Gemeinde Auenwald

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39 von 40 Parteien, die mit einer Landesliste zur Wahl antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet. Jetzt sind Sie an der Reihe: Vergleichen Sie Ihre Standpunkte mit den Antworten der Parteien. Bundestagswahl 2021

Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. 

Bislang haben mehr als 40 % der Wählerinnen und Wähler einen Wahlschein für die Briefwahl beantragt.

 

Hygienekonzept für die Bundestagswahl am 26. September 2021

Vorbemerkung
Am 26. September 2021 werden in 3 Urnenwahllokalen in Auenwald die Wahlberechtigten zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimme abgeben können. Weiter wurde 1 Briefwahlbezirke eingerichtet.

Bislang haben mehr als 40 % der Wählerinnen und Wähler einen Wahlschein für die Briefwahl beantragt.

Die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Bundestagswahl ist auch unter Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen zu gewährleisten.


Allgemeine Hygienemaßnahmen
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen sind sowohl von den Wählerinnen und Wählern als
auch von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und an der Wahl beteiligten Personen einzuhalten:

  • Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen,
  • Tragen einer medizinischen Maske. Auch das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Maske ist zulässig,
  • Händehygiene einhalten. Desinfizierung der Hände ist vor Betreten des Wahlraumes Pflicht,
  • Beachtung der Husten- und Niesetikette: Benutzung von Einwegtaschentüchern auch zum Husten und Niesen; alternativ: Husten oder Niesen in die Ellenbeuge,
  • Personen, die sich in Quarantäne befinden oder mit „Corona-Symptomen“ haben keinen Zutritt zum Wahlgebäude.


Wahllokale

  • Bei der Einrichtung aller erforderlichen Arbeitsplätze und beim Aufstellen der Wahlkabinen ist ein Mindestabstand von 1,5 m zueinander einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist im erforderlichen Fall eine Wahlkabine weniger aufzustellen.
  • Im Wahlraum haben sich nur Wählerinnen und Wähler entsprechend der doppelten Anzahl der Wahlkabinen sowie die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und weitere an der Wahl beteiligte Personen aufzuhalten.
  • Die Wählerinnen und Wähler müssen einen getrennten Ein- und Ausgang benutzen ("Einbahnregelung"). Wo dies nicht möglich sein sollte, ist darauf zu achten, dass der Abstand im "Begegnungsverkehr" gewährleistet ist. Hier sind Abstandsmarkierungen am Boden anzubringen.
  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Auch das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Maske ist zulässig. Die Pflicht gilt für alle sich im Wahlgebäude aufhaltenden Personen (auch für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer).
  • Da die Wahlhandlung und die anschließende Ermittlung des Wahlergebnisses öffentlich sind, kann der Aufenthalt anderer Personen im Wahlraum nicht generell untersagt werden. Auch für solche Personen müssen Zugangs- und Abstandsregelungen getroffen werden. Im Wahlraum sollte ihnen ein bestimmter Aufenthaltsbereich zugewiesen werden, von dem aus sie zwar das Geschehen überblicken können, aber ausreichend Abstand zu den anwesenden Wählerinnen und Wählern sowie Wahlhelferinnen und Wahlhelfern gewahrt wird. Personen, die sich aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahllokal aufhalten, müssen ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben und eine medizinische Maske tragen. Für Personen, für die eine Ausnahme von der Pflicht zum Maskentragen aus gesundheitlichen Gründen oder sonstigen zwingenden Gründen (§ 11 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 CoronaVO) vorliegt, gilt im Urnenwahllokal eine maximale Aufenthaltsdauer von 15 Minuten, jeweils für die Zeiträume 8-13 Uhr, von 13-18 Uhr und ab 18 Uhr (im Briefwahlraum maximal 15 Minuten) sowie ein Mindestabstand von zwei Metern zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und den Hilfskräften.
  • Die Wahllokale sind regelmäßig und gründlich zu lüften (regelmäßiges Stoß- und/oder Querlüften, nach spätestens 30 Minuten wird empfohlen).
  • Es sind nach Bedarf, aber mindestens einmal pro Stunde, mittels Wischdesinfektion mit einem Flächendesinfektionsmittel häufige Kontaktflächen (z.B. Handläufe an Treppen, Tische in den Wahlkabinen) zu desinfizieren.


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

  • Die Arbeitsplätze der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu den Wählerinnen und Wählern sind durch eine bereitgestellte Virentrennscheibe ("Spuckschutz") zu sichern.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten.
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfern müssen mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Medizinische Masken und Händedesinfektionsmittel werden am Eingang vorgehalten. (Desinfizierung der Hände ist vor Betreten des Wahlraumes Pflicht).
  • Es sind sechs Personen je Schicht (von 7.30 bis 13.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr) eingeteilt, da zusätzlich das Hygienekonzept umgesetzt und überwacht werden muss.
  • Nach Gebrauch sind die Kugelschreiber der Wählerinnen und Wähler zu desinfizieren.
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die vor Ihrem Einsatz COVID-19-typische Krankheitszeichen haben, müssen sich umgehend beim Wahlamt unter der Telefonnummer 07191/5005-11 melden, damit Ersatzhelfer und Ersatzhelferinnen eingeteilt werden können.


