Altersjubiläen von Bürgerinnen und Bürger aus Auenwald werden auf Wunsch der Jubilarinnen und Jubilare ab dem 70. Geburtstag durch die Gemeinde im Mitteilungsblatt der Gemeinde Auenwald und in der Backnanger Kreiszeitung veröffentlicht. Die freiwillige Meldung des Geburtstages muss bis zum 10. des Vormonats erfolgen.
Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen oder einer sich jährlich wiederholenden Veröffentlichung. Die bisher eingegangenen Widersprüche bleiben bestehen.
Die Meldungen können an das Bürgerbüro der Gemeinde Auenwald, Lippoldsweilerstraße 15, 71549 Auenwald, buergerbuero@auenwald.de
Tel. 07191/5005-16, Fax. 07191/5005-50 gesendet werden.
Kai-Uwe Ernst
Bürgermeister