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Die Gemeinde Auenwald bietet im Gewerbegebiet „Hofäcker“, Ortsteil Mittelbrüden, einen Gewerbebauplatz mit einer Fläche von 2.690 m², zum Verkauf an.
Bei Bedarf ist auch eine hälftige Teilung der Fläche möglich (1.345 m²).
Nähere Angaben zur Bebaubarkeit des Gewerbebauplatzes (ehemaligen Flst. – Nr. 277) können auf der Homepage der Gemeinde Auenwald unter „Wohnen & Leben –Bauplätze & Bebauungspläne“ bereitgestellten Bebauungsplan mit Textteil entnommen werden.
Der Verkaufspreis beträgt 110 €/m² voll erschlossen. Die Hausanschlusskosten für Kanal und Wasserleitung sind im Kaufpreis nicht enthalten.
Nach Festsetzung des Bebauungsplans sind ausnahmsweise auch Betriebsinhaberwohnungen zulässig, soweit diese in das Gewerbeobjekt integriert sind. Bei Planung einer ergänzenden Wohnnutzung wird zusätzlich ein Wohnzuschlag von 150 €/m², mindestens jedoch 15.000 € erhoben.
Die auf dem Grundstück gelagerte Erde ist Teil des Bodenmanagementkonzeptes und muss vom Erwerber noch in den Erdboden eingebracht werden.
Die Vergabe des Bauplatzes erfolgt durch den Gemeinderat. Sollten Sie Interesse am Kauf des Bauplatzes haben, bitten wir Sie als Entscheidungsbasis für den Gemeinderat bis spätestens 02.11.2023 Ihre Bewerbung mit folgenden Angaben einzureichen:
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung, Finanzverwaltung, Lippoldsweilerstraße 15, 71549 Auenwald, E-Mail-Adresse: kadel@auenwald.de. Für Fragen zum Verkauf steht Ihnen gerne Frau Kadel, Tel: 5005-25 zur Verfügung.
Sollten Sie baurechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Mayer, Tel.: 5005-35.
Für all diejenigen, die mit dem Gedanken spielen einen Bauplatz zu erwerben, bietet die Gemeinde Auenwald die Möglichkeit an auf einer Interessentenliste eingetragen zu werden. So können wir Sie informieren, wenn gemeindeeigene Bauplätze zur Verfügung stehen.
Senden Sie dazu das nachfolgende ausgefüllte Formular an Frau Kadel per E-Mail an kadel(at)auenwald.de oder per Post an unsere Kämmerei. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung über die Aufnahme auf der Interessentenliste.
Antrag für die Aufnahme auf die Interessentenliste für einen Wohnbauplatz
Antrag für die Aufnahme auf die Interessentenliste für einen Gewerbebauplatz
Wir weisen darauf hin, dass die Eintragung in der Interessentenliste keinerlei Ansprüche auf Erwerb eines Bauplatzes darstellt.