Gemeinde Auenwald

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Corona-Maßnahmen im Dezember - Übersicht

Bund-Länderbeschluss vom 25.11.2020
Corona-Maßnahmen im Dezember - Übersicht

  • Verlängerung des Teil-Shutdowns bis mindestens 20.12.
    Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen

  • Kontaktbeschränkungen:
    max. 5 Personen aus 2 Haushalten dürfen sich treffen
    (im privaten und öffentlichen Raum / Kinder unter 14 Jahren werden hier nicht mitgerechnet)

  • Einzelhandel:
    Verkaufsfläche bis zu 800 m² höchstens eine Person pro 10 m²
    Verkaufsfläche ab 800 m² höchstens eine Person pro 20 m²

  • Maskenpflicht:
    auch vor Geschäften und auf Parkplätzen
    draußen dort, wo sich Personen auf engem Raum befinden
    in Schulen ab der 7. Klasse (nur in Regionen von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen/10.000 Einwohner*innen/7 Tage)

  • Weihnachten:
    Weihnachtsferien bundesweit ab dem 19. Dezember
    ab dem 23.12. bis 01.01. gilt: Treffen mit Personen aus mehreren Haushalten erlaubt, insgesamt max. 10 Personen (auch hier müssen Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet werden)

  • Silvester:
    Verzicht auf privates Feuerwerk wird empfohlen, öffentliches ist untersagt
    Feuerwerk-Verbot auf belebten Plätzen und Straßen