Gemeinde Auenwald

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Gemeinsam stark: Wärmeplanung im Konvoi der vVG Backnang

Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Backnang zeigte sich schnell, dass eine klimafreundliche Wärmeversorgung nur im Zusammenspiel mit den umliegenden Gemeinden sinnvoll und effizient umgesetzt werden kann. Denn während in Backnang die Wärmenetze und Verdichtungsräume im Fokus stehen, verfügen die vVG-Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal über deutlich größere Flächenpotenziale für Photovoltaik-, Solarthermie-, Windkraft- und Biomassenutzung.

Um die Wärmewende gemeinsam voranzubringen, haben sich die beteiligten Gemeinden entschlossen, ihre Wärmeplanung koordiniert im sogenannten „Konvoi-Modell“ durchzuführen. Das Land Baden-Württemberg fördert diese Form der Zusammenarbeit über das Programm „Freiwillige kommunale Wärmeplanung“, das 80 Prozent der Planungskosten übernimmt. Der Vorteil des Konvoi-Ansatzes: Die Bearbeitung erfolgt zentral und abgestimmt, dennoch erhält jede Kommune ihren maßgeschneiderten Wärmeplan.

Die Arbeiten an der Wärmeplanung laufen seit 2023 und sollen bis Ende 2024 abgeschlossen werden. Damit erfüllt Auenwald die gesetzlichen Anforderungen deutlich vor der bundesweiten Frist und positioniert sich als Vorbild für kleinere Kommunen in Baden-Württemberg.


Bedeutung für Eigentümerinnen und Eigentümer

Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, welche Auswirkungen die kommunale Wärmeplanung auf ihre Gebäude hat und wie diese mit dem sogenannten Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) zusammenhängt.

Grundsätzlich gilt: Die kommunale Wärmeplanung ist zunächst ein strategisches Konzept und keine rechtlich bindende Vorgabe. Weder nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) noch nach dem KlimaG BW entstehen daraus unmittelbare Verpflichtungen für Gebäudeeigentümerinnen oder -eigentümer (§ 23 Abs. 4 WPG).

Erst wenn die Gemeinde in einem nächsten Schritt ein bestimmtes Gebiet als „Ausbaugebiet für ein Wärmenetz“ oder als „Wasserstoffnetzausbaugebiet“ ausweist (§ 26 WPG), greifen die entsprechenden Regelungen des GEG – beispielsweise die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei einem Heizungstausch (§ 71 Abs. 8 Satz 3 GEG).

Selbst dann besteht jedoch keine Pflicht, sich an ein Wärmenetz anzuschließen oder eine bestimmte Heiztechnologie zu verwenden (§ 27 Abs. 2 WPG).

Die Wärmeplanung dient vielmehr dazu, Energiepotenziale zu erkennen, Wärmenetzoptionen zu prüfen und individuelle Lösungsansätze für die Gebäudeversorgung zu erarbeiten. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bietet sie somit wertvolle Orientierung, ersetzt jedoch nicht die individuelle Gebäudeberatung.


Der Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung in Auenwald

Am 20. Oktober 2025 hat der Gemeinderat Auenwald die kommunale Wärmeplanung offiziell beschlossen. Das Dokument bildet nun die strategische Grundlage für zukünftige Entscheidungen rund um die Wärmeversorgung und ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Gemeinde bis 2045 – im Einklang mit den Zielen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg.

Die Planung wurde in enger Zusammenarbeit mit B.A.U.M. Consult und der Klima- und Energieeffizienzagentur (KEEA) erarbeitet. Seit dem Projektstart im Juli 2023 wurden der aktuelle Wärmebedarf, bestehende Heizsysteme sowie die Potenziale für erneuerbare Energien detailliert analysiert.

In Workshops und öffentlichen Veranstaltungen konnten sich Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen – etwa bei der Informationsveranstaltung im Februar 2025, die auf großes Interesse stieß.

Der nun vorliegende Wärmeplan schafft die Basis für künftige Investitionen und Entscheidungen in Auenwald, verpflichtet die Gemeinde aber noch nicht zu konkreten Maßnahmen. Erst bei einem späteren Beschluss zum Bau oder Ausbau eines Wärmenetzes sind vertiefte Planungen und weitere politische Entscheidungen erforderlich.

Der Abschlussbericht der kommunalen Wärmeplanung ist auf der Website der Gemeinde Auenwald veröffentlicht. Mit diesem Schritt setzt Auenwald ein klares Zeichen für Klimaschutz, regionale Zusammenarbeit und eine zukunftsfähige Energieversorgung.



📩 Kontakt:
Für Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Auenwald gerne zur Verfügung:
bauamt(@)auenwald.de




KWP vVG BK Bericht Auenwald