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Zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr gibt die Gemeindeverwaltung folgende Hinweise:
In den letzten Tagen begann der Versand der Mitteilungen an jeden Grundstückseigentümer, welche Flächen seines Grundstückes aus Luftbildern als befestigte oder bebaute Flächen entnommen worden sind. Der Mitteilung liegt auch ein Antwortschreiben an die Gemeindeverwaltung bei, das von jedem Grundstückseigentümer gerne zurückgesandt werden kann. Wenn die ermittelten Daten nicht richtig sein sollten, darf jeder Grundstückseigentümer auf dem Antwortbogen eine Berichtigung der Daten zurück geben. Wenn die Daten richtig sein sollten, brauchen Sie keine Antwort zu geben, dann werden die Daten wie mitgeteilt für die Zukunft verwendet.
Sofern Sie einen Beratungsbedarf haben oder einfach nur etwas mitteilen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
a) Sie nutzen die extra Sprechtage der Gemeindeverwaltung am:
Samstag, den 24. November 2012 von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag, den 29. November 2012 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, den 30. November 2012 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag, den 13. Dezember 2012 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
die in der Ratsscheuer in Unterbrüden im Erdgeschoss, Lippoldsweilerstraße 15 stattfinden. Zu diesen Sondersprechtagen nehmen wir Ihre Wünsche, Anregungen und Mitteilungen entgegen und stehen für Auskünfte zur Verfügung: Die Mitarbeiter des Rathauses Herr Ziesmer und Herr Strohmaier sowie vom beauftragten Büro AKU, Heilbronn, Herr Wolfgang Schneider.
Diese 3 Personen sind sachkundig und sollte ein Problem nicht sofort an Ort und Stelle gelöst werden können, wird sich die Gemeindeverwaltung danach mit Ihnen in Verbindung setzen und eine Lösung suchen. Soweit erforderlich und im Einverständnis mit dem Grundstückseigentümer kann bei Notwendigkeit selbstverständlich auch eine Besichtigung an Ort und Stelle erfolgen.
b) Sie nutzen die üblichen Sprechzeiten des Rathauses Unterbrüden, zuständig ist die Abteilung Finanzwesen im 2. Stock (Zimmer 23 und 22).
Allerdings müssen wir dabei darauf hinweisen, dass urlaubsbedingt nicht immer alle Ansprechpartner anwesend sein werden. Alternativ können Sie aber auch folgende Kommunikationsmittel wählen:
Per Fax Zentrale des Rathauses: 07191 / 5005-50
Per Telefon des Rathauses: 07191/ 5005- 61
Die Gemeinde Auenwald hat rd. 2.700 verschiedenartige Grundstücksfälle zu bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass gerade Ihr Fall nicht immer sofort bearbeitet werden kann. Wir können jedoch von der Gemeindeverwaltung aus versprechen, dass niemand vergessen wird.
Die Antwortbögen sollten der Gemeindeverwaltung Auenwald, Lippoldsweilerstraße 15, 71549 Auenwald bis spätestens Donnerstag, den 13. Dezember 2012 vorliegen. Sollte uns bis zu diesem Datum keine Rückmeldung von Ihnen vorliegen, werden wir die von uns anhand der Luftbilder ermittelten Einleitungsflächen zur Gebührenberechnung verwenden. Angesichts der Vielzahl der Antwortbögen, die sicherlich an die Gemeindeverwaltung zurück kommen werden, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir eine Antwort darauf nicht in allen Fällen geben können. Sollten Ihre Flächen bei der nächsten Wasser-/Abwasserabrechnung trotzdem nicht stimmen, können Sie immer noch mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs eine anderweitige Einstufung beantragen.
Weitere Informationen, insbesondere zu den Versiegelungsgraden, können Sie dem folgenden Merkblatt entnehmen: