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Fehlender Niederschlag führt zu sinkenden Wasserständen: Nicht nur Wälder und Felder benötigen dringend Wasser
Die Wasserstände und Abflüsse in den Flüssen und Bächen des Rems-Murr-Kreises sind infolge der bereits seit Februar 2025 andauernden Trockenperiode auf besorgniserregend niedrige Werte gesunken. Die aktuellen Wetterprognosen deuten weiterhin auf nur geringe Niederschlagsmengen hin, wodurch weitere Rückgänge der Wasserstände in den kommenden Wochen zu erwarten sind. Insbesondere in den wärmeren Monaten kann die steigende Wassertemperatur in Verbindung mit Sauerstoffmangel zu bedrohlichen Bedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen führen. Jegliche zusätzliche Wasserentnahme aus unseren Bächen und Flüssen verschärft diese Lage.
Das Landratsamt schränkt zum Schutz der Oberflächengewässer deshalb die Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs aus allen oberirdischen Gewässern im gesamten Rems-Murr-Kreis bis zum 30. September 2025 mit der Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2025 ein. Dies gilt für jegliche Form der Wasserentnahme, auch für das Schöpfen mit Eimern und Gießkannen. Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis öffentlich bekannt gemacht und kann dort unter https://www.rems-murr-kreis.de/landratsamt-und-politik/bekanntmachungen eingesehen werden.
Eine Wasserentnahme mittels einer Pumpe ist zudem nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet. Diese kann beim Amt für Umweltschutz des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis beantragt werden. Inhaberinnen und Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis werden darauf hingewiesen, dass die in der Erlaubnis aufgeführten Regelungen zu Entnahmeverboten bei Niedrigwasser bzw. die Regelungen in der Allgemeinverfügung zwingend zu beachten sind. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Erlaubte Wasserentnahmen, in deren Entscheidung noch keine Regelungen zum Einstellen der Wasserentnahme getroffen wurden, werden mit dieser Allgemeinverfügung ebenfalls untersagt. Davon unberührt bleibt derzeit noch die erlaubte Wasserentnahme für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke.
Sollte sich die Situation der Gewässer weiter verschlechtern müssen seitens des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis weitergehende Maßnahmen angeordnet werden.
Weitere Informationen enthält das Merkblatt „Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern“: https://www.rems-murr-kreis.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Ämter/Umwelt/FB_322/MB_Entnahme_230525.pdf
Die aktuellen Wasserstände der Landespegel (u.a. an Rems und Murr) und weitere Informationen zum Niedrigwasser können zudem im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW (https://niz.baden-wuerttemberg.de/) abgerufen werden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Amts für Umweltschutz gerne unter der Telefonnummer 07151/501-2254 oder der E-Mail-Adresse: umweltschutz(@)rems-murr-kreis.de zur Verfügung.