Gemeinde Auenwald

Seitenbereiche

Zur Suche

Seiteninhalt

Bericht über die Gemeinderatsitzung vom 8. November 2010

Bericht über die Gemeinderatsitzung vom 8. November 2010


1. Historische Scheune in Däfern
Da der beauftragte Sachverständige seine Teilnahme kurzfristig absagen musste wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt. Die Bestandsaufnahme der historischen Scheune wird in der nächsten Gemeinderatssitzung am 22. November 2010 vorgestellt.

2. Kindergartensituation in Auenwald
Aktuelle Situation:
In Auenwald hat sich der demographische Wandel ebenfalls bemerkbar gemacht. Wurden vor 10 Jahren durchschnittlich noch 80 Geburten pro Jahr gezählt, kommen heute weit weniger als 60 Kinder auf die Welt. Trotzdem haben die Kinderzahlen in unseren 4 Kindergärten nicht abgenommen. Dies liegt zum einen daran, dass vor Jahren der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren eingeführt wurde. Heute kommen nicht wenige Kinder zwischen 1 bis 3 Jahren hinzu, bis 2013 rechnet man mit 34 Prozent eines Jahrgangs. Die Größe einer Kindergartengruppe ist wiederum abhängig von der Altersstruktur. Waren noch in den 70er Jahren ursprünglich bis zu 28 oder 30 Kinder in einer Gruppe, sind es heute maximal 25, im Ganztagesbetrieb nur noch 20 und bei einer Kleinkindgruppe bis zu 10 Kinder.

Gerade im Kleinkindbereich ist die Nachfrage ungebrochen. So sind die Kleinkindgruppen in unseren Kindergärten Stockrain und Brückenweg voll belegt, für eine dritte Gruppe (maximal 10 Kinder) sind innerhalb kurzer Zeit bereits 8 verbindliche Anmeldungen eingegangen. Auch die Ganztagesbetreuung wird – ebenso im Kleinkindbereich – nachgefragt, genau so wie die verlängerten Öffnungszeiten bis 14.30 Uhr.

a) Bedarfsplanung
Das Sozialgesetzbuch SGB VIII, §24a, (mit Übergangsregelung) verlangt einen stufenweisen Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren und bis zum Jahr 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot für 34% der Kinder von 1 bis 3 Jahren.
Bei rund 50 Kindern pro Jahrgang wären dies in Auenwald ca. 34 Plätze, also 4 Gruppen, nicht wie bisher nur zwei Gruppen. Deshalb und aufgrund der bereits vorliegenden Anmeldungen ist es notwendig, kurzfristig eine neue Kleinkindgruppe einzurichten. Bei einem nicht bedarfsgerechten Angebot und Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses müssten manche Eltern ihre Kinder in auswärtigen Tagesstätten anmelden mit der Folge, dass die Wohnsitzgemeinde dafür nicht unerheblich zu den Kosten herangezogen wird.

Aufgrund der abnehmenden Geburtenzahlen rechnet man im Kindergarten Lippoldsweiler damit, dass in den nächsten Jahren ein Gruppenraum frei werden kann, so dass hier eine weitere Kleinkindgruppe eingerichtet werden kann. Mit der jetzt vorgeschlagenen Einrichtung einer Kleinkindgruppe in Oberbrüden kann dann bis 2013 der Rechtsanspruch für alle 1- bis 3-Jährigen erfüllt und in allen Ortsteilen ein entsprechendes Angebot gemacht werden.

b) Einrichtung einer weiteren Kleinkindgruppe für Kinder unter 3 Jahren
Für die kurzfristige Einrichtung einer weiteren Kleinkindgruppe wurden mehrere Alternativen untersucht. Um schnell und kostengünstig den Bedarf decken zu können, schlug die Verwaltung die Umnutzung der ehemaligen Verwaltungsstelle im ehemaligen Schulhaus Oberbrüden vor. So müsste die Gemeinde beispielsweise im Gegensatz zu einem notwendigen Erweiterungsbau und Kosten bis zu 400.000 € (davon etwa 120.000 € Zuschuss) lediglich maximal 25.000 € (rund 20.000 € Zuschuss) in die Hand nehmen und hätte in kürzester Zeit ein fertiges Betreuungsangebot. Die in Frage kommenden Räumlichkeiten im alten Schulhaus Oberbrüden werden derzeit noch als Materiallager der Montessori-Eltern-Kind-Gruppe und zur Unterbringung der Bücher des TSV Oberbrüden und für den Bücherflohmarkt genutzt. Für die Montessori-Gruppe besteht die Möglichkeit, in die darüber liegende leerstehende Wohnung umzuziehen, eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung wurde bereits beantragt. Der TSV Oberbrüden mit seinem Bücherflohmarkt könnte, sofern baurechtlich möglich, ins alte Rathaus Unterbrüden (OG) umziehen.

