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Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um die Landtagswahl am 8. März 2026. Dazu gehören unter anderem Details zur Briefwahl, zum Wahlrecht sowie zum Wahlverfahren.
Wahltag
Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden‐Württemberg endet regulär am 30. April 2026. Die Landesregierung hat am 8. April 2025 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 8. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden‐Württemberg bestimmt. Dies wurde im Staatsanzeiger für Baden‐Württemberg in der Ausgabe vom 11. April 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wahlrecht
Die baden‐württembergische Bevölkerung wählt ihre Landtagsabgeordneten alle fünf Jahre. Wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
Die Änderung des Alters für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre erfolgte mit der Reform des Landtagswahlgesetzes vom April 2022.
Wahlverfahren
Durch eine Reform der Landesverfassung und des Landtagswahlgesetzes wurde das Wahlrecht in Baden-Württemberg grundlegend überarbeitet. Künftig verfügen die Wählerinnen und Wähler – wie bei der Bundestagswahl – über zwei Stimmen: Eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei.
Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Davon werden 70 über Kreiswahlvorschläge direkt in den Wahlkreisen gewählt, die übrigen Sitze über die Landeslisten der Parteien vergeben.
Mit der Erststimme wird in jedem Wahlkreis eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt gewählt. Das Direktmandat erhält, wer die meisten Erststimmen im Wahlkreis auf sich vereint (Direktmandat). Die Zweitstimmen, die für die Landeslisten abgegeben werden, entscheiden über die Verteilung der verbleibenden Sitze.
Dabei werden nur die Parteien bei der Sitzverteilung berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der landesweit gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
Briefwahl
Voraussichtlich werden Ende Januar 2026 die Wahlbenachrichtigungen in Auenwald versendet.
Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen. Ein Link wird wieder veröffentlicht.
Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E-Mail an buergerbuero(at)auenwald.de möglich. Bei der Antragstellung per E-Mail müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Wohnanschrift und Ihr Geburtsdatum angeben.
Hinweis zur Versendung der Briefwahlunterlagen
Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen erst nach Eingang der Stimmzettel bei der Verwaltung erfolgen kann.
Die Briefwahlunterlagen können erst nach Erhalt der Stimmzettel versandt werden.
Wahlamt
Gemeinde Auenwald
Hier finden Sie Informationen zu den Wahlen am 9. Juni 2024:
wahlen(@)auenwald.de
Tel.: 07191 5005-10 oder -11
Neuwahl - öffentl. Bekanntmachung
Neuwahl - öffentl. Bekanntmachung Zulassung Bewerbungen
Öffentliche Bekanntmachung - Durchführung der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin
Wahlbekanntmachung - Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg
Öffentliche Bekanntmachung - Wählerverzeichnis Landtagswahl
Öffentliche Bekanntmachung - Einsicht in das Wählerverzeichnis
Öffentliche Bekanntmachung - Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin