Bund-Länderbeschluss vom 25.11.2020
Corona-Maßnahmen im Dezember - Übersicht
- Verlängerung des Teil-Shutdowns bis mindestens 20.12.
Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen
- Kontaktbeschränkungen:
max. 5 Personen aus 2 Haushalten dürfen sich treffen
(im privaten und öffentlichen Raum / Kinder unter 14 Jahren werden hier nicht mitgerechnet)
- Einzelhandel:
Verkaufsfläche bis zu 800 m² höchstens eine Person pro 10 m²
Verkaufsfläche ab 800 m² höchstens eine Person pro 20 m²
- Maskenpflicht:
auch vor Geschäften und auf Parkplätzen
draußen dort, wo sich Personen auf engem Raum befinden
in Schulen ab der 7. Klasse (nur in Regionen von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen/10.000 Einwohner*innen/7 Tage)
- Weihnachten:
Weihnachtsferien bundesweit ab dem 19. Dezember
ab dem 23.12. bis 01.01. gilt: Treffen mit Personen aus mehreren Haushalten erlaubt, insgesamt max. 10 Personen (auch hier müssen Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet werden)
- Silvester:
Verzicht auf privates Feuerwerk wird empfohlen, öffentliches ist untersagt
Feuerwerk-Verbot auf belebten Plätzen und Straßen