Gemeinde Auenwald

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Notgruppen in den Kindertageseinrichtungen

Wie von der Landesregierung angekündigt, wird die Notbetreuung in Baden-Württemberg  ab dem

27. April 2020 ausgeweitet. Laut Kultusministerium sind Kinder zur Teilnahme berechtigt, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung zeitgleich eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen, von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind, eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind.

Bei selbständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung. Weiterhin bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten oder von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

 

Wir bitten jedoch zu bedenken, dass es sich immer noch um eine Notbetreuung handelt und daher nur

die wirklich dringenden Fälle, in denen es keine andere Möglichkeit gibt, angemeldet werden.

Wir bitten Sie, die Anmeldungen 2 Arbeitstage vor der gewünschten Aufnahme im Rathaus abzugeben bzw. per E-Mail an unsere Kita-Servicestelle zu senden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Frau Uebele, Kita-Servicestelle Telefon 5005-19, uebele(@)auenwald.de