Gemeinde Auenwald

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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bruckwiesen - Lebensmittelmarkt“ in Auenwald, Gemarkung Oberbrüden

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 17.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Bruckwiesen - Lebensmittelmarkt“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig zu beteiligen.

 

Ziel ist es, die Lebensmittelversorgung für die beiden Ortsteile Ober- und Mittelbrüden sicherzustellen, weil der bisherige Markt in Mittelbrüden nicht auf die neuen Anforderungen ausgerichtet werden kann und daher aufgegeben werden muss. Der neue Standort könnte südlich der Sporthalle und westlich des Sportplatzes an der Kreisstraße liegen. Die Lage im Wasserschutzgebiet erfordert hier allerdings erhöhte Anforderungen an die Bauausführung.

 

Grundlage ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung jeweils in der Fassung vom 17.07.2023, erstellt von der Ingenieurbüro Roosplan, und die Auswirkanalyse sowie der Standortvariantenvergleich. Gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit werden zu diesem Planungsstand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört und um Stellungnahme gebeten. Mit der Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte wurde gemäß § 4b BauGB das Büro ROOSPLAN aus Backnang von der Gemeinde Auenwald beauftragt.


Wir bitten Sie Ihre Stellungnahme zum vorgelegten Bebauungsplanvorentwurf

bis zum 17.09.2023

an

ROOSPLAN

Adenauerplatz 4

71522 Backnang

gerne auch elektronisch an

stellungnahmen(@)roosplan.de einzureichen.

 

Sollten Sie bis zu diesem Termin keine Stellungnahme abgegeben haben, gehen wir davon aus, dass Ihre Belange nicht berührt sind. Für weitere Informationen oder Papierfassungen können Sie sich gerne an Herrn Karsten Heuckeroth, Tel. 07191 73529-51 wenden.

 

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung.

Die Bebauungsplanunterlagen können Sie auch ab dem 31.07.2023 unter

https://www.auenwald.de/de/rathaus-service/bebauungsplaene  einsehen.

 

21.014_Auenwald_Bruckwiesen_TEXTTEIL
21.014_Auenwald_Bruckwiesen_Planteil
21.014_Auenwald_Bruckwiesen_Begründung
21.014_Auenwald_Bruckwiesen Anl-4 Auswirkanalyse 
21.014_Auenwald_Bruckwiesen Anl-5 Standortvariante
21.014_Auenwald_Bruckwiesen Anl-6 MB_Bauen im WSGII und Abwasserleitung

 

 

 

 

 

Bebauungspläne

Bebauungsplan "Scheurengärten I 1. Änderung"

Inkrafttreten des Bebauungsplans "Scheurengärten I 1. Änderung" und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften.

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 19.02.2024 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Scheurengärten I 1. Änderung" bestehend aus Lageplan vom 19.02.2024 und Textteil vom 23.10.2023/19.02.2024 nach § 10 BauGB i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke: Flst.-Nr. 332/4, Flst.-Nr. 332/1, Flst.-Nr. 328/5, Flst.-Nr. 36/10 und Flst.-Nr. 36/2 der Gemarkung Lippoldsweiler. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Lippoldsweiler. Das nördlichste Baufeld kann über die kurze Erschließungsstraße auf dem Flurstück 332/1 angefahren werden. Die Erschließung der beiden weiteren Baufelder erfolgt über die Straße „Scheurengarten“. Der Geltungsbereich umfasst ca. 4.100 m² Fläche.

"Scheurengärten I 1. Änderung" Plan

"Scheurengärten I 1. Änderung" Textteil

"Scheurengärten I 1. Änderung" Begründung

"Scheurengärten I 1. Änderung" Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

"Scheurengärten I 1. Änderung" Anregungen

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss

 

Bebauungsplan "Mühlwiesen und Tal - 6. und 7. Änderung"

Inkrafttreten des Bebauungsplans "Mühlwiesen und Tal – 6. und 7. Änderung"
und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 11.12.2023 in öffentlicher Sitzung den
Bebauungsplan "Mühlwiesen und Tal – 6. und 7. Änderung" und die dazugehörenden örtlichen
Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und §
74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg
(GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen.
 

Ziel der 6. Änderung ist es durch eine Änderung im Textteil zu ermöglichen die Dachgeschosse
auszubauen, auch wenn dadurch eine zweistöckige Bauweise entstehen würde. Der Bauherr
auf dem Grundstück Bachstraße 34 möchte das Wohngebäude aus den frühen sechziger
Jahren abbrechen und durch einen zeitgemäßen Neubau ersetzen.

Ziel der 7. Änderung ist es den zeitgemäßen Neubau eines Einfamilienhauses
(Wohnblockhaus) in zweigeschossiger Bauweise zu ermöglichen. Das Plangebiet der 7.
Änderung umfasst das Flst.-Nr. 733 an der Ecke Bachstraße – Wengertsberg im Ortsteil
Mittelbrüden. Der Geltungsbereich etwa 0,09 ha. Die Fläche liegt vollständig im
Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal von 1962.

Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 7. Änderung Planteil

Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 6.-7. Änderung Textteil

Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 6.-7. Änderung Begründung

Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 6.-7. Änderung Abwägungsvorschlag

Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 6.-7. Änderung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss
 

 

Bebauungsplan Gartenäcker - 1. Änderung

Im Rahmen eines Bauantrages wurde für die Erweiterung bzw. Aufstockung eines Gebäudes der Bebauungsplan angepasst. Um nicht nur eine Insellösung zu schaffen, erstreckt sich der Geltungsbereich auf die benachbarte Bebauung.

Die Gemeinde fördert damit die Möglichkeit zur Nachverdichtung bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächen.

 

Gartenäcker - 1. Änderung Plan

Gartenäcker - 1. Änderung Textteil

Gartenäcker - 1. Änderung Begründung

Gartenäcker - 1. Änderung Artenschutz

Gartenäcker - 1. Änderung Abwägung

Gartenäcker - 1. Änderung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Stockrain II - 1. Änderung

Starke Gärten - 2. Änderung

Das Plangebiet umfasst ausschließlich das Flst.-Nr. 173/2 der Gemarkung
Unterbrüden und liegt am Rand des Ortsteils Unterbrüden.
Es wird von der Straße Kaffeeberg und der südlich verlaufenden
Auenstraße erschlossen. Der Geltungsbereich umfasst 1.300
m² Fläche. Es grenzen an:
• im Norden: bestehende Wohnbebauung
• im Osten: eine Straßenkreuzung zwischen Kaffeeberg Straße
und Auenstraße
• im Süden: Auenstraße und freie Landschaft
• im Westen: bestehende Wohnbebauung
 

Starke Gärten 2.Änderung Lageplan

Starke Gärten 2.Änderung Textteil

Starke Gärten 2.Änderung Begründung

Starke Gärten 2.Änderung Artenschutzrechtliche Prüfung

Starke Gärten 2.Änderung Abwägung

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss

 

Grundweg - 1. Änderung

Das Plangebiet umfasst nur das Flst. 514/4.
Es liegt vollständig innerhalb des seit dem 01.07.1976 rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes „Grundweg“, der ein allgemeines
Wohngebiet festsetzte und entsprechend genutzt wird. Südwestlich
grenzt das Grundstück an den unüberplanten Außenbereich.

Grundweg 1.Änderung Lageplan

Grundweg 1.Änderung TEXTTEIL

Grundweg 1.Änderung BEGRÜNDUNG

Grundweg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

Grundweg 1. Änderung Abwägung

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss

Häfneräcker - 3. Änderung

Das Plangebiet umfasst die Flst.-Nr. 111 und 120 (je teilweise) der Gemarkung Unterbrüden
und liegt im Westen des Ortsteils Unterbrüden inmitten der bestehenden Bebauung. Die
Flächen südlich, westlich und südöstlich sind durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan
Häfneräcker erfasst, der eine Wohnbebauung vorsah und entsprechend genutzt wird.

Auenwald Häfneräcker 3.Änderung PLAN

Auenwald Häfneräcker 3.Änderung TEXTTEIL

Häfneräcker 3.Änderung BEGRÜNDUNG

Häfernäcker 3.Änderung Abwägung

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss

 

 

 

 

 

Gewerbegebiet Hofäcker

Das Plangebiet liegt östlich der Ortslage des Teilorts Oberbrüden. Es grenzt im Süden an das bestehende Gewerbegebiet „Im Anwänder“ und im Norden und im Westen an die offene Feldlage.

Gewerbegebiet Hofäcker Lageplan
Gewerbegebiet Hofäcker Textteil

Heslachhof

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand in direktem Anschluss an die bestehende
Bebauung. Es wird von der Heslachhöfer Straße aus erschlossen. Die Fläche umfasst ca.
2.270 m² Brutto-Fläche. Es grenzen an:
im Norden: bestehende Betriebs und Wohngebäude und die Heslachhöfer Straße
im Osten: offene Streuobstwiesenflächen
im Süden: offene Streuobstwiesenflächen
im Westen: ein Feldweg und offene Grünlandflächen

Die im Heslachhof ortsansässige Firma "Krauss - Maschinenbau" stellt in einmaliger Konstruktion
Spezial-Landmaschinen (u. a. Apfelauflesemaschinen) her. Diese Maschinen haben
einen bedeutenden technischen Anteil an der Pflege der Streuobstwiesen-Kulturlandschaft.
Aufgrund der Arbeitserleichterungen, die diese Maschinen bedeuten, können z.T. auch steilere
Lagen geerntet werden.

Heslachhof Lageplan

Heslachhof Textteil

„Zentrales Feuerwehrgerätehaus und Bauhof - 1.Änderung“

Der gemeindliche Bauhof benötigt dringend eine Garage zur Unterbringung von Fahrzeugen und Maschinen. Hierzu soll ein Baufenster für eine Bauhofgarage aufgenommen werden. Das derzeitige Baufenster und Plangebiet lässt die geplante Errichtung einer Garage nicht zu.

Lageplan

Textteil

Hauäcker Hohnweiler

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Ortsrandes des Ortsteils Hohnweiler der Gemeinde Auenwald und wird im Süden von der Hohholzstraße und im Osten von der Straße „Im Hochgrund“ begrenzt. Der derzeitige Bedarf an Wohnraum lässt es geraten erscheinen, auch im Ortsteil Hohnweiller wieder Bauplätze anbieten zu können.

Lageplan

Textteil

"Altenberg II - 2. Änderung"

Die Baulücke liegt am östlichen Rand des Ortsteils Hohnweiler der Gemeinde Auenwald am Falkenweg. Es handelt sich um eine Restfläche, die unter den damaligen Umständen (1972) nicht bebaubar schien und nicht sinnvoll einem der benachbarten Grundstücke zugeordnet werden konnte und so im öffentlichen Eigentum verblieb.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Begründung

Altenberg I - 3. Änderung

Der Geltungsbereich erfasst den Bereich östlich der Hauptstraße von Hohnweiler in Richtung Lippoldsweiler. Geplant ist eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus und zwei Reihenhäusern.

Lageplan


Textteil

Bebauungsplan Stockrain I vom 29.09.1994

Bebauungspläne im Verfahren

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Am Riedbächle" in Auenwald Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 08.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Am Riedbächle“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel war es, in den Ortsteilen Hohnweiler und Lippoldsweiler einen kleinen Bestand an gewerblich nutzbaren Flächen zu erhalten.

Die Offenlage fand vom 22.05. bis 23.06.2023 statt. Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2024 die eingegangenen Stellungnahmen untereinander und gegeneinander abgewogen. Das Ergebnis der Abwägung war, im Textteil die Änderung aufzunehmen, dass Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen sind. Außerdem wurden die Hinweise ergänzt (z.B. bezüglich des Gewässerrandstreifens). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde geringfügig angepasst, um ein Altenteilerhäuschen zu ermöglichen.

"Riedbäche" Planteil

"Riedbächle" Textteil

"Riedbächle" Begründung

"Riedbächle" Abwägungsvorschlag

Bekanntmachung Mitteilungsblatt

 

 

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Anwänder -nördliche Erweiterung 1. Änderung"

Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 11.12.2023 in öffentlicher Sitzung
beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Gewerbegebiet
Anwänder – nördliche Erweiterung 1.Änderung" gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch
(BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Durch die stark gestiegenen Energiekosten und die geänderte Industriepolitik waren
Änderungen in dem örtlichen Industriebetrieb erforderlich. Um den Standort langfristig
sicher zu können, sind Erweiterungsmöglichkeiten notwendig. Diese sind auf dem nördlich
gelegenen, bisherigen Lagerplatz vorgesehen.
Das Plangebiet umfasst die Flächen, die der Betrieb derzeit nutzt. Die dazwischen liegende
Verkehrsfläche wurde ebenfalls einbezogen, um sie in der erforderlichen Breite sichern zu
können. Der Geltungsbereich orientiert sich dabei an den vorhandenen Flurstücksgrenzen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Lageplan
dargestellt. Das Gebiet liegt nördlich der Tennisplätze und westlich der Straße Im Anwänder
in Mittelbrüden.

Gewerbegebiet Anwänder - nördliche Erweiterung 1. Anderung Planteil

Gewerbegebiet Anwänder - nördliche Erweiterung 1. Anderung Textteil

Gewerbegebiet Anwänder - nördliche Erweiterung 1. Anderung Begründung

Gewerbegebiet Anwänder - nördliche Erweiterung 1. Anderung Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Bebauungsplan "Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt"

Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 17.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Bruckwiesen - Lebensmittelmarkt“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig zu beteiligen.

Das Plangebiet liegt zwischen den Ortsteilen von Ober- und Mittelbrüden südlich der Sport-
halle, die bereits vorhandene Abfahrt von der Kreisstraße 1826 zu den Sportanlagen kann
mitgenutzt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,7 ha.

"Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss"

"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Planteil"

"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Textteil"

"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Begründung"

"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Standortvariante"

"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Auswirkanalyse-Netto-Markt"

"Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Bauen im WSGII und Abwasserableitung"

 

 

 

Bebauungsplan "Am Riedbächle"

Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 08.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Am Riedbächle“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen
und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet umfasst den gewerblich genutzten Teil des bisherigen unüberplanten Innenbereiches und die landwirtschaftliche Fläche. Der Geltungsbereich orientiert sich an den Flurstücksgrenzen und umfasst etwa 2,7 ha.

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss Bekanntmachung

"Am Riedbächle" Planteil

"Am Riedbächle" Textteil

"Am Riedbächle" Begründung

"Am Riedbächle" Satzungstext

Mitteilungsblatt KW 19