Gemeinde Auenwald

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Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

In der Gemeinderatssitzung am 2. August wurde grundsätzlich die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen. Nachdem zwischenzeitlich viele Fragen aufgetreten sind, soll die anschließende Zusammenfassung helfen, einige der Fragen zu beantworten.

Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden in der Gemeinde Auenwald bisher nach dem Frischwassermaßstab umgelegt. In der Regel bedeutet dies, dass bei 1 m³ Frischwasserbezug auch 1 m³ Abwassergebühr zu bezahlen sind, unabhängig ob neben dem Schmutzwasser viel, wenig oder gar kein Niederschlagswasser in den Kanal abgeleitet wird. Der Frischwassermaßstab war in der Vergangenheit durch die Rechtssprechung als sachgerechter Maßstab für die Abwassergebühr anerkannt. Nunmehr hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.03.2010 den seitherigen Gebührenmaßstab als rechtswidrig angesehen. Aus dem Urteil leitet sich ausdrücklich auch für kleinere Gemeinden die Verpflichtung ab, die Abwassergebühren nicht mehr nach einem einheitlichen, sondern nach einem für die Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung gesplitteten Gebührenmaßstab zu erheben. Ziel des Urteils ist eine größere Gerechtigkeit bei der Verteilung der Kosten auf die Gebührenzahler.

In der Gebührenkalkulation müssen nun die Kosten der beiden Abwasserarten getrennt ermittelt und getrennte Gebührensätze festgesetzt werden. Der seitherige Frischwassermaßstab kann für die Bemessung bei der Schmutzwasserbeseitigung (z.B. Küche, Bad, WC, Gewerbe usw.) weiterhin beibehalten werden.

Die Schmutzwassergebühr „sinkt“ vermutlich, da die Aufwendungen für die Beseitigung des Niederschlagswassers nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Dafür wird künftig eine separate Niederschlagswassergebühr erhoben, die nach den versiegelten Grundstücksflächen bemessen wird. Dies bedeutet: Wer Flächen hat, die versiegelt / befestigt sind und an den Kanal angeschlossen sind, wie z.B. Dachflächen, Zufahrten, Zugänge, Terrassen, Stell- und Parkflächen, muss dafür eine Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter bezahlen. In vergleichbaren Gemeinden sind dies zwischen 20 bis 50 Cent pro Quadratmeter und Jahr.

Durch die Ermittlung der versiegelten/angeschlossenen Flächen und die separate Kalkulation der jeweiligen Aufwendungen, steigt der Gesamtaufwand für die Auenwalder Gebührenzahler bei der Abwasserbeseitigung. Kleine, wenig versiegelte/angeschlossene Grundstücke bezahlen zukünftig vergleichsweise etwas weniger, als größere, stark versiegelte/angeschlossene Grundstücke.

Sobald weitere Information für unsere Bürger z.B. betreffend Ermittlung der Flächen, vorliegen, werden wir Sie informieren. Dies könnte u.a auch Thema in einer Bürgerinformationsveranstaltung nach der Sommerpause sein.