Gemeinde Auenwald

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3032 Treffer
  1. 1521. Mindestlohn  
    Rathaus-Dienste
    Höhe seit 01.01.2021: EUR 9,50 brutto, ab 01.07.2021: EUR 9,60
    Eine Kommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen…
     
  2. 1522. Miete  
    Rathaus-Dienste
    Unabhängig davon, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie vor und nach Abschluss des Mietvertrags einige wichtige Punkte beachten. Auf den folgenden Seiten finden Sie…  
  3. 1523. Mietvertrag  
    Rathaus-Dienste
    Das Mietrecht für Wohnräume ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Mietvertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten Sie sich auf alle Fälle rechtlich…  
  4. 1524. Midijob  
    Rathaus-Dienste
    Liegt Ihr monatliches Bruttogehalt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR ("Übergangsbereich"), handelt es sich um einen Midijob. Seit 1. Januar 2023 ist die Obergrenze für Midijobs auf 2.000 EUR…  
  5. 1525. Midi- und Minijobs  
    Rathaus-Dienste
    Midijobs
    Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt innerhalb eines Übergangsbereichs von EUR 538,01 bis EUR 2.000 monatlich (im Jahresdurchschnitt;…
     
  6. 1526. Merkzeichen  
    Rathaus-Dienste
    Merkzeichen 1.Klasse
    Dieses Merkzeichen erhalten Sie als schwerkriegsbeschädigte Person nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einem…
     
  7. 1527. Meldung an den Arbeitgeber  
    Rathaus-Dienste
    Sie sollen Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft, sobald Ihnen diese bekannt ist, und den mutmaßlichen Tag der Entbindung informieren. Wenn Sie bei Wiederaufnahme der Arbeit nach der Geburt Ihr…  
  8. 1528. Menschenhandel  
    Rathaus-Dienste
    Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
    Von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution sind in erster Linie Frauen und Mädchen betroffen. Ihnen werden…
     
  9. 1529. Meldepflicht  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich…  
  10. 1530. Meldepflicht  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur…  
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