Die Kindergartenfachberaterin Sylvia Wingenfeld erläuterte das Raumkonzept für die neue Kleinkindgruppe in Oberbrüden: In den gut belichteten Räumlichkeiten im Erdgeschoss, die früher als Verwaltungsräume genutzt wurden, steht ein Gruppenraum mit einer Grundfläche von 33 m² zur Verfügung. Darüber hinaus kann das frühere Bürgermeister¬sprechzimmer mit einer Größe von 23 m² als Schlaf-/Ruheraum umgenutzt werden. Ein Wickelplatz mit Kinder-WC ist im Vorraum des ehemaligen Lehrer-WC´s günstig zu platzieren. Der Zugang zum Gebäude ist von Norden aus behindertengerecht, von Süden aus zusätzlich über eine Treppenanlage möglich und kann in der Form beibehalten werden. Nutzungskonflikte mit dem Bürgersaal, der tagsüber gelegentlich als Bewegungsraum genutzt werden könnte, sind kaum zu erwarten. Insoweit könnte auch die dort eingebaute Teeküche problemlos mitgenutzt werden.

Günstig wird auch die vorhandenen Grünanlage zwischen der Gaststätte Adler, der Sängerhalle und dem Schulhaus sowie die Möglichkeit erachtet, zusätzlich einen kleinen eingezäunten Bereich mit kleinkindgerechten Spielgeräten und einem Sandkasten einzurichten. Diese Anlage könnte vom Bauhof hergestellt werden. Die Außenspielanlage könnte im Frühjahr angelegt werden, so dass sie zum Beginn der nächsten Außenspielsaison zur Verfügung steht.

Die Investitionen wären neben den kleineren Schönheitsreparaturen (Anstrich, Bodenbelag) vor allem Kleinkinderausstattung und -spielsachen, die beim Umzug in einen „Regel“-Kindergarten mitgenommen werden könnten.

Der Gemeinderat begrüßte die Einrichtung einer neuen Kleinkindgruppe und beauftragte die Verwaltung einstimmig, die notwendigen Schritte zur zeitnahen Realisierung einzuleiten.


3. Wassertretbecken in Unterbrüden: Vorstellung der Genehmigungsplanung
Das Planungsbüro Heitzmannplan aus Weissach im Tal hat im Auftrag der Gemeinde Auenwald einen Vorentwurf für die Anlage eines Wassertretbeckens an der Einmündung des Wassergrabens im Gewann „Eierleswiesen“ in den Brüdenbach erstellt, das dort in den Gesamtzusammenhang einer neuen Freizeitanlage eingebunden worden ist. Die Planung wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.7.2009 vorgestellt und akzeptiert.

Nach Bedenken aus dem Bereich der Landwirtschaft wurde die Planung gemeinsam mit dem direkt betroffenen Landwirt besprochen und auch Kontakt zu den Fachbehörden aufgenommen. Bedenken bezüglich der üblichen Lärm- und Geruchsemissionen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb mit dem Ergebnis, dass die Nutzer der Freizeitanlage ein berechtigtes Interesse an der Beseitigung dieser Störungen durchsetzen könnten, sind auch nach Auffassung aller Fachbehörden unbegründet. Dies gilt auch für Lärmemissionen aus einem der Landwirtschaft angegliedertem Gewerbebetrieb.

Um bei extremen Witterungsverhältnissen wie Starkregen die Gefahr einer Belastung des Wassertretbeckens mit Keimen aus dem Bereich der Landwirtschaft weitgehend auszuschließen, wurde die Entnahmestelle für das Wasser aus dem dortigen Bachlauf weiter Gewässer aufwärts verlegt. Mit dieser Planung ist jetzt auch der dort ansässige Landwirt einverstanden. Auch die Bedenken und Anregungen der angrenzenden Grundstückseigentümer bzw. deren Bewirtschafter wurden bei der Planung berücksichtigt.

Die Planung wurde im Übrigen auch mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis abgestimmt. Durch die weiter bachaufwärts liegende Wasserentnahme konnte das Wassertretbecken etwas weiter vom Gewässer abgerückt und auf das vorhandene Geländeniveau angehoben werden. Mit dem jetzt geplanten Wassertretbecken wird der Gewässerrandstreifen entsprechend den Vorgaben des Wassergesetzes mit einer Breite von 10 m frei gehalten und der Umfang der Erdarbeiten reduziert. Letztlich können durch diese Maßnahmen auch Kosten eingespart werden.
Das Planungsbüro Heitzmannplan rechnet für die Erstellung des Wassertretbeckens mit Kosten von 10.500 Euro. Dafür hat die Gemeinde eine Zuschusszusage von 7.000 Euro. Weitere Kosten in Höhe von mehr als 40.000 Euro für die Erholungseinrichtung mit Armbecken, Ruhe- und Bewegungsbereichen könnten hinzukommen. Für die Platzgestaltung könnten Zuschüsse aus den Co-Finanzierungsmitteln des Landschaftsparks Murr in Höhe 50 % beantragt werden.

Der Großteil des Gemeinderats begrüßte grundsätzlich die Schaffung eines Tretbeckens als eine wichtige Erholungseinrichtung. Jedoch warfen einige Räte die Frage auf, ob es bei der derzeitigen Finanzsituation nicht ratsam sei, das Projekt zu schieben. Auch sollte für die derzeitig noch aufgestellten Container ein Alternativstandort gesucht werden. Um den zugesagten Zuschuss nicht zu verlieren, schloss sich die Mehrheit des Gemeinderats dem Vorschlag der Verwaltung an, mit den rechtlichen und technischen Vorarbeiten zur Realisierung des eigentlichen Tretbeckens zu beginnen. Im Zuge der Haushaltsberatungen könne dann über das ob und wie einer Ausgestaltung des Platzes entschieden werden.

4. Elektrizitätswirtschaft
a) Änderung der Verbandssatzung des Neckarelektrizitätsverbands (NEV)
Die Gemeinde Auenwald ist seit 1973 Mitglied des im Jahr 1917 von Landkreisen gegründeten Neckar-Elektrizitätsverband (NEV). Der NEV ist ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband mit der Aufgabe, seine Mitglieder auf dem Gebiet der Elektrizitätsversorgung zu unterstützen und zu beraten. Die derzeitige Verbandssatzung stammt aus dem Jahr 1973 und wurde seither nur in einzelnen Passagen (z.B. Umstellung auf Euro) angepasst. Eine Änderung zur Anpassung an die geänderte Rechtslage, vor allem an das Energiewirtschaftsgesetz, ist deswegen erforderlich. Auch die Landeskartellbehörde hält diese vorgesehenen Änderungen für dringend geboten. In der gemeinsamen Sitzung mit den Gemeinderäten aus Althütte und Allmersbach im Tal am 27. April 2010 wurde bereits über einen Entwurf der Satzungsänderung beim Zweckverband NEV beraten und der damaligen Änderungssatzung zugestimmt. Nach nochmaliger rechtlicher Prüfung wurde die Fassung vom April überarbeitet und liegt nun mit Stand vom 24. Juni 2010 zur endgültigen Beschlussfassung vor, die in der Verbandsversammlung Ende November vorgesehen ist.
Da der Bürgermeister die Gemeinde in der Verbandsversammlung des NEV nach den Regelungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vertritt und diese Satzungsänderung sehr weitgehend ist, erschien es sinnvoll, dass der Gemeinderat entscheidet, ob dem Bürgermeister ein Votum mitgegeben werden soll. Der Gemeinderat schloss sich einstimmig dem Verwaltungsvorschlag zur Satzungsänderung an und ermächtigte den Bürgermeister, der Änderung der Verbandssatzung des NEV in der nächsten Verbandsversammlung zuzustimmen.

b) Zustimmung zur Beteiligung des NEV an Netzgesellschaften
In der nächsten Verbandsversammlung des NEV wird auch über eine Beteiligung des Verbandes an einer oder mehreren Netzgesellschaften abgestimmt, damit eine mehrheitliche (51 %ige) kommunale Übernahme der Stromverteilnetze im Verbandsgebiet ermöglich werden kann. In der gemeinsamen Sitzung mit den Gemeinderäten aus Althütte und Allmersbach im Tal am 27. April 2010 wurde der Bürgermeister bereits vom Gemeinderat zu dieser Zustimmung ermächtigt. 

Zur Klarstellung wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Beteiligung des NEV an den geplanten beiden Netzgesellschaften nichts mit der Entscheidung der Gemeinde über den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages zu tun hat oder diese Entscheidung präjudiziert. Das NEV-Modell einer mehrheitlichen Stromnetzübernahme ist eine von mehreren Alternativen, über die jede Gemeinde unabhängig und allein entscheiden kann und muss.

c) weiterer Fortgang des Verfahrens wegen Auslaufen des Stromkonzessionsvertrags
Ebenfalls in der gemeinsamen Sitzung am 27. April 2010 wurde den Gemeinderäten durch den unabhängigen Berater Dr. Gersemann die notwendigen Handlungsschritte und möglichen Optionen im Zuge des auslaufenden Stromkonzessionsvertrags mit der Süwag zum 31.12.2012 aufgezeigt. Am 22. Oktober 2010 fand auf Einladung der Stadt Backnang nun ein weiteres Gespräch unter Beisein des Beraters Dr. Gersemann statt. Beteiligt waren neben der Gemeinde Auenwald noch die Gemeinden Allmersbach im Tal, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal und die Städte Murrhardt und Winnenden. Alle anderen Gemeinden im Bereich oberes Murrtal haben sich bereits gegen eine weitere Kooperation ausgesprochen und nehmen daher die Gelegenheit nicht wahr, sich die Auswahl noch weiterer Optionen offen zu halten.

Angedacht werden sollte, so Dr. Gersemann, dass möglichst im gemeinsamen Verbund mit den noch verbleibenden Städten und Gemeinden, die Bewerber um die Konzessionsverträge abgelöst vom eigentlichen Inhalt des Konzessionsvertrags ein Geschäftsmodell anzubieten haben, in dem die zukünftige Zusammenarbeit und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt werden. Nur so sei es möglich, für jede einzelne Gemeinde die vorteilhafteste Lösung für die Zeit nach dem Jahr 2012 zu erreichen.

Es wurde sich darauf verständigt, dass als nächster notwendiger und gesetzlich vorgeschriebener Schritt die Anzeige des Endes des bisherigen Konzessionsvertrags in Verbindung mit der Aufforderung an Bewerber sich um die weitere Konzession zu bewerben Mitte November im elektronischen Bundesanzeiger vorgenommen werden sollte.

Es bestand auch Einigkeit darüber, dass unter Federführung durch das Büro Gersemann & Kollegen die Ausschreibung aller genannten Städte und Gemeinden möglichst in einer Anzeige veröffentlicht wird, um möglichen Anbietern aufzuzeigen, dass nicht nur Einzellösungen gefragt sind, sondern auch ein gemeinsames Geschäftsmodell über das Gebiet der beteiligten Gemeinden angestrebt werden kann. Das Ende der Bewerbungsfrist wird einheitlich auf den 31. Mai 2011 festgelegt. Sofern sich einzelne Bewerber finden, die ein gemeinsames Geschäftsmodell anstreben, werden diese auch möglichst schon vor Ende der Bewerbungsfrist die Möglichkeit haben, dieses den Gemeinden unter Beteiligung von Vertretern der Gemeinderäte vorzustellen.

Das Gremium schloss sich dem Vorschlag der Verwaltung zur gemeinsamen Ausschreibung der Konzession wie beschrieben einstimmig an. Die weiteren Schritte bezüglich der Stromkonzession und der Bewertung neuer Geschäftsmodelle für die Elektrizitätsversorgung wird weiterhin gemeinsam und in Abstimmung mit den benachbarten Städten und Gemeinden erfolgen.


5. Feuerwehrgerätehaus Unterbrüden: Sanierung und Verbesserung der Wärmedämmung am Flachdach

Das Flachdach im Feuerwehrgerätehaus bzw. DRK-Gebäude ist teilweise undicht. Betroffen ist eine Gesamtfläche von ca. 220 m², die als Flachdach mit vollflächig verklebter Glasschaumdämmung in extensiver Begrünung von der Firma Philipp aus Aspach mangelhaft ausgeführt wurden. Durch Undichtigkeiten treten jetzt im Gebäude teilweise Folgeschäden auf, so dass die Dachsanierung umgehend erfolgen sollte.

