Hauptmenü
- Gemeinde Auenwald
- Rathaus & Service
- Wohnen & Leben
- Kultur & Freizeit
- Wirtschaft & Handel
Wasserrechtsverfahren der Gemeinde Auenwald:
Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Bachverdolung in der Ortsmitte von Auenwald-Oberbrüden
Nach § 73 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist im wasserrechtlichen Verfahren der Erörterungstermin mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Der Erörterungstermin im oben genannten Verfahren findet am
Mittwoch, 29.01.2025 um 09:30 Uhr
im Rathaus Auenwald, Ratsscheuer,
Lippoldsweilerstraße 15, 71549 Auenwald
statt.
In der Verhandlung werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich (§ 73 Absatz 6 i. V. m. § 68 Absatz 1 VwVfG).
Beim Ausbleiben eines Beteiligten am Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden (§ 73 Absatz 6 i. V. m. § 67 Absatz 1 Satz 3 VwVfG).