Gemeinde Auenwald

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  1. 541. Immissionsschutz - Emissionsrelevante Änderung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen  
    Rathaus-Dienste
    Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, eine emissionsrelevante Änderung der Anlage vor der Durchführung der…  
  2. 542. Immissionsschutz - endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen  
    Rathaus-Dienste
    Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, die endgültige Stilllegung der Anlage unverzüglich, spätestens…  
  3. 543. Immissionsschutz - Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben  
    Rathaus-Dienste
    Als Betreiberin oder Betreiber bestimmter industrieller Anlagen müssen Sie regelmäßig die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftschadstoff-Emissionen gegenüber der zuständigen Behörde erklären. Die…  
  4. 544. Immissionsschutz - Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen  
    Rathaus-Dienste
    Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb…  
  5. 545. Immissionsschutz - Betrieb einer bestehenden Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen  
    Rathaus-Dienste
    Als Betreiber einer vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommenen Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) waren Sie verpflichtet diese der…  
  6. 546. Immissionsschutz - Betrieb oder Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen  
    Rathaus-Dienste
    Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der zuständigen…  
  7. 547. Hundehaltung - Namensänderung mitteilen  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

     
  8. 548. Hundesteuer - Befreiung beantragen  
    Rathaus-Dienste
    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.  
  9. 549. Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
    Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
     
  10. 550. Hundesteuer - Hund abmelden  
    Rathaus-Dienste
    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.  
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