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Information gem. Art. 13 Abs. 1 DSGVO für Bewerber
Grundlegende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem.
Art. 13 Abs. 1 DGVO
Gemeinde Auenwald, Lippoldsweilerstraße 15, 71549 Auenwald,
vertreten durch den Bürgermeister Kai-Uwe Ernst,
Tel. 07191/5005-90, E-Mail: info@auenwald.de
datenschutz@auenwald.de
07191/5005-90
Um im Bewerbungsverfahren sachgerechte und rechtmäßige Auswahlentscheidungen treffen zu können, erhebt die Gemeindeverwaltung Auenwald von Bewerbern (m/w/d) Informationen zur Person, zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung, zu fachlichen und persönlichen Qualifikationen sowie ggf. Angaben zu einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung. Diese Angaben, insbesondere Ihre Leistungsnachweise, Lebensläufe, das Anschreiben und sonstigen Unterlagen enthalten personenbezogene Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO.
4. Sind Sie zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet?
Sie sind weder gesetzlich noch auf andere Weise dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Allerdings ist die Bereitstellung dieser Daten für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Die rechtlichen Vorgaben für ein Bewerberauswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen. Das Fehlen der hierfür relevanten Angaben zu Ihrer Person kann somit zur Folge haben, dass wir Sie als Bewerberin oder Bewerber bei der Vergabe des Dienstpostens / der Stelle nicht berücksichtigen können.
5. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
Ihre Daten werden von uns ausschließlich und nur im notwendigen Umfang verarbeitet, um zum Zwecke der Begründung eines Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnisses beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 15 Landesdatenschutzgesetz und §§ 83 bis 85 Landesbeamtengesetz.
6. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?
Zu Ihren personenbezogenen Bewerbungsdaten erhalten nur diejenigen personalverantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Auenwald Zugang, die für die Durchführung des Auswahlverfahrens zuständig sind. Dies sind die Mitarbeitenden des Personalamts sowie die jeweiligen Amts-, Abteilungs- bzw. Sachgebietsleiter der zu besetzenden Stelle. Weiterhin dem Bürgermeister sowie den jeweils zuständigen Gremienvertretern (Gemeinderäte, Beratende Mitglieder). Die Interessenvertretungen (derzeit Personalrat) erhalten die Daten, damit diese ihre Aufgaben nach dem Landespersonalvertretungsgesetz und nach den sozialgesetzlichen Vorgaben erfüllen können
(§ 15 Abs. 2 LDSG).
7. Keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall:
Im Bewerbungs- und Auswahlverfahren setzen wir keine Verfahren einer automatisierten Entscheidungsfindung ein.
8. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?
Sofern kein Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen begründet wird, löschen wir die Bewerbungsdaten / Bewerbungsunterlagen spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Führt das Bewerbungsverfahren zu Ihrer Einstellung, werden Ihre Unterlagen, soweit sie für die Durchführung des Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind, Teil Ihrer Personalakte. Übermittelte Daten, die hierfür nicht erforderlich sind, werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
9. Übermittlung in ein Drittland:
Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt.
10. Ihre Betroffenenrechte:
Als von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person haben Sie, soweit eine Datenverarbeitung im Rechtssinne vorliegt, gegenüber der Gemeindeverwaltung Auenwald im nach datenschutzrechtlichen Vorgaben bestehenden Umfang ein Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art 21. DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Außerdem steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO), insbesondere beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, Tel. 0711/615541-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de.