 1.Änderung BEGRÜNDUNG
Das Plangebiet umfasst die Flst.-Nr. 111 und 120 (je teilweise) der Gemarkung Unterbrüden
und liegt im Westen des Ortsteils Unterbrüden inmitten der bestehenden Bebauung. Die
Flächen südlich, westlich und südöstlich sind durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan
Häfneräcker erfasst, der eine Wohnbebauung vorsah und entsprechend genutzt wird.
Auenwald Häfneräcker 3.Änderung PLAN
Auenwald Häfneräcker 3.Änderung TEXTTEIL
Häfneräcker 3.Änderung BEGRÜNDUNG
Häfernäcker 3.Änderung Abwägung
Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss
Gewerbegebiet Hofäcker
Das Plangebiet liegt östlich der Ortslage des Teilorts Oberbrüden. Es grenzt im Süden an das bestehende Gewerbegebiet „Im Anwänder“ und im Norden und im Westen an die offene Feldlage.
Gewerbegebiet Hofäcker Lageplan
Gewerbegebiet Hofäcker Textteil
Heslachhof
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand in direktem Anschluss an die bestehende
Bebauung. Es wird von der Heslachhöfer Straße aus erschlossen. Die Fläche umfasst ca.
2.270 m² Brutto-Fläche. Es grenzen an:
im Norden: bestehende Betriebs und Wohngebäude und die Heslachhöfer Straße
im Osten: offene Streuobstwiesenflächen
im Süden: offene Streuobstwiesenflächen
im Westen: ein Feldweg und offene Grünlandflächen
Die im Heslachhof ortsansässige Firma "Krauss - Maschinenbau" stellt in einmaliger Konstruktion
Spezial-Landmaschinen (u. a. Apfelauflesemaschinen) her. Diese Maschinen haben
einen bedeutenden technischen Anteil an der Pflege der Streuobstwiesen-Kulturlandschaft.
Aufgrund der Arbeitserleichterungen, die diese Maschinen bedeuten, können z.T. auch steilere
Lagen geerntet werden.
„Zentrales Feuerwehrgerätehaus und Bauhof - 1.Änderung“
Der gemeindliche Bauhof benötigt dringend eine Garage zur Unterbringung von Fahrzeugen und Maschinen. Hierzu soll ein Baufenster für eine Bauhofgarage aufgenommen werden. Das derzeitige Baufenster und Plangebiet lässt die geplante Errichtung einer Garage nicht zu.
Hauäcker Hohnweiler
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Ortsrandes des Ortsteils Hohnweiler der Gemeinde Auenwald und wird im Süden von der Hohholzstraße und im Osten von der Straße „Im Hochgrund“ begrenzt. Der derzeitige Bedarf an Wohnraum lässt es geraten erscheinen, auch im Ortsteil Hohnweiller wieder Bauplätze anbieten zu können.
"Altenberg II - 2. Änderung"
Die Baulücke liegt am östlichen Rand des Ortsteils Hohnweiler der Gemeinde Auenwald am Falkenweg. Es handelt sich um eine Restfläche, die unter den damaligen Umständen (1972) nicht bebaubar schien und nicht sinnvoll einem der benachbarten Grundstücke zugeordnet werden konnte und so im öffentlichen Eigentum verblieb.
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 17.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Bruckwiesen - Lebensmittelmarkt“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig zu beteiligen.
Das Plangebiet liegt zwischen den Ortsteilen von Ober- und Mittelbrüden südlich der Sport-
halle, die bereits vorhandene Abfahrt von der Kreisstraße 1826 zu den Sportanlagen kann
mitgenutzt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,7 ha.
"Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss"
"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Planteil"
"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Textteil"
"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Begründung"
"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Standortvariante"
"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Auswirkanalyse-Netto-Markt"
"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Bauen im WSGII und Abwasserableitung"