Gemeinde Auenwald

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Rast- und Spielplätze

Eine Rast nach einer ausgedehnten Wanderung oder ein sommerliches Grillfest mit der ganzen Familie und vielen Freunden ... hier bieten sich die Rast- und Spielplätze in Auenwald an!

Bitte beachten Sie hierbei:

  • Feste und Veranstaltungen von Gruppen mit mehr als 10 Personen sind nur mit vorheriger Anmeldung zulässig. Ein Anspruch auf Abschluss eines Benutzungsvertrages besteht nicht.
  • Es sind Gruppen mit maximal 60 Personen zulässig.
  • Die Kosten betragen 20,00 €. Es ist zusätzlich eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen.
  • Angemeldete private Feste und Veranstaltungen sind in der Nacht zum Sonntag bis 01.00 Uhr, an den übrigen Tagen bis 24.00 Uhr zu beenden. Ohne Anmeldung und schriftliche Genehmigung ist der Rast- und Spielplatz spätestens bis 22.00 Uhr zu verlassen.

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