Die zuständige Architektin, Prof. Antje Krautter aus Stuttgart, hat die Flachdachsanierung so geplant, dass durch zusätzlich aufgebrachte Gefälle-Dämmplatten dem Wasser jetzt auch eine deutliche Fließrichtung vorgegeben wird. Zur bisher vorhandenen Schaumglasdämmung mit einer Dicke von 12 cm kommt eine Zusatzdämmung von 9 cm dazu, was den Wärmeschutz des Gebäudes deutlich verbessert. Entsprechend den Erfahrungen am sanierten Pultdach der Grundschule in Auenwald-Oberbrüden soll die Dachfläche anschließend auch wieder begrünt werden.

Die Gesamtkosten für den Rückbau der vorhandenen Dachfläche, die notwendige zusätzliche Wärmedämmung und die anschließende Dachbegrünung und Dachrandausbildung verursacht Baukosten in Höhe von maximal 34.000 Euro.

Aus der Mitte des Gemeinderats kam der Vorschlag, alternative Lösungen und Techniken zum bisherigen Flachdach, zum Beispiel ein Pultdach, zu überprüfen. Die Architektin hingegen konnte sich aufgrund der Dreiecksform des Daches kein Pultdach oder ähnliches vorstellen und rechnete allein für eine Machbarkeitsstudie mit mehreren Tausend Euro Planungskosten – dies wollte hingegen der Gemeinderat nicht finanzieren. Gleichwohl sollen an einem Termin vor Ort nochmals alle in Frage kommenden Alternativen durchgesprochen werden.
Auf Antrag aus der Mitte des Gemeinderats behält sich die Gemeinde das Recht vor, selbst eine Fotovoltaikanlage auf dem sanierten Dach zu installieren.

6. Erbbaurechtsvertrag für das Vereinsheim des TSV Oberbrüden
hier: Zustimmung zur Dachsanierung mit Aufbau einer Solarthermischen- und Fotovoltaikanlage und zur Belastung des Erbbaurechts

Das Vereinsheim mit Gaststätte des TSV Oberbrüden e.V. wurde vom Verein auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst. 283, Gemarkung Oberbrüden, erstellt. Mit dem Verein wurde anlässlich der Sanierung der Umkleidekabinen am 27.06.2002 ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, der eine Laufzeit bis zum 30.06.2052 vorsieht. Inhalt des Erbbaurechts ist der Betrieb des Vereinsheims durch den Sportverein.
Der Vorstand des TSV Oberbrüden hat die Gemeindeverwaltung über geplante Baumaßnahmen informiert, die in Kürze durchgeführt werden sollen. Auf dem Dach des Vereinsheims soll eine Solaranlage zur Brauchwassererhitzung, insbesondere für die Duschen, und eine Fotovoltaikanlage mit einer Leistung von 17,76 kWp installiert werden. Zuvor muss das Dach grundlegend saniert und auch erstmalig isoliert werden.
Gemäß den Regelungen im Erbbaurechtsvertrag muss die Gemeinde als Grundstückseigentümerin vor der Errichtung von Bauwerken jeder Art dem Bau zustimmen.

Hinsichtlich der Höhe der Hypothek wird vorgeschlagen, diese auf die Investitionsbeträge für die Dachsanierung und die Solaranlage, mit einem geringen Zuschlag für unvorhergesehene Ausgaben, somit auf insgesamt 65.000 € zu beschränken. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins wurden erst vor kurzem im Zusammenhang mit der oben erwähnten Gewährung einer Ausfallbürgschaft geprüft und geben ebenfalls zu keinen Bedenken Anlass.

Der Gemeinderat gab einstimmig die Zustimmung zur vorgesehenen Baumaßnahme. Ebenfalls zugestimmt wurde die Eintragung einer Grundschuld zu Lasten des Erbbaurechts für das Vereinsheim im Erbbaurechts¬grundbuch des TSV Oberbrüden e.V. in Höhe von maximal 65.000 € an zweiter Stelle hinter dem Vorkaufsrecht der Gemeinde Auenwald.