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Benutzung der Rast- und Spielplätze Ebersberg und Zwiebelberg
Die Satzung über die Benutzung der Rast- und Spielplätze der Gemeinde Auenwald wurde 1991 beschlossen. Besonders in den letzen Jahren gibt es zunehmend Probleme mit nächtlichen Beschädigungen und Lärmbelästigungen. Eine Videoüberwachung wie bei der Forche in Weissach im Tal möchten wir vorerst vermeiden. Stattdessen wollen wir versuchen, die Situation über eine Änderung der Benutzungsbestimmungen und eine stärkere personelle Überwachung zu verbessern.
Schon seither haben angemeldete Besucher Vorrang vor nicht angemeldeten. Ein Problem sind vor allem die nicht angemeldeten Gruppen, die sich hier spät abends und zum Teil nach Abschluss angemeldeter Veranstaltungen treffen. Es kann dann oft nicht festgestellt werden, wer für Verunreinigungen und Beschädigungen verantwortlich ist.
Deshalb hat der Gemeinderat einstimmig folgende neue Regelung beschlossen:
• Feste und Veranstaltungen von Gruppen mit mehr als 10 Personen sind nur mit vorheriger Anmeldung zulässig. Ein Anspruch auf Abschluss eines Benutzungsvertrages besteht nicht.
• Angemeldete private Feste und Veranstaltungen sind in der Nacht zum Sonntag bis 01.00 Uhr, an den übrigen Tagen bis 24.00 Uhr zu beenden. Ohne Anmeldung und schriftliche Genehmigung ist der Rast- und Spielplatz spätestens bis 22.00 Uhr zu verlassen.