Wählerinnen und Wähler

  • Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist vor dem Wahlgebäude in evtl. auftretenden Warteschlangen und im ganzen Wahlgebäude einzuhalten.
  • Wählerinnen und Wähler müssen eine medizinische Maske im ganzen Wahlgebäude tragen. Auch das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Maske ist zulässig. Ausnahmen sind aus gesundheitlichen Gründen bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder aus einem sonstigen zwingenden Grund zulässig. Sonstige zwingende Gründe sind absolute Ausnahmefälle, wie z.B. die Mund-zu-Mund-Beatmung bei Erster Hilfe oder die Feststellung der Identität des Wählers durch den Wahlvorstand.
  • Desinfizierung der Hände ist vor Betreten des Wahlraumes Pflicht.
  • Für die Stimmabgabe wird für jede Wählerin und jeden Wähler ein eigener Kugelschreiber vorgehalten. Nach Gebrauch ist der Kugelschreiber zu desinfizieren. Es dürfen auch mitgebrachte Stifte verwendet werden.
  • Personen, die ihre medizinische Maske vergessen haben, erhalten diese vor dem Wahllokal.

 


Wahlamt

Gemeinde Auenwald

Hygiene- und Abstandsregeln beim Wählen

Wird in kürze erscheinen.

Wahlamt


wahlen(@)auenwald.de
Tel.: 07191 5005-10 oder -11


Landtags- und Bürgermeisterwahlen 2021

Am Sonntag, 14. März 2021 findet die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Auenwald gemeinsam mit der Landtagwahl 2021 statt. Eine mögliche Neuwahl der Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, 28. März 2021 statt.

Übersicht

Bürgermeisterwahl

Wer wird gewählt?
Gewählt wird der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin (m/w/d) der Gemeinde Auenwald.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist gemäß §§ 14 und 12 Gemeindeordnung (GemO), wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit min. 3 Monaten seine einzige Wohnung oder Hauptwohnung in Auenwald hat. 

Wahlbenachrichtigung
Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Auenwald eingetragenen Wahlberechtigten haben in den vergangenen Tagen eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl eine Wahlberechtigung vorliegt, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden. Die Benachrichtigung enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl.

Briefwahl/ Wahlscheinantrag
Sie können bereits jetzt Briefwahl beantragen z.B. auch online durch den gelben „Wahlbutton“ auf der Homepage der Gemeinde unter www.auenwald.de. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt dann nach Druck der Stimmzettel (vermutlich in der KW 8).


Landtagswahl 2021

Wer wird gewählt?
Gewählt wird der 17. Landtag von Baden-Württemberg. 

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist gemäß § 7 Landtagswahlgesetz (LWG), wer am Wahltag Deutscher nach Art. 116 (1) GG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit min. 3 Monaten seine einzige Wohnung oder Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat. 

Wahlbenachrichtigung
Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Auenwald eingetragenen Wahlberechtigten haben in den vergangenen Tagen eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl eine Wahlberechtigung vorliegt, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden. Die Benachrichtigung enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl

Briefwahl/ Wahlscheinantrag
Sie können bereits jetzt Briefwahl beantragen z.B. auch online durch den gelben „Wahlbutton“ auf der Homepage der Gemeinde unter www.auenwald.de. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt vermutlich in der KW 8.

Liste der Wahlbezirke in der Gemeinde Auenwald

Wahlbezirk

Wahlberechtigte

Wahllokal

Oberbrüden
Nr. 010-01

Oberbrüden, Mittelbrüden, Heslachhof, Trailhof,
Trailhöfle, Rottmannsberg,
Rottmannsberger Sägmühle,
Utzenhof, Tiefental

Sporthalle in Oberbrüden,
Bruckwiesen 2

Unterbrüden
Nr. 020-02

Sowie die beiden
Briefwahlausschüsse Nr. 900-01 und 900-02

Unterbrüden

Auenwaldhalle in
Unterbrüden,
Beaurepairestraße 5

Lippoldsweiler
Nr. 030-03

Lippoldsweiler, Hohnweiler,
Däfern, Ebersberg, Sauerhof,
Weiher

Mehrzweckhalle in
Hohnweiler, Am Asang 13

 

 

Die offizielle Bekanntmachung der Wahlergebnisse findet ab 18 Uhr im Foyer
der Auenwaldhalle in Unterbrüden, Beaurepairestraße 5, statt.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Zahl der Besucher stark begrenzt sein.
Die Gemeinde Auenwald plant daher zusätzlich eine virtuelle Übertragung der Ergebnisse.
Nähere Informationen hierzu dann zu einem späteren Zeitpunkt.