Gemeinde Auenwald

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  1. 1491. Mahnung  
    Rathaus-Dienste
    Zahlt Ihr Schuldner nicht, haben Sie die Möglichkeit, ihm eine Zahlungsaufforderung (Mahnung) zu schicken. Eine Mahnung ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner,…  
  2. 1492. Leistungen der Krankenkassen  
    Rathaus-Dienste
    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen umfassen Sach- und Geldleistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten.
    Dazu gehören unter anderem:

    ärztliche,…
     
  3. 1493. Leistungen der Sozialversicherung  
    Rathaus-Dienste

    Krankenversicherung

    Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist nicht vom Beruf oder der Branche abhängig. Die Beiträge zur…
     
  4. 1494. Mitgliederversammlung  
    Rathaus-Dienste
    Die Angelegenheiten des Vereins werden, wenn sie nicht vom Vorstand des Vereins oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet.…  
  5. 1495. Mit 18  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Heranwachsende 18 Jahre alt werden, sind sie volljährig. Damit sind sie für sich selbst verantwortlich. Sie haben fast alle Rechte und Pflichten wie Erwachsene.
    Keine Aufenthaltsverbote  
  6. 1496. Lebenspartnerschaftsvertrag  
    Rathaus-Dienste
    Um Streitigkeiten im Falle der Trennung vorzubeugen, besteht bei fortbestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit, einen Lebenspartnerschaftsvertrag abzuschließen.
    Im…
     
  7. 1497. Mitgliedsbeiträge  
    Rathaus-Dienste
    Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich wie Spenden steuerbegünstigt. Mitgliedsbeiträge an…  
  8. 1498. Mitgliedschaft in einem Verein  
    Rathaus-Dienste
    Wer in einen Verein eintritt, schließt als Mitglied mit dem Verein einen Vertrag. Minderjährige unter 18 Jahren, die in einen Verein eintreten wollen, müssen - von Ausnahmefällen abgesehen - von…  
  9. 1499. Mitteilungen an Behörden und Institutionen  
    Rathaus-Dienste
    Durch die Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben. Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.  
  10. 1500. Mit 14  
    Rathaus-Dienste
    Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

    Adoption

    Jugendliche dürfen ab dem 14. Lebensjahr nicht mehr gegen ihren Willen adoptiert…
     
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