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Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg BMI teilt mit, dass das Auswärtige Amt nicht nur den sog. Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht.
Außerdem betont das BMI, dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber auch in diesen Urlaubsfällen aus (vgl. bereits Ausführungen in den 9. Hinweisen der Landeswahlleiterin vom 13.12.2024). Das BMI wäre dankbar, wenn die Gemeinden in ihren Internetauftritten zur Bundestagswahl darauf hinweisen könnten.
Generell:
Auch "im Urlaubsfall" ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen. Insofern unterscheidet sich das weitere Verfahren nicht von den Auslandsdeutschen, die den Kurierweg nutzen wollen. Wie die Gemeinde vorzugehen hat, ist in den genannten 9. Hinweisen der Landeswahlleiterin unter Ziffer 3 ausführlich beschrieben.
Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9 entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird ab Mittwoch, 15. Januar 2025 erfolgen.
Um an der kommenden Bundestagswahl bequem von zu Hause aus teilnehmen zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Briefwahl an.
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden ( § 27 Abs. 1 Bundestagswahlordnung).
Die Briefwahl kann mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigungen beantragt werden.
Die Wahlscheine können über den QR-Code auf der Wahlberechtigung oder wie herkömmlich persönlich, schriftlich, elektronisch und auch über unsere Homepage www.auenwald.de beantragt werden.
Damit Sie Ihre Unterlagen anfordern können, bitten wir Sie, den folgenden Link zu nutzen,
Beim Abruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Wie gewohnt bieten wir aber an – sobald die Stimmzettel eingetroffen sind – dass Wahlberechtigte die Briefwahl auch direkt im Rathaus durchführen können.
Bitte beachten Sie, dass die Anforderung der Unterlagen rechtzeitig bis zum20.02.2025 erfolgen sollte, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Stimme fristgerecht abgeben können. In jedem Fall tragen Sie als Wählerin oder Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.
Bei Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
E-Mail: wahlen@auenwald.de
Tel.: 07191-5005-16
Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Teilnahme an der Bundestagswahl 2025.
Hier finden Sie Informationen zu den Wahlen am 9. Juni 2024:
Die Auszählung der Wahlen erfolgt in 2 Schritten:
Europawahl und Regionalwahl werden am Sonntag, 9.6.2024 ab 18 Uhr vor Ort in den jeweiligen Wahllokalen – also Sporthalle Oberbrüden, Auenwaldhalle Unterbrüden und Mehrzweckhalle Lippoldsweiler - ausgezählt. Die 2 Briefwahlbezirke zählen im OG der Ratsscheuer in Unterbrüden aus.
Danach wird die Auszählung unterbrochen.
Am Montag, 10.6.2024 beginnt die Auszahlung mit der Stimmzettelerfassung für die Kreistags- und Gemeinderatswahl im Rathaus in Unterbrüden.
Um 15 Uhr wird der Gemeindewahlausschuss das vorläufige Endergebnis der Gemeinderatswahl Auenwald in der Ratsscheuer feststellen.
Sowohl die Wahl als auch die Auszählung und die Sitzung des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich.
Das Wahlamt Auenwald
wahlen(@)auenwald.de
Tel.: 07191 5005-10 oder -11
Neuwahl - öffentl. Bekanntmachung
Neuwahl - öffentl. Bekanntmachung Zulassung Bewerbungen
Öffentliche Bekanntmachung - Durchführung der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin
Wahlbekanntmachung - Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg
Öffentliche Bekanntmachung - Wählerverzeichnis Landtagswahl
Öffentliche Bekanntmachung - Einsicht in das Wählerverzeichnis
Öffentliche Bekanntmachung - Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin